Im August 2012 erfolgte durch den Geschäftsführer der KVR Handelsgesellschaft mbH, Frank Drescher, vertreten durch die U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN, Regensburg innerhalb kürzester Zeit mindestens 1043 Abmahnungen gegenüber vermeintlichen Konkurrenten.
Haben ein zwielichtiger Geschäftsmann und ein bekannter Regensburger Rechtsanwalt sich zusammengetan, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen? Am Freitag fand deswegen ein erstes Zivilverfahren gegen einen Anwalt der „Porno-Pranger“-Kanzlei Urmann und Collegen statt.
Nach dem die KVR Handelsgesellschaft mbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt hatte (wir berichteten), habe ich nun in einem ersten Fall für eine Mandantin Klage gegen die Rechtsanwaltsgesellschaft U + C mbH beim Amtsgericht in Regensburg (Az. 4 C 3780/12) eingereicht.
Damit wird die unseriöse, nach meiner Auffassung auch strafrechtlich relavante Tätigkeit der KVR, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drescher, offenkundig. Nur gut drei Monate nach den massenweise versandten Abmahnungen wird…
Nach Erkenntnissen der Rechtsanwaltskanzlei Felling scheint Frank Dreschers Firma KVR Handelsgesellschaft mbH nicht in der Lage zu sein, ausstehende Forderungen zu begleichen, wie aktuell auf ihrer Webseite der Kanzlei zu lesen ist.
Auch in einem dritten Verfahren ist weiteres Versäumnisurteil gegen die Fa. KVR wegen der Abmahnung vom 17.08.2012 ergangen. Gegen die bisherigen Versäumnisurteile ist seitens der Firma KVR kein Einspruch eingelegt worden.
Vor dem Landgericht Hamburg haben wir zwischenzeitlich ein weiteres Versäumnisurteil (Az. 416 HKO 141/12) gegen die Fa. KVR wegen der Abmahnung vom 17.08.2012 erhalten. Damit zeigt sich, dass die Fa. KVR den diesseitigen Vorwurf der rechtsmissbräuchlichen Abmahnung offenkundig nicht bestreiten kann.
Es handelt sich dabei um ein sog. Versäumnisurteil; d.h. offenkundig hat die Fa. KVR keine Möglichkeiten gesehen, gegen die Klage rechtserhebliche Einwendungen zu erheben. Damit ist zunächst auch festgestellt, dass es sich bei den Abmahnungen der Fa. KVR um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen gehandelt haben muss.