Schlagwort-Archive: Legal

Abmahnung wegen illegaler Downloads: “Nicht einschüchtern lassen”

Gerade Kinder und Jugendliche nutzen Internet-Tauschbörsen, um illegal an Musik und Filme zu kommen. An die juristischen Folgen denken sie dabei meist nicht. Immer häufiger erhalten deshalb Eltern Abmahnungen mit hohen Forderungen. Wie sie darauf reagieren sollten.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

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IP-Sperren: Mit dubiosen Tricks zu legalen TV-Streams

Kino.to existiert nicht mehr, nun fragen sich viele Nutzer: Wo bekommt man legale Video-Streams? Die Sache ist nicht ganz einfach, denn viele Angebote sind gegen Zugriffe aus dem Ausland gesperrt. Es gibt eine Möglichkeit, die Hürde zu umgehen – doch man landet in einer rechtlichen Grauzone.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

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Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf den ersten Blick macht die Startseite von download-service.de keinen besonders verdächtigen Eindruck. Zudem befindet sich rechts oben auf der Startseite der Hinweis, dass für die Nutzung des Angebots ein Abonnement über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit monatlichen Gebühren von acht Euro abgeschlossen wird. Wie jedoch Verbrauchermeldungen, die OpSec erhalten hat, und Erfahrungsberichten in Online-Foren zu entnehmen ist, landen viele Nutzer nicht auf der Startseite, sondern gelangen über Werbeanzeigen auf Lockvogelseiten, die dann wiederum auf die Seite von download-service.de verlinken, auf der sie das gesuchte Software-Programm downloaden können. Dort muss man sich zwar mit seinen persönlichen Daten registrieren, jedoch befindet sich auf dieser Seite der Kostenhinweis nur ganz klein und versteckt, so dass er vermutlich von vielen Usern übersehen wird. Dass sie mit dem Downloaden einer eigentlich kostenfreien Software direkt ein Abo abgeschlossen haben, erfuhren die betroffenen Nutzer erst durch den Erhalt der Rechnung. Ein Widerrufsrecht wird Nutzern, die bereits einen Download getätigt haben, verwehrt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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Richtlinien-Vorschlag des EU-Parlaments legalisiert Abofallen

Sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene sollen sog. Kosten- oder Abofallen wirksam bekämpft werden. Das Europäische Parlament hat aber einen Artikel 11 Abs. 1a in seinen Vorschlag zur Verbraucherrechterichtlinie aufgenommen, mit dem dieses begrüßenswerte Ziel nicht nur aufgegeben, sondern das genaue Gegenteil bewirkt wird: Die gesetzliche Legitimation für Abofallen.

Quelle: Shopbetreiber-blog.de / Zum Artikel

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Abkassieren per E-Mail: Warnung vor gefälschten Abmahnungen

Viele Verbraucher bekommen in diesen Tagen eine unangenehme E-Mail: Eine Kanzlei „Olaf Kaltbrenner“ beschuldigt sie darin, illegal Musikstücke aus dem Internet heruntergeladen zu haben und verlangt 100 Euro Schadenersatz, um juristische Schritte zu vermeiden.

Quelle: HNA.de / Zum Artikel

via : abzocknews.de

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Lästige Werbe-Mails: Deutscher Informatiker bekämpft Spam-Banden

Neun von zehn E-Mails, die 2010 im Internet kursierten, waren nach Statistiken von Sicherheitsspezialisten Spam-Nachrichten. Einem deutschen Informatiker gelang ein Schlag gegen die Spam-Banden.

Thorsten Holz, Juniorprofessor an der Ruhr-Universität Bochum, bekam mit Hilfe eines Internetproviders Zugriff auf einen der größten Spam-Marktplätze. Dem inzwischen geschlossenen Forum Spamdot.biz durfte nur beitreten, wer von zwei Mitgliedern vorgeschlagen wurde. Spam-Banden boten dort Dienstleistungen an. Dem deutschen Informatiker gelang ein seltener Einblick in die streng abgeschottete Ökonomie der illegalen Massenversender.

Quelle : focus.de

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Acht Monate für Internet-Betrug

Ein Student aus Zweibrücken hat mit Internet-Betrug und illegalen Downloads sein Studium finanziert. Der Schaden für die Geprellten liegt insgesamt bei 19.000 Euro.

Der Student hatte sich zwischen Mai und August 2009 die Zugangsdaten mehrerer Hundert Internet-Nutzer angeeignet, wie die Pirmasenser Zeitung berichtet. Er verwendete sie, um Waren zu bestellen und illegal zu vertreiben sowie illegal Software herunterzuladen. Über ein Internet-Auktionshaus hatte er heruntergeladene Lizenzen wieder verkauft. Mit den Verkäufen schädigte er 778 Käufer, deren Lizenzschlüssel daktiviert und damit unbrauchbar wurden.

Quelle : com-magazin.de

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Schweizer “Hacking-Gesetz” wird verschärft

Nachdem der Schweizer Ständerat als Erstrat vergangenes Jahr einstimmig den Beitritt zur Cybercrime-Konvention des Europarats entschied, hat nun auch der Nationalrat, die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, mit 117 zu 30 Stimmen dafür gestimmt. Zur Umsetzung der Konvention werden nun Strafbestimmungen gegen kriminelle Hacker und andere Cybergangster geändert.

Der Straftatbestand des “unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem”, der sogenannte “Hacking-Tatbestand”, wird nun in zwei Punkten verschärft. Zum einen fällt die Erfordernis der “Bereicherungsabsicht” weg; allein das Eindringen in ein EDV-System wird strafbar. Auch soll künftig bestraft werden, “wer Programme, Passwörter oder andere Daten zugänglich macht im Wissen, dass diese für das illegale Eindringen in ein Computersystem verwendet werden sollen”.

Quelle : heise.de

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RBB – Was! vom 13.12.2010: Teure Abmahnungen statt kostenloser Musik-Downloads (Video)

Rund 400.000 Abmahnungen werden jährlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht versandt. Denn auch das kostenlose Musik herunterladen ist schon illegal. Ein weites “Geschäftsfeld” für Anwälte, deren Rechnungen bisweilen im vierstelligen Bereich liegen.

Quelle: RBB-online.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von scamnewsTV

via 2 : abzocknews.de

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