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Telefonwerbung: Verbraucherzentrale mahnt zu Eile

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Die derzeitigen Regelungen seien zu halbherzig, hieß es in einer Stellungnahme.

Obwohl der Gesetzgeber schon eine Verschärfung der entsprechenden Gesetze durchgeführt hat, reiße die Abzocke über illegale Telefonwerbung nicht ab, sondern nehme immer perfidere Formen an, hieß es. So werden von Gewinnspiel-Anbietern vermeintliche Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung eingetrieben.

In den vergangenen neun Monaten ist den Angaben zufolge bei den Verbraucherzentralen eine Flut von nahezu 80.000 Beschwerden eingegangen. “Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium dagen ist schlicht zu halbherzig”, sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Quelle : winfuture.de

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Abzocke: Bei Anruf Vertrag?

Wer kennt das nicht – Anrufe mit unterdrückter Nummer. Oft handelt es sich dabei nicht um Familie oder Freunde, sondern um Anrufe mit illegalem Hintergrund. Der arglose Bürger nimmt den Hörer ab – und schließt dann, wenn er Pech hat,unwissentlich einen Vertrag ab.

Quelle: Bbv-net.de / Zum Artikel


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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Datenhändler Staat (Video)

Das ZDF-Magazins WISO berichtet darüber, dass Einwohnermeldeämter die Meldedaten ihrer Bürger an Firmen weitergeben und damit auch noch Geld verdienen. Was der Bundesda-tenschutzbeauftragte Peter Schaar als Skandal bezeichnet, ist leider in einigen Bundesländern völlig legal.

Quelle : internet-law.de

via abzocknews.de

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Datenklau: Nur ein Maus-Klick bis zur Abmahnung

Musik, Fotos, Filme und Texte gelten als geistiges Eigentum. Viele Nutzer verletzen das Urheberrecht im Internet.

Der Brief war ein Schock für Sebastian T.: Schadenersatz in Höhe von 450 Euro sollte er zahlen für einen Film, den er illegal genutzt habe, und zusätzlich auch noch die Anwaltsgebühren für die Abmahnung begleichen. Alles in allem fast tausend Euro. Eine beiliegende Erklärung, künftig sein Handeln zu unterlassen, sollte er auch noch unterschreiben. Was hinter dem Schreiben steckte, konnte ihm erst ein Anwalt erklären, denn Sebastian T. (Name geändert) war sich keiner Schuld bewusst.

quelle : welt.de

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Filehoster: Hehler oder Helfer

Sie heißen Rapidshare, Hotfile oder Megaupload und sind der Alptraum der Film- und Musikindustrie. Die Anbieter preisen die legalen Vorteile ihrer Dienste, die Rechteinhaber prangern die zahlreichen Urheberrechtsverletzungen an.

quelle : spiegel.de

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