Schlagwort-Archive: Mahnbescheid

Achtung: Gewerbeauskunft-Zentrale erlässt gerichtliche Mahnbescheide

Obwohl die Formularaussendungen der so genannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE) durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als wettbewerbswidrig eingestuft wurden, erhalten zur Zeit viele saarländische Unternehmen gerichtliche Mahnbescheide des Unternehmens. Die IHK Saarland rät allen Betroffenen auf die Mahnbescheide zu reagieren und innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einzulegen.

Quelle und vollständiger Bericht: ihksaarland.de

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Dazu interessant und lesenswert:

Via Abzocknews.de

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GBB Ltd. versendet europäische Zahlungsbefehle aus Ungarn

Rechtzeitig Einspruch erheben und den in Ungarn ausgestellten europäischen Zahlungsbefehl (=Mahnbescheid) von GelbesBranchenbuch.com abwenden! Hintergrund: Eine Mandantin war wie die meisten eine unfreiwillige “Kundin” von GelbesBranchenbuch.com der GBB Ltd. mit Sitz auf den Marshall-Inseln.

Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Zweifelhafte Inkasso-Rechnungen nicht begleichen Verbraucherzentrale warnt vor Zahlung an Germania Inkasso

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg häufen sich derzeit Nachfragen zu Rechnungen der “Germania Inkasso Dezernat AG”. Betroffene können sich durchweg nicht an ihre angebliche telefonische Anmeldung für das Gewinnspiel EuroWin erinnern, für die sie nun über 100 Euro zahlen sollen – im Falle der
Nichtzahlung wird gedroht mit “Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, … Eintragung in die entsprechenden Schuldberverzeichnisse”. Verbraucherschützer Erk Schaarschmidt rät: “Wer keinen Vertrag geschlossen hat, kann gegenüber der Inkassostelle Berlin widersprechen und sollte auf keinen Fall zahlen!” In Betracht käme stattdessen sogar eine Anzeige wegen
Betrugsverdachts.

quelle : vzb.de

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Verbraucherzentrale rät zu Screenshot-Dokus

Die Verbraucherzentralen raten inzwischen dazu, potenziell unseriöse Angebote im Netz über Screenshots zu dokumentieren. Dies kann vor unberechtigten Forderungen schützen.

Dabei geht es insbesondere darum, Internet-Abzocker zum Nachweis eines Vertragsabschlusses aufzufordern, wenn diese Abogebühren einfordern wollen. “Wenn man den Anbieter vergeblich zum Nachweis des Vertrages aufgefordert hat, kann man weitere Mahnungen ignorieren”, sagte Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Erst einem gerichtlichen Mahnbescheid müsse man widersprechen. Screenshots der besuchten Seiten seien dabei hilfreich.

Hintergrund dessen sind anhaltende Beschwerden über angeblich abgeschlossene Abo-Verträge. “Mit einem scheinbar verlockenden Angebot wollen die Anbieter an schnelles Geld und die persönlichen Daten der Betroffenen kommen”, so Richter. Auf mögliche Kosten wird nicht oder nur versteckt hingewiesen. Wenige Wochen später bekommt der ahnungslose Nutzer dann eine Rechnung.

Quelle : winfuture.de

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Der WISO-Tipp über Abo-Fallen im Netz und Mahnbescheid

Der WISO-Tipp über Abo-Fallen im Netz und MahnbescheidEs ist ein deutsches Phänomen: Nirgendwo in Europa tappen so viele Internet-Surfer in Abo-Fallen wie hierzulande. “Kostenlos” oder “gratis” sind bestfunktionierende Lockrufe der Online-Mafia, wie sie Verbraucherschützer nennen – und das Tor zum Geld für Nepper.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Olaf Tank schickt Mahnung an kleinen Hund

Olaf Tank schickt Mahnung an kleinen Hund

Mahnbescheid für kleinen Hund

Billy soll 138 Euro für den Besuch von Internetseiten zahlen

Quelle und Video: ZDF – Hallo Deutschland

[antiabzockenet]

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WDR Servicezeit – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Dass die Betreiber von „Nachbarschaft24.net” und „Nachbarschaftspost.com” mit zweifelhaften Methoden versuchen, arglose Besucher auf ihrer Internetseite zu zahlenden Abonnenten zu machen, ist mittlerweile aktenkundig. Jetzt aber gehen die Seitenbetreiber offensichtlich einen Schritt weiter:

Anfang 2009 aus dem auch dieser Bericht stammt, lag dem WDR ein Fall eines Bürgers vor, der glaubhaft versichert, niemals auf der Seite der Firma gewesen zu sein geschweige denn, sich dort registriert zu haben. Trotzdem bekommt er Mahnungen von einer von „Nachbarschaftspost” beauftragten Inkassofirma. Wer darauf nicht reagiert, bekommt kurze Zeit später einen zweiten Brief. Nun wird es schon deutlicher: Innerhalb von fünf Tagen soll das Geld da sein, sonst drohen gerichtliche Schritte und negative Schufa-Einträge.

[Zu diesem Zeitpunkt war es noch die „DIS Deutsche Inkassostelle GmbH” aus Eschborn bei Frankfurt. Mittlerweile werden die ungerechtfertigten Forderungen mit sehr fragwürdigen Methoden durch den Rechtsanwalt „Frank Michalak” eingetrieben.]

„Geht man davon aus, dass die Mahnbriefe ohne rechtsverbindlichen Vertrag verschickt werden, erfüllt das Vorgehen den Tatbestand des „Betruges” und könnte daher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, so die Aussage von der Staatsanwaltschaft Köln.”

Fakt ist: Wer überhaupt nicht auf der Internetseite war, sollte sich von keinem noch so harschen Schreiben unter Druck setzen lassen. Und selbst, wer sich irrtümlich registriert hat, kann ruhig bleiben: Dass die Täter ihre angeblichen Forderungen per Mahnbescheid oder gar gerichtlich eintreiben, ist in der Regel nicht zu erwarten. Also sollten Betroffene, die einen der selten beantragten Mahnbescheide bekommen, diesen schriftlich, aber ohne Begründung, zurückweisen und auf garkeinen Fall zahlen; denn der Betreiber muss erstmal beweisen, dass die Betroffenen klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurden und ganz bewusst ein teures Abonnement abschließen wollten. Das dürfte ihnen aber nicht gelingen.

[WDR Servicezeit – Werktags, 18.20 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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NDR Markt – Inkasso-Wahnsinn: Ungerechtfertigte Forderungen von Inkassobüros ( Video )

Flattert dem Verbraucher per Post die Forderung eines Inkassobüros ins Haus, dann ist er nicht selten eingeschüchtert und zahlt sofort ..

Genau das ist Ziel der modernen Geldeintreiber. Dabei sind solche Schreiben nichts als eine einfache Mahnung – nur dass “Inkasso” drauf steht.

Massenhaft treiben Inkassobüros so auch Forderungen ein, die ungerechtfertigt sind. Abzocker bedienen sich der Inkassobranche, um ihre Forderungen geltend zu machen. Schnell gehen einige Inkassofirmen ohne die Forderungen zu prüfen ans Werk, drohen mit Schufa-Einträgen, Pfändungen und hohen Gebühren.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

Quelle : youtube von AntiAbzockTV

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[erklärbär] Was ist ein Mahnbescheid ? ( Video )

In diesem Video erklaert Katzenjens noch mal genau was ein Gerichtlicher Mahnbescheid ist :

Zwei Patientengruppen müllen mich immer noch zu mit Fragen. Neben den unverbesserlichen Vivis-Homepage-Opfern immer wieder Leute, welche meinen, einen Mahnbescheid bekommen zu haben. An diese wendet sich das Video. Zuhören und verstehen!

quelle : youtube von katzenjens

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Erneute Mahnwelle von Proinkasso, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

19.08.2009
Erneute Mahnwelle von Proinkasso
Vermeintliche Tondatei dient Inkassobüro als Druckmittel, Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen!
Auch in diesen Tagen beschweren sich wieder zahlreiche Verbraucher über Mahnschreiben der Firma Proinkasso GmbH aus Hanau bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wie schon vor einem Monat gibt das Inkassobüro vor, für einen Gewinnspieleintragung im Auftrag von CC Profi eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 130,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage auf ein angegebenes Konto einer Kanzlei Straßburg zu überweisen sind. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Das unseriöse Treiben der Firma beschäftigt mittlerweile auch die Hanauer Staatsanwaltschaft, bei der täglich Strafanzeigen gegen den Geschäftsführer eingehen. Auch das städtische Technologie- und Existenzgründerzentrum in Hanau, in dessen Räumen das Inkassobüro sitzt, hat das Mietverhältnis inzwischen fristlos gekündigt.

Mit den derzeitigen Mahnschreiben will das Inkassobüro Verbraucher erneut unter Druck setzen, in dem sie vorgeben, dass mit einer aufgezeichneten Tondatei der Nachweis eines telefonischen Vertragsabschlusses belegt werden könnte.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht, kein echter Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann!

Auch sollten die Verbraucher auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung “abzustottern”.

quelle : Verbraucherzentrale Saschsen-Anhalt, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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