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Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und – von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen – hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie “der Internetnutzer” so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Akte 09-Über SoftwareSammler und eingefrorene Konten bei Mega-Downloads [UPDATE]

Die Seite “Mega-Downloads.net” bietet Nutzern das herunterladen von Gratis-Software an und steht im Verdacht, ihnen dabei teure Abo-Verträge unterzuschieben – genauso wie bei Win-Loads.net, Abcload.de, Opendownload.de, My-Downloads.de, 99downloads.de und ähnlichen Abzockportalen ..

Doch die meisten Nutzer bemerken die verdeckten Kosten erst, wenn sie plötzlich Rechnungen und Mahnungen zugeschickt bekommen.

“Mega-Downloads.net” ist seit einigen Jahren aktiv im Internet und fällt immer wieder durch seine Mahnungen auf, die in den letzten Monaten von der Inkassofirma “L&H GmbH” versendet wurden.

Doch jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover.
Der Vorwurf lautet Betrug. Der Verdacht: Betroffene könnten gar nicht auf der Webseite gewesen sein und haben nun trotzdem Rechnungen erhalten. Nutzer könnten etwa über Gewinnspiele oder Popup-Werbung zu einer unbeabsichtigten Anmeldung gekommen sein.

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In diesem Zusammenhang sucht die Kripo und die Staatsanwaltschaft Hannover noch Betroffene. Bitte stellen Sie sich dann als Zeuge zur Verfügung und schreiben unter Hinweis auf das Aktenzeichen an:

Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover

Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

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Ausserdem sollten sich die Betroffenen dieser Abzocke schon mal darauf einstellen, dass sie demnächst erneut Mahnungen bekommen.
Dann aber wahrscheinlich von einer anderen Inkassofirma wie zum Beispiel die ‘Collector GmbH’ oder auch die ‘VWL Verwaltungs GmbH’.

“Kostenfallen wie ‘Opendownload.de’ breiten sich im Internet wie eine Seuche aus”, hieß es dazu seitens der Verbraucherzentrale im Mai 2009, die zu dem Zeitpunkt mit einer Klage gegen die Firma “Content Services Ltd.” erfolgreich war; doch das Urteil vom 12.05.2009 vom Landgericht Mannheim scheint dem Betreiber irgendwie nicht zu stören, denn nur knapp fünf Wochen später tauchte von dem selben Betreiber eine neue Abzockseite auf:

“Softwaresammler.de” so nennt sich jetzt ist die neue Abzockseite der Firma “Content Services Ltd”.

Auch hier werden die Nutzer bewusst getäuscht, das es sich dabei um ein kostenloses Angebot handelt, da nur einmal kurz vor der vermeindlich kostenlosen Anmeldeseite im kleingedruckten auf dem Preis am rechten Rand hingewiesen wird. Weiterhin wird die Angabe des Gesamtpreises einfach mal wieder so weggelassen und genauso soll man hier auch auf sein Widerrufsrecht verzichten, was übrigens laut dem oben genannten Mannheimer Urteil absolut wettbewerbswidrig ist!

quelle : youtube von SaschaNRW

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Falsches Geburtsdatum: Gericht verbietet Drohung mit Betrugsanzeige

Betreiber von Webseiten dürfen in ihren Rechnungen nicht behaupten, dass die Angabe eines falschen Geburtsdatums bei der Anmeldung ein Betrugsdelikt darstelle. Das hat das Landgericht Mannheim entschieden.

Das Landgericht Mannheim bestätigte diese Auffassung jetzt. “Die Belehrung der Klägerin darüber, dass eine falsche Altersangabe ein Betrugsdelikt darstelle und sie sich eine Strafanzeige vorbehalte, ist geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen, die wegen der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages gar nicht besteht”, heißt es in seinem Urteil (Landgericht Mannheim, Urt. v. 12. Mai 2009 – Az. 2 O 268/08)

Quelle: computerbetrug.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen

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softwaresammler.de der nachfolger von opendownload.de hat nun noch einige neue Fallen

Nicht nur das opendownload.de und softwaresammler.de zusammen gehoeren nein, sondern teilen sich auch die IP auf dem Server.

opendownload.de wird ausgedient haben, den mit opendownload.de wird sich kaum noch Geld verdienen lassen, da diese abzock Seite mittlerweile jedem ein begriff ist, und bei der suche danach einschlaege Warnungen darueber zu finden sind, nun steht softwaresammler.de bereit, aber das nicht gut, den auf dem Server liegen noch ein paar neue Seiten wie :

grusskarten-suchen.de
vornamen-suchen.de
sternzeichen-infos.de

Auch wird auf softwaresammler.de schon umgeleitet mit ein paar anderen domains wie :

globaldownload.de – leitet weiter zu softwaresammler.de
start-download.de – Landingpage für softwaresammler.de

Und fuer diese Seiten wird auf google auch schon mit kostenpflichtigen Anzeigen geworben.

Der Aufbau und die Masche ist nicht neu, nur das Design hat eine Auffrischung erfahren, was fuer viele Opfer sorgen soll die nicht so schnell die Masche wieder erkennen sollen.

Offensichtlich gibt es noch eine aenderung beim Frankfurter Kreisel, die sich aber auf das Droh- und Inkassogeschaeft auswirkt. In verschiedenen Foren und Blogs berichten Betroffene davon, dass sie Schreiben von einem DZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH erhalten haben. Dieses Inkasso versucht aktuell für die Firma Go Web Ltd. vermeintliche Forderungen von den Opfern einzutreiben.

Laut whois abfrage ist ein nicht ganz unbekannter fuer die Seiten verantwortlich und hat diese Registriert :

Domain: softwaresammler.de
Changed: 2009-06-18T08:28:11+02:00

[Holder]
Type: PERSON
Name: Alexander Varin
Address: Content Services Ltd Mundenheimerstrasse 70
Pcode: 68219
City: Mannheim
Country: DE

Die Seiten :

grusskarten-suchen.de
vornamen-suchen.de
sternzeichen-infos.de

habe ich nun in unseren Maleware Abzock filter eingebaut , diesen findet ihr und noch einiges andere unter “Produkte aus dem Hause vampirboard” 🙂

Malware_dialerdomains

Schluss mit Malwaere und Abzock fallen!

Filterliste abonnieren

Warnung fuer Malware_dialerdomains : Diese Liste sollte nicht mit Firefox 2 benutzt werden! Es wird nur in Firefox 3 ausreichend schnell verarbeitet, und selbst dann muss man eine Verzögerung von 3-4 Sekunden beim Start und Beenden des Browsers hinnehmen. Eine nennenswerte Verzögerung beim Browsen wird es dagegen nicht geben.

Einen normalen Adblock plus filter gibt es auch unter “Produkte aus dem Hause vampirboard” :

Adblock Plus Filter liste

Nervenden Werbung hat mit Firefox und Adblock plus und unser filter liste ein ende 😉
sehen sie dazu einfach [1] HIER fuer ein Abo unseres Filters.
Oder klicken sie direkt HIER : Filterliste abonnieren

Sie moechten nur Manuell Updateten ?
Dann schauen sie [2] HIER

und vieles mehr.

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Akte 09 – Gerichtliche Schlappe für Internetabzocker ( Video )

Opendownload ist immer wieder und ueberall im Munde, aber nicht im Positiven sinne sondern ganz im gegenteil, den dieses Portal zockt langer zeit Internet User ab und zwar mit eigentlich kostenloser Software, Stattdessen soll der Kunde für den reinen Download-Service zahlen. Die Falle schnappt auf zahlreichen Lockvogelseiten zu, bei denen sich die Nutzer registrieren. Der Preis ist nur fuer den zu erkennen, der sorgfaeltig im Kleingedruckten stoebert.
Jetzt hat das Landgericht Mannheim die Praktiken des Abofallen-Betreibers für unrechtmaessig erklaert!

Akte Berichtet :

quelle: youtube

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