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mediafinanz Fordungsmanagement AG fordert fuer tattootube.de

Die mediafinanz AG fordert nun die Kosten fuer die Seite tattootube.de der Frau Margit Aßmann der Firma service und payment GmbH .

Das Inkassounternehmen fordert einen Betrag inklusive aller teilbetraege von nunmehr 147,00 EUR wie sich das nun zusammensetzt von der eigentlichen Forderung der service und payment GmbH weiss wohl nur die Firma und das Inkassounternehmen, den das weicht doch von der eigentlichen Forderung der service und payment GmbH stark ab.

Auch wird wieder mit gerichtlichen Mahnverfahren, Kosten für Gericht und Anwalt sowie Vollstreckungskosten fuer den Gerichtsvollzieher und den Hinweisen auf die allgemeine Kreditwuerdigkeit wild gedroht, wo man sich aber nicht beeindruckt zeigen sollte, auch hier gilt der Tip der Verbraucherzentralen :

Sie sind in die Abofalle getappt?

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Weitere Informationen findet man dazu bei der “Verbraucher Zentrale Hamburg” auch ist sicherlich die Seite von abzocknews.de hilfreich mit dem Thema “Abgezockt – Was jetzt?” der Link befindet sich auch hier bei uns im Blogroll noch mal.

Auf tattootube.de liegt unter anderem auch die Seiten :


gifs-und-cliparts.de
ink-tattoos.de
kochen-tipp.de
tattoo-tipp.de

Auch keine unbekannten Seiten im Netz, den darueber sind leider schon einige User reingefallen. :negative:

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Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt

Net 24 Limited & Co. KG sind bei einigen sicher nicht unbekannt, mit Seiten wie Tattoo-Tipp.de, Load-Tipp.de, Tattoo-Freunde.de und so weiter.
Nun ist es vors Amtsgericht gelandet und sieht fuern Herrn Daniel Rosenke nicht ganz so Goldig aus.

Mit Urteil vom 12.02.2009 verurteilte das Amtsgericht Leipzig (Az.: 106 C 6778/08) die Leipziger Firma Net 24 Ltd. & Co. KG (vertr.d. Herrn Daniel Rosenke) zum Schadenersatz.

Net 24 betreibt u.a. die Internet-Seite www.tattoo-freunde.de. Der Kläger erhielt mehrere Mahnungen von Net 24, da er sich angeblich auf der genannten Seite kostenpflichtig für ein Abonnement registriert habe. Da dies nicht zutraf, beauftragte er unsere Kanzlei mit der Abwehr der Ansprüche und verlangte von Net 24 die dadurch entstandenen Anwaltskosten ersetzt. Das AG Leipzig gab der Klage statt. Net 24 gelang es auch vor Gericht nicht, einen Abo-Vertrag nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Kläger gegen die massive und unberechtigte Mahntätigkeit der Net 24 anwaltlich verteidigen und die hierfür aufgewandten Anwaltsgebühren ersetzt verlangen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

quelle : kanzlei-borchardt.de

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