Schlagwort-Archive: Markt

Im Internet abgezockt

Der zu sorglose Einkauf im Internet kann gefährlich sein: im Landkreis Neumarkt gibt es neben Opfern aber auch Täter. Ein 40jähriger Mann aus Hessen bestellte vom Betreiber eines Internetshops im Landkreis Neumarkt 20 iPhones und bezahlte für ein Mustergerät zunächst 500 Euro in bar an.

Quelle : neumarktonline.de

via abzocknews.de

Share

NDR Markt vom 24.01.11: Bei Anruf Abo – Eine neue Masche im Callcenter (Video)

Viele Telefonkunden reiben sich in zurzeit verdutzt die Augen nach Erhalt ihrer Telefonrech-nung: Unter “Beträge anderer Anbieter” tauchen unerklärliche Rechnungspositionen für ein ominöses “Mehrwertdiensteabo” auf. Und das, obwohl auch laut Telefonrechnung ausdrücklich keine teure 0900- oder 0137-Nummer Nummer gewählt wurde.

Quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

Share

Soziale Gerechtigkeit in Europa: Deutsche Kinder leiden unter Armut

Wenn es um soziale Gerechtigkeit geht, ist Deutschland in Europa nur graues Mittelmaß. Spitzenreiter sind die nordischen Länder. Besonders die Kinderarmut sei “besorgniserregend”, heißt es in einer Studie. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt sei nicht besonders gerecht.

Bei der sozialen Gerechtigkeit hat Deutschland im Vergleich zu anderen westlichen Industriestaaten noch einigen Nachholbedarf. Das besagt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Die Bundesrepublik liegt demnach unter den 31 untersuchten Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit Platz 15 nur im Mittelfeld.

Quelle : n-tv.de

Share

Hat ein Rentner Mirco gesehen?Polizei prüft 5900 Hinweise

Die Sonderkommission “Mirco” geht derzeit dem Hinweis eines Rentners nach, der drei Tage nach der Entführung des Elfjährigen aus Grefrath im 110 Kilometer entfernten Lünen bei Dortmund auf einem Supermarkt-Parkplatz einen Jungen reglos auf dem Rücksitz eines Passats gesehen haben will. Die “Bild”-Zeitung berichtete von dem Zeugen und seinem “möglicherweise entscheidenden Tipp”. Der Fahrer sei gekommen, habe den Kopf gesenkt, sei wortlos eingestiegen und mit Vollgas weggefahren.

“Wir haben mit dem Mann gesprochen. Er konnte uns ein Fragment des Kennzeichens mitteilen. Wir sehen gute Chancen, das Auto und seinen Fahrer zu ermitteln”, hieß es bei der Polizei. Bei der Sonderkommission gilt die Beobachtung allerdings nur als mäßig interessant: “Wir haben wertvollere Hinweise”. Die Ermittler halten es für sehr unwahrscheinlich, dass der Entführer Mircos drei Tage nach der Tat offen mit dem Kind im Auto herumgefahren sein könnte.

Quelle : n-tv.de

Share

Nie teurer als 35 Euro:Handy-Kostengrenze fällt weiter

Viel-Telefonierer haben eine neue Option: Nach O2, Simyo und Blau bringt ein weiterer Anbieter einen Tarif mit Kostenstopp auf den Markt. Die “DeutschlandSIM” zieht die Grenze schon bei 35 Euro.

Handyverträge mit Kostendeckel sind im Kommen: Mit der “Deutschland-SIM” bringt das Münchner Unternehmen “Etelon” heute ein weiteres Angebot auf den Markt. Bei der dynamischen Flatrate zahlen Kunden höchstens 35 Euro im Monat. Gespräche, SMS oder Internetnutzung, die über diesen Betrag hinaus gehen, tauchen nicht mehr auf der Rechnung auf.

Quelle : n-tv.de


Share

Vorsicht vor gelbes-branchenbuch.info

Ein neuer Anbieter auf dem Gebiet der Brancheneintragsdienste macht von sich reden. Nach gelbesbranchenbuch.com tritt nun vermehrt gelbes-branchenbuch.info auf den Markt. Augenscheinlich gehören beide Anbieter nicht zusammen, haben aber das gemeinsame Geschäftsfeld: Die Abzocke von Unternehmern.

Derzeit erhalten Unternehmer offenbar in ganz Deutschland Faxe, die von der Nummer 069 25577018 versandt werden. “Gelbes Branchenbuch Region Hannover” steht dort beispielsweise ganz groß drauf. Daneben in einem Kasten ist zu lesen “- bitte mit korrekten Daten zurück -” Darunter wird zur Eile gemahnt: “Bitte zurück bis spätestens 08.10.2010 per Fax an 069-25577018″. Darunter folgt ein Satz, der sehr viel Geld kosten könnte, wenn man ihn nur flüchtig liest und das untenstehende Formular ausfüllt.

quelle : danielgrosse.com
via abzocknews.de

Share

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Das Schwarze Schaf im September 2010

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Anbieter: melango.de

Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist. Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

Share

Heizstrom zu teuer: Kunden kriegen Millionen zurück

Mit Strom zu heizen ist teuer. Das liegt auch daran, dass es auf dem Markt kaum Konkurrenz gibt. Nach dem Willen des Bundeskartellamts soll sich das jetzt ändern. Zunächst einmal bekommen 530.000 Kunden Geld zurück.

Rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Strom, 530.000 von ihnen können jetzt mit Rückzahlungen rechnen. Nach einem Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts müssen 13 Versorger insgesamt 27,2 Millionen Euro an ihre Kunden zurückerstatten. Doch auch die übrigen Heizstrom-Kunden können künftig mit Verbesserungen rechnen: Der Heizstrommarkt soll transparenter werden und langfristig sollen die Kunden ihren Versorger auch wechseln können.

quelle : n-tv.de

Share

Google feilt an Strategie für die Vermarktung persönlicher Daten

Es ist ein “Vision Statement” von 2008 mit Ideen aufgetaucht, wie der Suchriese in Zukunft Kapital aus Nutzerdaten schlagen könnte. Darin wird sogar eine Handelsplattform für Web-Daten erwähnt. Zumindest eine der Ideen hat Google bereits umgesetzt.

Das Wall Street Journal hat Auszüge aus einem geheimen “Vision Statement” von Google veröffentlicht. Das Papier wurde bereits Ende 2008 von Aitan Weinberg erstellt, der heute als Senior Product Manager für zinsbasierte Werbung zuständig ist. Es handle sich nur um eine “Ideensammlung”, heißt es.

quelle : zdnet.de

Share

WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

…..

…..

In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

Share