Schlagwort-Archive: Nachbarschaft24

verbraucherzentrale : Drohbriefe von RA Michalak oder die Kunst unberechtigte Forderungen einzutreiben

Ein fast vergessenes Ärgernis ist wieder in Erscheinung getreten. Forderungen des Abofallenportals Nachbarschaft24 werden von dem Rechtsanwalt Frank Michalak unter Zuhilfenahme fragwürdiger Mittel geltend gemacht.

Hierbei verweist dieser in seinen Schreiben und auf seiner Homepage auf Urteile und Rechtsgutachten, die die Rechtmäßigkeit der Forderungen belegen sollen. Diese Angaben sind jedoch mit höchster Vorsicht zu genießen. Die zitierten Urteile sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und geben ein verzerrtes Bild über das wieder, was wirklich vor Gericht geschehen ist. Zudem verschweigt Herr Michalak, dass das Amtsgericht Berlin Mitte sich eingehend mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24 befasst hatte. Dort urteilte man, dass es weder eine Widerrufsbelehrung gegeben hätte, noch wirksam die AGB miteinbezogen worden seien (Urteil v. 05.11.2008, Az. 17 C 298/08).

Auch die Hinweise, “mehrere” Rechtsgutachten lägen vor, sind als bewusste Desinformation zu werten. Zum einen hat Herr Michalak nur ein Rechtsgutachten auf seiner Homepage hinterlegt. Und zum anderen stammt dieses aus der Feder einer Rechtsanwältin namens Katja Damrow, die sich die gleiche Hausanschrift mit dem Kollegen Michalak teilt.

quelle : verbraucherzentrale Schleswig – Holstein, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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WDR Servicezeit – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Dass die Betreiber von „Nachbarschaft24.net” und „Nachbarschaftspost.com” mit zweifelhaften Methoden versuchen, arglose Besucher auf ihrer Internetseite zu zahlenden Abonnenten zu machen, ist mittlerweile aktenkundig. Jetzt aber gehen die Seitenbetreiber offensichtlich einen Schritt weiter:

Anfang 2009 aus dem auch dieser Bericht stammt, lag dem WDR ein Fall eines Bürgers vor, der glaubhaft versichert, niemals auf der Seite der Firma gewesen zu sein geschweige denn, sich dort registriert zu haben. Trotzdem bekommt er Mahnungen von einer von „Nachbarschaftspost” beauftragten Inkassofirma. Wer darauf nicht reagiert, bekommt kurze Zeit später einen zweiten Brief. Nun wird es schon deutlicher: Innerhalb von fünf Tagen soll das Geld da sein, sonst drohen gerichtliche Schritte und negative Schufa-Einträge.

[Zu diesem Zeitpunkt war es noch die „DIS Deutsche Inkassostelle GmbH” aus Eschborn bei Frankfurt. Mittlerweile werden die ungerechtfertigten Forderungen mit sehr fragwürdigen Methoden durch den Rechtsanwalt „Frank Michalak” eingetrieben.]

„Geht man davon aus, dass die Mahnbriefe ohne rechtsverbindlichen Vertrag verschickt werden, erfüllt das Vorgehen den Tatbestand des „Betruges” und könnte daher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, so die Aussage von der Staatsanwaltschaft Köln.”

Fakt ist: Wer überhaupt nicht auf der Internetseite war, sollte sich von keinem noch so harschen Schreiben unter Druck setzen lassen. Und selbst, wer sich irrtümlich registriert hat, kann ruhig bleiben: Dass die Täter ihre angeblichen Forderungen per Mahnbescheid oder gar gerichtlich eintreiben, ist in der Regel nicht zu erwarten. Also sollten Betroffene, die einen der selten beantragten Mahnbescheide bekommen, diesen schriftlich, aber ohne Begründung, zurückweisen und auf garkeinen Fall zahlen; denn der Betreiber muss erstmal beweisen, dass die Betroffenen klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurden und ganz bewusst ein teures Abonnement abschließen wollten. Das dürfte ihnen aber nicht gelingen.

[WDR Servicezeit – Werktags, 18.20 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Jahresrückblick 2009 von Katzenjens ( video )

Ein kurzer Jahresrückblick zur Nutzlosbranche :

quelle : youtube von Katzenjens

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Verbraucherschützer greifen Potsdamer Anwalt scharf an / Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Polizei : Warnungen vor Abzocke

Ein Potsdamer Rechtsanwalt ist Deutschland weit ins Visier von Verbraucherschützern und der Justiz geraten. Es geht um Abmahnungen, die der Anwalt Frank Michalak tausendfach verschickt haben soll, um Bürger zu Zahlungen an einen Internetanbieter aus Dubai zu zwingen. Die in Potsdam ansässige Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg warnt nun in einer aktuellen Mitteilung ausdrücklich davor, das von dem Juristen angemahnte Geld zu überweisen.
Das von Michalak aufgesetzte Schreiben soll laut den Verbraucherschützern immer gleich sein. Demnach werden die Empfänger der „einschüchternden“ Briefe zur Zahlung von 174,08 Euro aufgefordert – andernfalls entstünden weitere Kosten. Als Auftraggeber werde die Netsolutions Tradings FZE aus Dubai genannt, die die Internetkontaktbörse www.nachbarschaft24.net betreibt, so die Verbraucherschützer. Mehrere Betroffene hätten berichtet, vor ein bis zwei Jahren einer Aufforderung per E-Mail oder Telefon gefolgt zu sein, eine auf der Internetseite für sie hinterlegte Nachricht abzurufen, heißt es. „Nun wird ihnen unterstellt, sie hätten diesen nicht gewollten, aber kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen“, empören sich die brandenburgischen Verbraucherschützer.

quelle : pnn.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.
gefunden bei abzocknews.de

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MDR Hier ab vier – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Die MDR-Sendung „Hier ab vier” hat am 11.12.2009 über die Internetabzocke bei Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftsposts.com, sowie den dreisten Machenschaften des Postdamer Rechtsanwalt Frank Michalak berichtet:

Viele denken, im Internet könne man schnell und unkompliziert Freunde finden. Zahlreiche Online-Communities haben sich genau das auf ihre Fahnen geschrieben. Doch Vorsicht: Freundschaftsdienste wie von “Nachbarschaft24” können teuer werden. Der zwanzigjährige Christian W. und der 64-jährige Manfred S. kennen sich nicht. Dennoch haben sie eins gemeinsam, beide wollten mit Hilfe des Internets neue Freunde finden und nahmen das Angebot von Nachbarschaft24 in Anspruch. Heute haben sie damit nichts als Ärger. Angefangen hat alles im Jahr 2007. Da erhielt der Rentner eine Einladung mit den Worten “Jemand aus ihrer Nachbarschaft möchte Sie kennen lernen”. Da der neu zugezogene Manfred S. in Magdeburg noch niemanden kannte, folgte er dieser Aufforderung und landete bei Nachbarschaft24. Zuerst hieß es, dass er sich dort kostenlos anmelden kann. Die Daten wurden abgefragt, dann folgten die AGBs, Manfred S. schaute nicht genauer nach, brach an dieser Stelle ab und hielt die Sache für erledigt. Irrtum. Ähnlich erging es Christian W.

Zwei Jahre später bekamen beide Post aus Postdam. Anwalt Frank Michalak fordert jeweils rund 200 Euro von ihnen. In seinem Schreiben verweist er auf zahlreiche Urteile, welche ihm Recht geben würden. Michalak überzieht derzeit ganz Deutschland mit Drohbriefen im Namen des in Dubai ansässigen Seitenbetreibers. Auch auf seiner eigenen Internetseite steht Nachbarschaft24 im Mittelpunkt. Mit dem Gutachten einer Kollegin will der Rechtsanwalt die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen unterstreichen. Eins fällt hier auf, Anwalt und Gutachterin besitzen die gleiche Postadresse. Verbraucherschützer wie Gabriele Emmrich gehen davon aus, dass die Angaben auf der Seite für Verbraucher nicht transparent genug waren. So hätten sie nicht bemerkt, dass die Inanspruch genommene Leistung kostenpflichtig war und noch ein Zwei-Jahres-Abo dazu. Auch ein Gericht sah das nach Angaben der Verbraucherschützerin so. “Die Verbraucher konnten in dem Falle nicht wissen, dass es sich um eine entgeltliche Leistung für zwei Jahre handelt,” erklärt Gabrielle Emmrich. Keiner der Betroffenen muss nach Ansicht der Verbraucherschützerin daher die Forderungen von Nachbarschaft24 bezahlen. Der Anwalt scheint aber auf die Unkenntnis der Verbraucher zu setzen. Frank Michalak bietet sogar eine Telefonhotline für Betroffene an. Für fast einen Euro pro Minute kann man mit ihm sprechen. Soviel angeblichen Service findet sogar die Anwaltskammer unseriös und prüft mögliche Schritte gegen den Potsdamer Rechtsanwalt.

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Nochmal: Es kann nur geraten werden:

1.) Rechnungen auf garkeinen Fall zu bezahlen,
denn ein Vertrag ist hier nicht zustande gekommen.

2.) Auf jeden Fall eine Anzeige bei der
nächsten Polizeidienststelle zu erstatten.

3.) Falls ein „Gerichtlicher Mahnbescheid” kommen
sollte, innerhalb 14 Tage Widerspruch einzulegen.

4.) Sich bei der Rechtsanwaltskammer
zu beschweren; die Adresse dazu lautet:

Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Grillendamm 2
D-14776 Brandenburg
Telefon: 03381 2533-0
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[Hier ab vier – Werktags, 16.00 Uhr © MDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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AG Mitte: Kein vertraglicher Anspruch aus Abofalle nachbarschaft24.net

Das Amtsgericht Mitte hat entschieden, dass die Firma Netsolutions Trading FZE keinen vertraglichen Anspruch gegen einen Internetnutzer hat, der in die Internet-Abofalle unter nachbarschschaft24.net getappt war.

In ihrem Urteil vom 05.11.2009 stellten der Amtsrichter der 17. Abteilung des Berliner Gerichts fest, dass zwischen der Betreiberin der Webseite Netsolutions Trading FZE und der beklagten Interntnutzerin kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei.

Zum einen fehle es an einer Vereinbarung essentieller Vertragselemente, da eine Vertragspflicht der Betreiberin nicht erkennbar sei und somit ein Verstoß gegen das Transparenzgebot ebenso vorliege wie ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel der kanzlei-richter zu lesen.

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu Nachbarschaft24.net

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
07.12.2009
Dreiste Drohbriefe eines Rechtsanwalts aus Potsdam
Mit fragwürdigen Methoden sollen Opfer von Nachbarschaft24.net zur Zahlung bewegt werden
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich zahlreiche Verbraucher, die Post von einer Rechtsanwaltskanzlei Frank Michalak aus Potsdam erhalten. Dieser Anwalt versendet offensichtlich im Auftrag der Netsolutions FZE aus Dubai, Betreiber der Internetseite nachbarschaft24.net Drohbriefe um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Nachbarschaft24.net hatte bei vielen Verbrauchern bereits im vergangenen Jahr für Verunsicherung gesorgt. Trickreich war versucht worden, Verbraucher zu täuschen. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.
Wer auf den Trick hereinfiel, landete in der Kostenfalle. Ein zweijähriges Abonnement mit Gesamtkosten von 216 Euro sollte bezahlt werden.
Nunmehr baut der Potsdamer Rechtsanwalt mit seinen Schreiben eine neue Drohkulisse auf. Er meint mit diversen Urteilen und einem Rechtsgutachten die Zahlungspflicht begründen zu können.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sollten sich Betroffenen von diesen Schreiben nicht beeindrucken lassen. Mit diversen Urteilen, lancierten Fehlmeldungen in diversen Internetblogs, Nachrichtenportalen und Webseiten wird versucht die Betroffenen zu verunsichern. Die Falschinformationen sollen den Internetuser zur Zahlung bewegen.
Unerwähnt bleibt dagegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte, dass bereits im vergangenen Jahr die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und klarstellte, dass eine Zahlungspflicht nicht gegeben ist.

Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hier klicken um zu der Pressemitteilung zu gelangen.

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C’t Magazin – Nochmal Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Und nochmal berichtete letztes Jahr das C’t Magazin über die Internetabzocke von „Nachbarschaft24.net” und „Nachbarschaftspost.com”

Achtung:
Zur Zeit befinden sich mehrere Falschaussagen im Umlauf, die behaupten das auf dieser Seite eine angebliche Zahlungspflicht besteht. Also dazu kann man nur sagen: Entweder sind diese Berichte uralt oder schlichtweg gelogen.

Um es einfacher zu formulieren: Es hat nie eine Zahlungspflicht bestanden, wie man auch hier auf dem Urteil von November 2008 nachlesen kann:
http://saved.im/mtq5otaynjd0/nap.jpg

Auf Abofallen-Seiten besteht generell keine Zahlungspflicht und schon mal garnicht auf „Nachbarschaft24 und Konsorten! Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, kann man alles andere getrost in den Mülleimer werfen. Mehr nicht ..

[C’t Magazin – Samstags, 12.30 Uhr © HR3]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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C’t Magazin – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Das C’t Magazin berichtete bereits mehrfach letztes Jahr über die Abzocke bei Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com, die seit Anfang des Jahres von der Firma “Netsolutions Trading FZE” ehemals “Myneighbour FZE” bzw. “Connection Enterprises Ltd.” auf den British Virgin Islands betrieben werden, mit einem im Zusammenhang stehenden Servicecenter, welches in der Schweiz ansässig sein soll; die Hintermänner dieser Internetabzocke, so wird vermutet, sind jedoch höchstwahrscheinlich in Deutschland zu suchen.

Die Freude ist groß, als Nina M. eine Email bekommt: “Deine Nachbarin Sabrina hat Dich eingeladen!” Nina ist begeistert, endlich ihre alten Freundin wieder sehen zu können. Aber bevor sie die Kontaktdaten bekommt, muss sich Nina bei nachbarschaft24.net registrieren lassen. “Na, wenns sein muss”, denkt sie sich und trägt ihre Daten in ein vorbereitetes Kontaktformular ein.

Nachdem sich Nina endlich durch die aufwändige Anmeldung gearbeitet hat, kommt die große Enttäuschung: Es gibt ihre Freundin “Sabrina” gar nicht im Nachbarschaftsforum. Nina greift zum Telefonbuch und findet dort tatsächlich die Nummer ihrer Freundin. Am Telefon stellt sich heraus, dass Sabrina gar keine Email verschickt hat. Nina ist also in die Falle getappt und die entsprechende Rechnung lässt auch nicht lange auf sich warten:

Insgesamt 216 Euro soll sie bezahlen, für eine zweijährige Mitgliedschaft bei nachbarschaft24!

[C’t Magazin – Samstags, 12.30 Uhr © HR3]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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