Schlagwort-Archive: Netzagentur

Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Fallen vor

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von 60 Rufnummern angeordnet, die Verbraucher bei Rückruf mit rechtswidrigen Forderungen konfrontierten.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  heise.de/ Zum Artikel

 

 

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Stadtwerke warnen vor Betrug am Telefon

Konstanzer Bürger bekommen Anrufe von einem Unternehmen, das sich „Energieservice Deutschland“ nennt. Die Anrufer geben vor, im Auftrag der Stadtwerke zu arbeiten. Das Unternehmen bestreitet dies.

Quelle: suedkurier.de /Zum Artikel
Auch uns erreichte gestern einer dieser Anrufe mit der Nummer 0800123005538, angeblich haetten wir mit einer Frau gesprochen uns eine Beratung geuwnscht, man wollte mit jemanden sprechen den es hier gar nicht mal gibt Oo, als lock versuch nannte man auch noch bei welchem anderen Energieversorger wir doch seien und das man daran doch sehen koennte das wir bzw. die Gewisse Person die es hier nicht mal gibt doch angerufen haben muss und einen Termin vereinbart hatte.

Meine lieben Damen und Herren von der Energieservice Deutschland, zu diesem Zeitpunkt wo angeblich diese von Ihnen erfundene Person die es hier nicht gibt bei Ihnen angerufen haben soll von unserer Rufnummer, war niemand im Hause, wer bitte soll den da Angerufen haben, doch vielleicht die Person die es hier nicht mal in der naehe gibt ?

Und nehmen Sie uns es auch nicht uebel das wir bei der Auffroderung mit der Loeschung unser Daten nicht wie sie verlangen “ja” oder ” sicher” ins Telefon gesagt haben, veralbern koennen wir uns Selber.

Unser Rat, Zur loeschung der Daten auffordern und nicht “Ja” oder “sicher” ins Telefon sagen, oder sonst was da so verlangt wird, Namen des Telefonisten notieren, die Telefonnummer, Firmen sitz, und sich an die Bundesnetzagentur wenden.

 

 

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Erneute Abfuhr für die Telomax vor dem OVG Münster

Die Bundesnetzagentur war der Auffassung, dass dieses Geschäftsmodell auf unerlaubter telefonischer Werbung mit unterdrückter Rufnummer basiere und damit rechtswidrig sei. Da die Klägerin ihren Dienst dafür zur Verfügung stelle und die anfallenden Entgelte kassiere, sprach die Agentur ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot aus.

Quelle: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Telefonauskunft: Telekom muss Teilnehmerdaten herausgeben

Für die Auskunftsdienste von Wettbewerbern muss die Deutsche Telekom alle ihr verfügbaren Teilnehmerdaten herausgeben. Der Europäische Gerichtshof bestätigte damit eine entsprechende Verfügung der Bundesnetzagentur.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Inhalt von Pressemitteilungen: Abzocke mit unerwünschten Werbeanrufen darf an den Pranger

Die Bundesnetzagentur hat zu Recht einen Hinweis auf verbotene Abrechnungen eines ausländischen Telefondienstanbieters veröffentlicht. Dies entschied nun das OVG Münster und macht deutlich, dass solche Firmen für ihre Praxis mit empfindlichen Konsequenzen rechnen müssen – inklusive eben auch einer Information der Öffentlichkeit.

Quelle: Lto.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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test warnt vor Gewinnspieldienst der Telomax

80 000 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe zählte allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr. Das neue Gesetz wirkt offenbar gar nicht. Wie übel abgezockt wird, zeigt ein Fall, bei dem die Bundesnetzagentur eingriff: Die „telomax“ rief Verbraucher an, verbotenerweise mit unterdrückter Rufnummer, und versprach einen 100-Euro-Gutschein als Gewinn.

Quelle : test.de

via abzocknews.de

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Bundesnetzagentur verhängt weiteres Inkassoverbot gegen telomax GmbH

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat die Bundesnetzagentur ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für bestimmte Forderungen verhängt, die von der telomax GmbH geltend gemacht werden. Die telomax selbst betont, man sei nur Verbindungsnetzbetreiber und habe mit den Diensten nichts zu tun.

Quelle : computerbetrug.de

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Aus die Maus für Telomax – Bundesnetzagentur untersagt Abrechnungen

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unter-nehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet.

Quelle : bundesnetzagentur.de

via abzocknews.de

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Netzagentur: Rechnungsverbot für Telefon-Abzocker

Netzagentur hat mit einer aktuellen Entscheidung Klarheit bezüglich eines Telefon-Abzockers geschaffen, der über die Telefonrechnung Gelder einziehen ließ.

Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte, wurde über die Angebote Win-finder.com und Windienst.net versucht, Verbrauchern mit unerlaubten Telefonanrufen und versprochenen Gutscheinen Verträge zu Glückspiel-Eintragsdiensten unterzuschieben. Seit September gingen allein in Baden-Württemberg 77 Beschwerden bei der Verbraucherzentrale ein.

Quelle : winfuture.de

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Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

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