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Abzocke bei Gratis-Spielen im Internet

Düsseldorf – Magische Hufeisen, Drachenmünzen und Pferde-Pässe: Um bei Gratis-Spielen im Internet voranzukommen, müssen Kinder und Jugendliche oft teure Utensilien erwerben.

Verbraucherschützer haben vor Abzocke von Kindern und Jugendlichen bei vermeintlichen Gratis-Spielen im Internet gewarnt. Zwar starteten viele Spiele kostenlos, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag. Doch um schneller voranzukommen, werde oftmals eine nur gegen Geld erhältliche Sonderausstattung oder Premiumversion gebraucht.

“Auf oftmals heimlichen Wegen produzieren Kids so Rechnungen von bis zu 2000 Euro – per Handy oder Kreditkarte der Eltern“, hieß es. Millionen Mitspieler – überwiegend Kinder und Jugendliche – würden permanent zum Erwerb von Extras wie “magischen Hufeisen“ und anderen Hilfsmitteln animiert.

Die Experten berichteten von einem 14-Jährigen aus dem Raum Düsseldorf, der in einem Internet-Spiel “ein Meister der Kampfkunst“ werden wollte.

quelle : kreiszeitung.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Mobilfunk: Per Quiz in die Abofalle

Mithilfe von vermeintlichen Gewinnspielen und IQ-Tests verkaufen Anbieter wie BobMobile Abos für Handyspiele und Klingeltöne. Die Abonnenten merken davon häufig erst mal nichts. Die böse Überraschung kommt mit der Handyrechnung.

Unerwünschte Werbe-SMS bekam Dagmar Frahm aus Mönchengladbach in letzter Zeit häufig. Sie löschte sie immer wieder. Doch mit der letzten Handyrechnung kam der Schock: Rund 100 Euro zusätzlich waren auf ihrer Telefonrechnung verbucht. Sie hatte ein Abo für Klingeltöne von der Firma BobMobile und ein Ratespiel von einem weiteren Anbieter gekauft. Davon gemerkt hatte sie nichts. Dagmar Frahm fühlt sich abgezockt.

Erst mal kündigen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Zweifel, ob diese Regelung rechtlich Bestand hat und prüft sie derzeit. „Normalerweise kann man solche Fernabsatzgeschäfte binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen“, sagt Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale, „Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel wenn Waren nicht zur Rücksendung geeignet sind. Aber ob Handyabonnements wirklich dazu gezählt werden können, ist nicht geklärt.“

Sie empfiehlt deshalb, den Vertrag zu kündigen und hilfsweise auch zu widerrufen – auch wenn noch nicht klar ist, ob das rechtlich geht. So bewahrt man sich aber Rückerstattungsansprüche, die mit einer Kündigung allein nicht gewahrt werden.

Gromek rät davon ab, die Kosten für die unerwünschten Abos einfach von der Telefonrechnung abzuziehen und nicht zu zahlen. Ab einer bestimmten Summe, mit der der Mobilfunkkunde bei seinem Telefonanbieter in der Kreide steht, darf dieser die Karte sperren. Noch mehr Ärger wäre damit programmiert.

quelle : wdr.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Akte 09 – Mega-Downloads : Ein Insider packt aus, Exklusiv bei Akte 09! ( Video )

Ein Insider packt aus: Über seine Rolle im Abzock-Geschäft, über Millionen-Einnahmen und die Strukturen des Projekts “mega-downloads.net” – einer wahren Gelddruck-Maschine.

Wirtschaftskriminalität und Abzocke – täglich fallen Tausende darauf herein. Einige Hundert haben sich in der AKTE- Redaktion gemeldet. Stellvertretend erzählen uns zwei Betroffene aus Nordrhein-Westfalen, wie sie bei Mega-Downloads landeten, einem Portal, das mit Gratis-Software Geld macht.

AKTE 09 Exklusiv über die Internet-Mafia!

[Akte 09 – Dienstags, 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Spickmich-Lehrerin zieht vors Verfassungsgericht

Eine Deutschlehrerin ist von Schülern auf dem Online-Bewertungsportal spickmich.de schlecht bewertet worden. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen scheiterte mit Klagen gegen die Benotung im Internet bisher in allen Instanzen. Nun will sie in Karlsruhe erreichen, dass ihre Daten gelöscht werden.

Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin und dem Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de soll höchstrichterlich geklärt werden. Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, kündigte im Magazin „Focus“ an, nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

quelle : welt.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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