Auch im vergangenen Jahr hatte die Göttinger Verbraucherzentrale viel damit zu tun, Betrügereien mit Gewinnspielen, der Nutzung vermeintlicher Gratisdienste im Internet oder unfrei-williger Datenpreisgabe nachzugehen und die Bürger vor derartigen Machenschaften zu warnen.
Im Rahmen der Abwehr von Forderungen aus dubiosen Gewinnspieleintragungsdiensten taucht immer wieder die Proinkasso GmbH als gegnerisches Inkassounternehmen auf. Diese teilt soeben mit, dass sie Forderungen der CSS Kontor GmbH (Hamburg) und der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG (Krefeld) nicht mehr bearbeite.
Denn das schmutzige Geschäft übernehmen jetzt die Telekommunikationsanbieter, die nicht nur an der “App-Zocke” kräftig mitverdienen, wie in folgendem Videobeitrag von WDR-Markt zu sehen ist. Von Bob Mobile bzw. Guerilla Mobile Berlin über Herrn Faustus E. bis jetzt hin zur neuen “Internet Dienstleistungen GmbH” aus dem Dunstkreis von Herrn Tim Cammann und somit auch ganz nah bei Rechtsanwalt Bernhard Syndikus und Herrn Valentin Fritzmann (und damit eigentlich auch wieder bei den Gebrüdern Schmidtlein), wird für jeden Verbraucher im Jahre 2011 ein genauer Blick auf die Telefonrechnung zur Pflicht!
Für dubiose Dienstleistungen im Internet soll oft etwas bezahlt werden, obwohl die Forde-rungen unberechtigt sind. Viel zu oft lassen sich die Opfer solcher Abzockseiten leider zur Zahlung zwingen. Durch Drohschreiben von Mahnanwälten. Olaf Tank und Sven Schulze wur-den ebenso wie Katja Günther bereits in Zivilverfahren abgewatscht. Im Tenor der Urteile wird den Anwälten Beihilfe zum Betrug unterstellt. Die prominenteste Frau in diesem Gewerbe, hat gerade vor Gericht wieder eine derbe Schlappe erlitten. Urteil vom 07. Oktober 2010 beim AG Schwelm.
Und es begab sich in einer hessischen Kleinstadt namens Büttelborn, dass zwei Brüder die clevere Idee hatten, ganz schnell und ganz einfach ganz viel Kohle zu machen.
Man begann in der Dialer-Zeit und wechselte dann nach dem “Dialertod” umgehend das Geschäftsmodell.
Abo-Abzocke war angesagt. Der Kabarettist und Satiriker Dieter Lindemann konnte im wahrsten Sinne des Wortes mehrere Lieder über diese dreisten Brüder singen
Ein Mandant hatte sich wegen des üblichen Schreibens des Kollegen Olaf Tank in Sachen Antassia GmbH (top-of-software.de) an uns gewendet. Nachdem wir das Zustandekommen des Vertrages bestritten hatten, nahm der Kollege Tank Abstand von seiner Forderung, war aber nicht bereit, die Gebühren für unser Tätigwerden zu übernehmen.
Das Amtsgericht Osnabrück hat dem umstrittenen Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank eine weitere Abfuhr erteilt: Es verurteilte Tank zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz an einen Internetnutzer, von dem ursprünglich Tank Geld gefordert hatte – allerdings in betrügerischer Absicht, wie das Gericht in der Urteilsbegründung anführte.
Abofallen sind die Landplage des Internets. Hunderttausende Surfer fallen darauf herein. Anschließend werden sie oft monatelang von dubiosen Anbietern mit Rechnungen, Mahnungen und Drohbriefen unter Druck gesetzt. Zahlen muss aber niemand für diese untergeschobenen Verträge. Das haben mittlerweile Dutzende Gerichte entschieden.
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So funktionieren alle Abofallen: Die Preise werden klein gedruckt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext versteckt – „acht Euro“ statt „8 Euro“, oft neben greller Werbung. Dann erscheint ein Formular, in das Nutzer ihre Adresse eingeben sollen (siehe Bild). Wo immer das der Fall ist, gibt es nur einen Rat: die Seite wegklicken. Kein Ladeninhaber fragt Kunden nach ihrer Anschrift, warum soll die dann bei kostenlosen Basteltipps oder Horoskopen wichtig sein?
In letzter Zeit erhielten viele Bewohner aus Basel und Umgebung eine Zahlungsaufforderung des Rechtsanwalts Olaf Tank. Dabei handelt es sich um eine so genannte «Abzockerfalle».
In einem sehr offiziell gestalteten Schreiben eines gewissen Rechtsanwalts Olaf Tank aus Osnakbrück werden die Adressaten aufgefordert, einen Euro-Betrag zu überweisen mit dem Hinweis, dass über das Internet bezogene Dienstleistungen nicht bezahlt wurden. Im Falle einer Nichtbegleichung der Forderung werden gerichtliche Schritte angedroht. Wie die Polizei mitteilt, wird mit dieser Vorgehensweise versucht, die Empfänger der Schreiben zu einer ungerechtfertigten Zahlung zu veranlassen, weil viele Internetnutzer Dienste in Anspruch nehmen und sich Ärger mit Rechtsanwälten und Gerichten ersparen möchten.