Die Betreiber versprechen Schnäppchen, doch bei den Auktionen von Topdeals.de geht es wohl nicht mit rechten Dingen zu. Nach Informationen von SPIEGEL TV werden bei dem Webportal Versteigerungen durch sogenannte Biet-Roboter beeinflusst. Das treibt die Preise in die Höhe.
Die sogenannte Buttonlösung, mit der die Bundesregierung Internetnutzer vor Kostenfallen schützen will, kommt die deutschen Webseitenbetreiber teuer zu stehen. Das Bundesjustizministerium schätzt die Kosten für die deutsche Wirtschaft auf über 41 Millionen Euro.
Nicht jedes Ticket verschafft Eintritt, im Gegenteil: Fußballfans sollten ihre Eintrittskarten für die Europameisterschaft in Polen und der Ukraine (8. Juni bis 1. Juli) im Internet unbedingt nur bei autorisierten Anbietern kaufen.
Statt einen lang ersehnten Job im Ausland zu bekommen, wurde ein Klagenfurter Opfer eines Betruges. Vorsicht ist auch bei Online-Käufen und Phishing-E-Mails angesagt.
Der Online-Markt für Autos boomt. Doch oft nutzen auch hier Betrüger das Web, um ans schnelle Geld zu kommen. Der ADAC, AutoScout24, mobile.de und die Polizei haben die Initiative “Sicherer Autokauf im Internet” ins Leben gerufen, um über Gefahren aufzuklären. Tipps für den Autokauf online.
Falsche Freunde haben einem 20-jährigen Herner vor dem Bochumer Amtsgericht eine neunmonatige Bewährungsstrafe beschert. Der Angeklagte soll für einen Kumpel (22) aus Bochum monatelang Waren über das Internet angeboten haben.
Schlank und fit möchten viele sein. Das Wollen stimmt aber häufig nicht mit der Realität überein und so sind mit Mitteln, die angeblich zur “Topfigur” führen, gute Geschäfte zu machen. In Apotheken und Drogeriemärkten werden viele Schlankmacher und Nahrungsergänzungsmittel rezeptfrei angeboten, die alle verheißen, Gewicht zu reduzieren.
Wer einen Kredit sucht, stößt im Internet immer mal wieder auf die vielversprechenden Angebote der „Luzern Finanz GmbH“. Die Firma verspricht Kredite bis 300.000 Euro ohne SCHUFA-Auskunft. Doch was steckt dahinter?
Das LG Köln (Urt. v. 29.09.2011 – Az.: 81 O 91/11) hat eine wegweisende Entscheidung zur Erlaubnispflicht bei Online-Payment-Systemen getroffen. Eine Entscheidung mit hoher Sprengkraft. Sollte sich die Ansicht des LG Köln “verbreiten”, so dürfte dies eine erhebliche Veränderung von Online-Payment-Systemen in der Praxis nach sich ziehen.