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Netzagentur: Erste Strafen wegen Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat sechs Untersuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen. Sie verhängte dabei und in drei schon im Dezember beendeten Fällen gegen die Täter Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro.

Erstmals habe man somit Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Basis dafür sind Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Seit deren Inkrafttreten am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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WDR Markt – Unerlaubte Telefonwerbung geht munter weiter, trotz neue Gesetze ( Video )

Trotz eines neuen Gesetzes beklagen Verbraucher weiterhin nervige Werbeanrufe. Und obwohl diese sogenannte Kaltakquise verboten ist, sind Verträge, die dadurch zustande kommen, trotzdem gültig.

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Seit dem 4. August will die Bundesregierung Verbraucher vor solchen Erfahrungen besser schützen – mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.

Nach dem neuen Recht:

* gilt die Androhung einer Geldbuße von bis zu 50.000 € beim Verstoß gegen das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung

* gilt ein Verbot von Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer, um die Iden­ti­tät zu ver­schlei­ern. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 €

* bekommen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher mehr Mög­lich­kei­ten, Ver­trä­ge zu wi­der­ru­fen

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Verbraucherschützern ging diese Verschärfung von Anfang an nicht weit genug. „Telefonwerbung ist ein Riesenproblem. Betroffene werden stark belästigt und es werden ihnen Verträge untergeschoben, so Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Unsere Forderung war deshalb auch, dass Verträge der Schriftform bedürfen, nur so wird das Prozedere der Firmen so aufwendig, dass es sich nicht mehr lohnt. Doch genau diese Forderung erfüllte der Gesetzgeber nicht.

Andere Werbefirmen umgehen den sogenannten Cold Call (Kaltakquise) sogar, indem sie vermehrt Postkarten mit einer angeblich persönlichen Notiz versenden. Oft soll der Verbraucher dann eine kostenlose Hotline anrufen. Tatsächlich entstehen ihm dann zunächst keine Kosten – aber nun ist er es, der den Werber angerufen hat. Das Verbot unerwünschter Werbeanrufe wird somit ausgehebelt.

Verbraucherschützer warnen daher weiterhin grundsätzlich davor, Konto- und andere persönliche Daten am Telefon herauszugeben. Bei Werbeanrufen sollte man sich Namen und Firma des Anrufers sowie den Gesprächsinhalt notieren. Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer beziehungsweise ohne Einverständnis können der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Diese haben dann die Möglichkeit, unseriöse Firmen abzumahnen und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.

[Markt – Montags, 21.00 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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