Schlagwort-Archive: p2p

Raubkopien verseuchen den Computer mit Viren

PC-Nutzer können illegal kopierte Spiele und Filme billig herunterladen. Dabei drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch gefährliche Viren.

Wer Raubkopien auf seinen Rechner lädt, ist selber schuld. Fritz Stein (Name geändert) hatte sich eine Kopie von Windows XP aus dem Internet besorgt, aus einer mehr als zweifelhaften Quelle. Der Ladenpreis für das Betriebssystem lag zu dem Zeitpunkt bei etwa 150 Euro, Stein zahlte nur 30 Euro. Doch jetzt geht nicht mehr viel an seinem Computer, Programme starten nicht, Geräte an den USB-Buchsen werden nicht erkannt.

quelle : welt.de

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Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: “Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen”, heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

quelle : heise.de

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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Aggressiver Wurm verbreitet sich über Messenger

Der jüngste Spross der Wurm-Familie Palevo agiert aggressiver denn je. Wie BitDefender herausgefunden hat, haben Cyberkriminelle in den vergangenen Tagen eine Welle von automatisch generierten Instant Messages auf die Reise geschickt.

Die unaufgeforderte Meldung zeigt einen grinsenden Smiley und einen Link, der den User angeblich zu einem persönlichen Foto oder einer ganzen Galerie leitet. Statt einem Bild erhält das Opfer Worm.P2P.Palveo.DP – einen Wurm, der Remote-Angreifern eine “Hintertür” zu fremden PCs öffnet.

Nach Anklicken des Links im Instant Messenger erscheint ein Download-Fenster, in dem eine .jpg-Datei heruntergeladen werden kann. Betätigt der User den Download, schleust sich Palevo.DP auf dem Rechner ein. Auf einem ungeschützten System richtet der Wurm ein wahres Chaos an. Zunächst erstellt er mehrere versteckte Dateien im Windows-Ordner mit den Bezeichnungen mds.sys, mdt.sys, winbrd.jpg und infocard.exe. Anschließend verändert Palevo.DP einige Registrierungsschlüssel und setzt so die lokale Firewall des Betriebssystems außer Kraft.

quelle : winfuture.de

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P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen

P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf AbmahnungenEin Abmahnschreiben wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ist kein Grund zur Panik. ZDNet zeigt, wie man die Folgen mit einem kühlen Kopf und den richtigen Schritten minimiert. Der geforderte Geldbetrag lässt sich oft reduzieren.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Abmahnung d. U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG wegen Filesharing des Films „Vivian Schmitt “: 650,- Ersatzansprüche

Abmahnung d. U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG wegen Filesharing des Films „Vivian Schmitt “: 650,- Ersatzansprüche pauschal!

U+C Rechtsanwälte verschicken auch im Jahr 2010 weiterhin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Aktuell werden im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG Filme der Serie “Vivian Schmitt” abgemahnt. Hierbei wird ein pauschaler Schadensersatz von 650,- € geltend gemacht.
Abmahnung d. U+C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG wegen Filesharing des Films “Vivian Schmitt 33cm!”: 650,- Ersatzansprüche pauschal!

Mit Schreiben vom 04.01.2010 erhalten aktuell Anschlussinhaber, über deren Internetanschluss der pornografischen Film “Vivian Schmitt ” heruntergeladen und im Rahmen des P2P-Netzwerkes gleichzeitig zum upload angeboten worden sein soll, von den U+C Rechtsanwälten (Urmann + Collegen Rechtsanwälte) aus Regensburg eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer des P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten des Films Urheberrechte der von den U+C Rechtsanwälte vertretenen Rechteinhaber Silwa Filmvertriebs AG verletzt zu haben. Dies habe die Firma Copy Right Solutions GmbH mit Sitz in der Schweiz festgestellt und beweissicher dokumentiert.

Zum Nachweis der Rechtsverletzung werden folgende Daten angegeben:

Datum
Datei
IP-Adresse
P2P-Netzwerk: z.B. eKad
Original Produktname

quelle : anwalt24.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei abzocknews.de

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3sat neues – Über „P2P-Tauschbörsen” und die aktuelle Rechtslage ( Video )

Tatort Tauschbörse: Die Motive, etwas illegales in Internet-Tauschbörsen zu tauschen sind vielfältig. Sie reichen von fehlenden attraktiven Angeboten seitens der Software-, Film- und Musikindustrie; bis hin zum Argument, freie Informationen für alle ..

In „P2P-Tauschbörsen ist die Auswahl auf einschlägigen Seiten im Internet riesengroß, nur ein Klick führt zum Download. Doch genau dieser Klick kann zum Verhängnis werden. Die Rechteinhaber wie Software-, Film- oder Musikindustrie setzen sich seit einigen Jahren verstärkt zur Wehr. Denn sie erleiden nach eigenen Angaben Milliarden Verluste durch illegales Tauschen. Seit einigen Jahren häufen sich die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften. Diese sind von den Rechteinhabern oft detailliert vorbereitet. Die Geschädigten übermitteln den Behörden IP-Adressen, Zeitpunkt und Angaben zum Tausch bereitgestellter Dateien von Verdächtigen. Werden Ermittlungen aufgenommen, sind die Provider gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Userdaten wie Name und Anschrift herauszugeben.

Doch längst nicht jede Anzeige führt zu Ermittlungen. Bei kleinen „Fischen, also zum Beispiel denjenigen, die mit dem Tauschen kein Geld verdienen oder keine topaktuellen Titel zum Download anbieten, stellen viele Staatsanwaltschaften in Deutschland mittlerweile die Verfahren sofort ein. Begründet wird das von der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker so: „Das Filesharing ist ja ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber so lange es nicht gewerbsmäßig passiert oder sonstige besondere Umstände dazu kommen, sagen wir, es handelt sich um ein Privatklagedelikt. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Das heißt, der Staat verfolgt nur in Ausnahmefällen dieses Delikt, nur wenn öffentliches Interesse besteht und das sehen wir einfach nicht. Dafür ist die Verfehlung zu gering, solange es nicht gewerbsmäßig ist. Auch ergebe die einfache Ermittlung der Nutzerdaten hinter einer IP-Adresse nicht zwangsläufig den Schuldigen,” erklärt Oberstaatsanwältin Vera Junker.

Im September 2008 wurde dann das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums geändert. Seitdem können die Geschädigten per richterlichen Beschluss direkt Nutzerdaten bei den Providern abfragen. Vorher ging dies nur über die Staatsanwaltschaften. Allerdings dürfen die Richter nur dann einen Auskunftsanspruch feststellen, wenn das Filesharing in einem “gewerblichem Ausmaß” stattfand, ansonsten nicht. Nur die Frage aller Frage ist nun: Ab wann handelt es sich um ein “gewerbliches Ausmaß”? Der Gesetzgeber hat das nicht definiert. Die bisherigen Urteile fallen dazu sehr unterschiedlich aus; – hier 2 Extrem-Beispiele:

– Das Landgericht Köln hat entschieden: Das bei einer einzigen Datei, wenn es im großem Umfang ein nagelneues Musikalbum betrifft, dass es dann schon ein “gewerbliches Ausmaß” ist.

– Und das Landgericht Frankenthal hat entschieden: Das erstmal mindestens 3000 Musikdateien und 200 Filmdateien vorliegen müssen, damit es ein “gewerbliches Ausmaß” ist, erklärt Rechtsanwalt Michael Plüschke aus Berlin.

[3sat.neues – Sonntags, 16.30 Uhr © 3sat]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Filmindustrie fordert Maßnahmen gegen Verlinkung illegaler Streaming-Seiten

Vertreter der Filmindustrie haben sich in den Reigen der Befürworter von Web-Sperren eingereiht. Die “Gatekeeper” in Gestalt der Provider sollten den Zugang zu umstrittenen Webangeboten mit Links zu Videostreams aktueller Kinofilme wie Kino.to blockieren, forderte Max Wiedemann, Produzent der deutschen Komödie “Männerherzen”, auf dem Forum zu “Prävention und Aufklärung” der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin am heutigen Dienstag. Dies sei “technisch kein Problem”, betonte der Erfolgsunternehmer unter großem Beifall der versammelten Branchenvertreter. Die einzige Möglichkeit, der Download-Plage Herr zu werden, sei es, “nicht die Konsumenten zu bestrafen, sondern die Hehler”.

Der Internetindustrie und ihrer Abwehrhaltung bei Zugangsblockaden warf Wiedemann vor, “Nebelkerzen” zu werfen, um “wirksame Mittel” gegen Urheberrechtsverstöße im Internet zu vermeiden. Die Nutzer dürften “gar nicht erst in Versuchung” geführt werden, sich illegal kopierte und nicht zur Verbreitung freigegebene Filme übers Internet anzuschauen.

quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Die C-S-R Rechtsanwalts mahnt für die Gedast GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab

Die C-S-R Rechtsanwalts mahnt für die Gedast GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab
wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken
Rechteinhaber: Gedast GmbH, Rauentalstraße 22/1, 76437 Rastatt
Rechtsvertreter: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei, Am Hardtwald 9, 76275 Ettlingen
Die Firma Gedast GmbH lässt durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen an Filmen Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einem Netzwerk ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerke der Purzel Video GmbH unberechtigt heruntergeladen bzw. zum upload angeboten worden. Die Gedast GmbH tritt dabei als Nutzungsberechtigte an den Filmen auf.

Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels Einloggen in Filesharing-Programme durch eine Antipiracy-Software ermittelt und durch die Feststellung von Hashwert (Dateikennung) und dem GUID (Global Unique Identifier) beweissicher dokumentiert. Bei der nachfolgenden Recherche über den jeweiligen Provider oder mittels Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft werden anhand der IP-Nummern die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.

Abgemahnt werden zum Beispiel folgende pornografischen Werke:

Zensiert von mir, die titel sind ja nicht jugendfrei 😉

Unter Berufung auf ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte nach urhG§§ 15ff. UrhG wird nach
urhG§ 97 UrhG ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz geltend gemacht. Die Rechtsanwaltsgebühren werden dabei auf Grundlage eines Streitwerts von EUR 30.000,– mit EUR 1.005,20 ermittelt. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von regelmäßig EUR 650,– (je Datei) verlangt und für den Fall, dass nicht innerhalb der gesetzten frist gezahlt wird damit gedroht: “Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, …, werden wir jedoch die volle Anwaltsgebühr – je nach dem Einzelfall – noch höhere Gebühren und einen höheren Schadenersatz geltend machen”.

Im Einzelfall empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung im Strafverfahren, da der Tausch der besagten Filme regelmäßig nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.
Unser Rat:

* in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können.
* keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden.
* nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
* lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
* eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
– Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
– Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
– schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

quelle : justlaw.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

Wer abgemahnt wurde bekommt auch hier nette Hilfe

Auch ist es bekannt, das einiger der Abgemahnten keiner Schuld bewusst sind, oder wissen das sie illegal was heruntergeladen haben, wie im text geschrieben, wendet euch an einen Anwalt der sich auf so etwas spezialisiert hat.

Gruss

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