Schlagwort-Archive: Paid Content GmbH

Vorsicht Kostenfalle: Mitwohnzentrale-24.de

Eine Verbraucherin aus Aurich erhielt kürzlich eine Zahlungserinnerung der Firma Paid Content GmbH für das erste Mitgliedsjahr bei Mitwohnzentrale-24.de. Im Schreiben enthalen der Hinweis auf einen möglichen negativen SCHUFA-Eintrag bzw. das Einschalten eines Inkasso-Unternehmens, sofern Sie nicht zahle.

Quelle: verbraucherzentrale-niedersachsen.de / Zum Artikel

Via: antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: abzocknews.de

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Seiten der Paid Content GmbH nicht mehr erreichbar

Die einschlägig bekannten Seiten Drive2u.de und Live2gether.de der Paid Content GmbH (vorher OPM Media GmbH) sind derzeit wegen “Wartungsarbeiten” nicht erreichbar. Schon am 23.03.2012 erreichte mich ein Hinweis, dass die Domain Mitfahrzentrale24.de ebenfalls wegen “Wartungsarbeiten” nicht erreichbar ist – heute ist die Seite ganz verschwunden. Ob dieses Schicksal auch Drive2u.de und Live2gether.de ereilen wird, bleibt vorerst noch offen.

Quelle: Abzocknews.de / Zum Artikel

Bei Facebook, ist seine Facebook Seite fuer die Mitfahrzentrale24.de noch online, da ist Facebook leider immer noch nicht schnell um nach x Meldungen solche Seiten zu loeschen, viel duerfte er da eh nicht mehr mit Gewinnen den dort gibt es hunderte Warnungen unter Empfehlungen die vor der Abofalle Warnen.

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Millionengeschäft Abofalle

Gut zwei Jahre ist es her, dass Ralf Anzinger seinen Computer neu installieren musste. “Dafür brauchte ich ein paar Treiber”, sagt der Moosburger. Im Internet stieß er auf die Seite my-downloads.de. “Ich habe mir nichts dabei gedacht, aber ein paar Wochen später kam eine Rechnung, gleich mit dem Hinweis: Letzte Mahnung.”

Quelle: Idowa.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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Betrug mit System? Inkasso-Büros und Abzocker

Unterhaltsame Mitfahrer, die suchte Gretel Krauss im Internet für ihre Fahrt nach Stuttgart. Der erste Tipp der Suchmaschine war die mitfahrzentrale-24.de. Um in die Angebotsdatenbank zu gelangen, sollte sich die 67-Jährige mit Namen und Adresse anmelden. Das tat Gretel Krauss – und tappte in eine Abofalle.

Quelle: Br.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Ohne Anmeldung in Abzockfalle geraten

Die Geschichte beginnt am 1. April diesen Jahres und ist kein Scherz. An jenem Tag hat Marius Augustin im Internet nach Möglichkeiten gesucht, kostengünstig mit dem Auto von Poing nach Stuttgart zu gelangen. Unter anderem sah er sich auf der Seite mitfahrzentrale-24.de um. Weil ihm das Angebot dieser Mitfahrzentrale zu teuer erschien, verließ er die Seite wieder und forschte weiter.

Quelle: Merkur-online.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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Urteil: Kein Vertragsschluss bei live2geth

Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.

Die OPM Media GmbH betreibt so umstrittene Portale wie live2gether.de oder auch drive2u.de – Internetseiten, die von vielen Verbrauchern als Abofallen bezeichnet werden. Wer sich auf den genannten Seiten mit Name und Adresse anmeldet, bekommt wenig später eine hohe Rechnung ins Haus geschickt, weil er einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Zugang zu einer Datenbank abgeschlossen habe. So zumindest die Behauptung der Firma.

Das Landgericht Berlin erteilte dem Geschäftsmodel der OPM Media GmbH nun allerdings eine Absage, zumindest, was die Seite live2gether.de betrifft. Nachdem das Amtsgericht Amtsgerichts Lichtenberg in erster Instanz noch eine Zahlungspflicht bei live2gether.de gesehen hatte, stellten die Berliner Richter nun in der Berufung fest, dass die Anmeldung auf der Seite  “kein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages” darstelle. Denn die Anmeldeseite sei “nicht so gestaltet, dass sie bei dem Durchschnittsverbraucher zwangsläufig zu der Erkenntnis führt, dass die Leistung der Klägerin kostenpflichtig ist”.

Der Hinweis auf die entstehenden Kosten sei bei live2gether.de “so versteckt, dass er vom im Internet surfenden Durchschnittsverbraucher nicht zwangsläufig gesehen wird, sondern erst bei sehr genauem Lesen”. Auch die Notwendigkeit, persönliche Daten einzugeben, lasse “nicht zwingend den Schluss auf Kostenpflichtigkeit zu”, so die Berliner Richter weiter. “Im Übrigen kommt in den Texten der Klägerin nicht zum Ausdruck, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen werden soll; dieses Wort wird gemieden, stattdessen wird nur von “anmelden” und “Anmeldung abschließen” gesprochen und der Eindruck einer reinen Registrierung hervorgerufen”, heißt es in dem Urteil (LG Berlin, Urt. v. 21. Oktober 2011 – Az. 50 S 143710).

 

Quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

Vorsicht, die neue Firma mit den neuen Namen Treibt sich auch bei Facebook Rum und nennt sich Mitfahrzentrale-24.de und mitwohnzentrale-24.de

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Paid Content vom LG Landshut abgewatscht

Mit seiner Entscheidung vom 16.08.2011 (Az.:54 O 1465/11) verurteilt das Gericht die Beklagten unter Androhung eines Ordungsgeldes bis zu 250.000 €, bzw. sechs Monate Ordnungshaft, „es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen Verbrauchern im Internet die entgeltliche Nutzung einer Datenbank für Mitfahrgelegenheiten anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben – wie nachfolgend abgebildet geschehen:“

Quelle: Abzocke-rupodo.blogspot.com / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

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Facebook: die Abzocke von Mitfahrzentrale-24.de und mitwohnzentrale-24.de ueber das Soziale Netzwerk

Alt bekannte leben laenger oder wie man da noch zu sagen sollte, auf jeden fall ist die Nutzlos Firma Paid Content GmbH ( zuvor die Firma OPM Media GmbH) des Herrn Frank Drescher auch nicht von Gestern und steigt auf kostenlose Werbung um und geht mit der Zukunft, so findet man z.b. nun die Abofallen Mitfahrzentrale-24.de und die mitwohnzentrale-24.de der aus Gammelsdorf stammender Abzock Firma bei Facebook.
Hier wird nun Versucht neue Potentielle Opfer zu finden, den ueber Facebook, kostet es ja nichts und es verbreitet sich sehr eigenstaendig, Werbung ohne das man Zahlen muss, darauf setzten wohl mittlerweile die ganze Nutzlosbranche.

Hier haben wir mal die Facebook Seite Mitfahrzentrale-24.de :

Also da bleibt einem echt die Spucke Weg, wir haben mal den Kasten fuer Fans rot markiert, ganze 4.192 dafuer dann fuer das erste Jahr 132 Euro das Abo belaeuft sich aber auf 2 Jahre
Versteckt wie gewohnt natuerlich in einem Fliesstext, wir haben den text erst einmal Rot markiert wo man es finden kann, aber leicht zu finden es es dort so auch nicht erst beim gruendlichem und langsamen lesen :

Dann findet man auch noch folgendes auf Facebook und zwar die Seite auch der Firma Paid Content GmbH ( zuvor die Firma OPM Media GmbH) des Herrn Frank Drescher die mitwohnzentrale-24.de, selbe Abzocke nur eben das es hier um Mitwohnen geht und nicht um das mitfahren, wobei der aufbau aber der selbe ist, die eintraege die man dort findet sind aber zu meist fakes und selbst von dem Herrn Geschaeftsfuehrer erstellt worden damit es nicht ganz so leer aussieht.

Hier ein Screenshot von der Seite mitwohnzentrale-24.de auf Facebook :

Diese Seite hat auch bereits schon 2.757 Fans die auf “gefaellt mir” geklickt haben und es so auch an seine Freunde beworben hat.
Die Kosten und der Fliesstext ist der selbe daher sparen wir uns hier mal den erneuten Screenshot.

Schauen wir mal wo bzw. was den so alles auf dem Server dieser Seiten liegt, und man ist nicht ganz so ueberrascht das man doch alte bekannte Webseiten aus der Abzock Szene wiederfindet :

Found 6 domains hosted on the same web server as mitfahrzentrale-24.de (46.4.81.4).

live2gether.de

mitfahrzentrale-24.de

www.drive2u.de

www.mitfahrzentrale-24.de

www.mitwohnzentrale-24.de

www.opm-media.de

Na wer hat den hier auch bekannte Webseiten die sogar noch online sind wieder gefunden ? Nun ist Facebook wohl die neue Werbeplattform fuer die Nutzlosbranche um kostenlos und effektiv die Abofallen zu Bewerben.

Hier kann man wie immer nur Warnen vor diesen Seiten dieser Abzocker und sollte bei Facebook diese Seiten als Betrug melden mit der Hoffnung das Facebook diese Seiten loescht.

Es waere toll wenn ihr diesen Artikel Teilt und an eure Freunde weiter empfehlen wuerdet um auch wirklich jeden zu Warnen, ist kein zwang niemand muss waere aber sicher auch fuer eure Freunde und bekannte von Vorteil bevor sie in die Abofalle Tappen.

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Massenhafte Forderungen zu mitfahrzentrale-24.de – Anbieter täuscht Kooperation mit Verbraucherzentralen vor

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

22.09.2011
Ungewöhnliche Werbung

Massenhafte Forderungen zu mitfahrzentrale-24.de – Anbieter täuscht Kooperation mit Verbraucherzentralen vor

Noch bevor die so genannte Buttonlösung Gesetz werden und den Internetabofallen endgültig das Wasser abgraben soll, will die Paid Content GmbH mit Sitz in Gammelsdorf offenbar nochmal zum großen Wurf ausholen. Sie verschickt derzeit massenweise Zahlungsaufforderungen für die von ihr betriebene Seite www.mitfahrzentrale-24.de. Auf diese Seite gelangen Nutzer auf der Suche nach Mitfahrgelegenheiten, die es im Netz vielfach und kostenlos gibt. Nicht so auf dieser Seite, auf der man mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars eine 2-Jahresmitgliedschaft zum Preis von 132 Euro eingeht. Das freilich erfährt der Nutzer nur, wenn er regelrecht danach sucht und den eher unscheinbar rechts auf der Seite angebrachten Hinweis entdeckt. “Wir sehnen deshalb die Buttonlösung herbei, mit der die Anbieter gesetzlich verpflichtet werden sollen, auf einem vom Nutzer zwingend anzuklickenden Button einen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Seite zu geben”, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Umso erstaunlicher findet es Henschler deshalb, dass Paid Content in seinen aktuellen Anschreiben an die angeblichen Schuldner darauf hinweist, dass die Verbraucherzentrale gern weitere Informationen zum Vertragsschluss erteile. Dazu wird die Nummer des Beratungstelefons der Verbraucherzentrale Berlin genannt. “Eine hiermit suggerierte Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen ist natürlich absurd”, macht Henschler deutlich, “schließlich weisen wir seit Jahren auf die rechtlichen Zweifel an solchen Angeboten hin und helfen Nutzern erfolgreich, sich gegen entsprechende Forderungen zu wehren. Gleichwohl freuen wir uns über solch unerwartete Werbung für unsere Beratung, in der wir natürlich auch weiterhin solche Internetangebote kritisch prüfen und den Nutzern jedenfalls von der Zahlung nach unserer Auffassung unberechtigter Forderung abraten werden.” Immerhin stehen der Verbraucherzentrale Sachsen dafür nicht zuletzt zahlreiche, durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen erstrittene Urteile gegen die Forderungen von Internetabofallenbetreibern zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

 

Quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de

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