Schlagwort-Archive: Peter Schaar

Wo beginnt für den Trojaner der Staat?

Der bereits in seinen Grundzügen bekannte Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Einsatz staatlicher Überwachungssoftware ist geleakt worden. Etliche Details dieses Berichtes zeigen, dass der “Staatstrojaner” sich nicht staatstragend verhält.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Datenschützer Schaar: Mängel bei staatlicher Überwachungssoftware

Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar sieht Mängel bei der vom Bund eingesetzten Trojanersoftware zur Überwachung von Computern. In seinem Prüfbericht kommt er nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass die Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Schaar sieht Licht und Schatten bei EU-Plänen zum Datenschutz

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplante EU-Datenschutzverordnung prinzipiell begrüßt und die unter anderem von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) geäußerte Kritik an den Brüsseler Plänen zurückgewiesen. “Ich sehe ein deutliches Bemühen, den Datenschutz in Europa auf ein höheres Niveau zu bringen”, betonte Schaar am Dienstag in Berlin.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

 

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Datenschutz: Staat greift mehr und mehr Kontodaten ab

Finanzämter und Sozialbehörden haben im vergangenen Jahr Zehntausende Kontodaten überprüft, so viele wie nie zuvor. Dabei ist die Regelung nur für Ausnahmefälle gedacht, kritisieren Datenschützer.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

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BKA sperrte Nutzer von Anonymisierungsdiensten aus

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine Zugriffsblockade auf seine Webseite für Nutzer von Virtual Private Networks wieder aufgehoben, nachdem sich der Bundesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet hat. Im Sommer 2011 hatten sich Surfer, die mithilfe von Anonymisierungsdiensten im Netz unterwegs waren, wegen der Aussperrung vom BKA-Angebot an den obersten Datenschützer der Nation gewandt.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Bericht: Datenschutzbeauftagter lässt Bundestags-Homepage prüfen

Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar verstößt die Homepage des Bundestags gegen Datenschutz-Richtlinien. Dort und beim Kinderportal des Bundestags, Kuppelkucker.de, werde ein Tracking-Dienst eingesetzt. In beiden Fällen würden die Besucher in den Datenschutzhinweisen nicht darüber informiert, berichtet der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Schaar habe deshalb eine Prüfung eingeleitet.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Datenschutz: Schaar macht Druck auf Bundesregierung und Privatwirtschaft

Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat der Bundesregierung zögerliches Arbeiten beim Datenschutz vorgeworfen. Die schwarz-gelbe Koalition habe viele Verbesserungen angekündigt, aber bislang sehr wenig auf den Weg gebracht und noch nichts abgeschlossen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Datenschutz-Tool prüft Rechtsverstöße im Web

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat am Freitag in Berlin das Werkzeug Prividor vorgestellt, das Datenschutzverletzungen auf Websites aufspüren kann. Prividor soll automatisiert das Tracking erkennen, also das heimliche Ausspähen des Surfverhaltens durch Cookies, Flash-Cookies oder DOM Storage. Außerdem versucht Prividor, das Auslesen der Liste besuchter Webseiten mittels JavaScript oder CSS History Stealing aufzuspüren. Darüber hinaus schlägt das Tool mittels einer Blacklist bei problematischen Online-Diensten Alarm auch die Verwendung unverschlüsselter Formulare wird aufgezeichnet. Die Ergebnisse bereitet Prividor in Übersichten auf, die Basis für ein Einschreiten von Aufsichtsbehörden sein können.

Entwickelt hat den “Privacy Violation Detector” das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) in Garching. Über eine Webschnittstelle legen die Nutzer Listen zu beobachtender Seiten und Webdienst-Blacklists an. Die Websites surft ein auf dem Server installierter modifizierter Firefox an, der das Prividor-Add-on enthält. Dieser arbeitet die Liste der Websites ab und kann dabei auch unterschiedliche User-Agents simulieren.

Quelle : heise.de

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Informationsfreiheit: Datenschutzbeauftragter kritisiert Regierung und Behörden

Eigentlich hat der Bürger ein Anrecht auf Auskunft, doch nach wie vor begegnet er Behörden als Bittsteller: Fünf Jahre nach Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes sind sich zu wenig Bürger ihrer Rechte bewusst, klagt Datenschützer Peter Schaar – und zu wenig Behörden ihrer Pflichten.

Quelle : spiegel.de

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Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de

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