Zahlreiche Verbraucher hatten in der Vergangenheit auf der Internetseite my-downloads.de (Anbieter Premium Content GmbH) oder download-service.de (Anbieter Content4U) kostenlos Software heruntergeladen oder sich anmelden wollen. Da sie weder den Kostenhinweis noch Informationen zur Mitgliedschaft oder der Vertragslaufzeit erkennen konnten, landeten sie in einer Kostenfalle – mit unangenehmen Folgen.
Gut zwei Jahre ist es her, dass Ralf Anzinger seinen Computer neu installieren musste. “Dafür brauchte ich ein paar Treiber”, sagt der Moosburger. Im Internet stieß er auf die Seite my-downloads.de. “Ich habe mir nichts dabei gedacht, aber ein paar Wochen später kam eine Rechnung, gleich mit dem Hinweis: Letzte Mahnung.”
Ins Bockshorn jagen – das ist es, was die Deutsche Zentral Inkasso mit Internetsurfern macht. Zunächst noch harmlos: „Zahlen Sie sofort“, stand in einem Brief an test-Leser Reda El Shal. Angeblich hatte er bei www.my-downloads.de ein Abonnement abgeschlossen – eine typische Abofalle. 159,50 Euro, sonst drohten Klage und Verurteilung.
Sämtlichen Urteilen liegt die folgende, auffällige Gemeinsamkeit zu Grunde, nämlich dass sich alle Urteile mit den Webseiten selbst befassen, aber niemals mit dem Weg, welcher in die Abofalle führt.
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen. So werden im Auftrag der Mandantin Premium Content GmbH rund 160 Euro für eine Dienstleistung gefordert, die Verbraucher auf der Internetseite my-downloads.de in Anspruch genommen haben sollen.
Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben “zahlungsunwillige” Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.
An den Geldeintreibmethoden des Inkassounternehmens bestehen durchaus Zweifel wie eine Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin …hier beschreibt. So ist derzeit strittig, ob diesem Inkassounternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung, die die Erbringung von Rechtsdienstleistungen erlaubt, wirksam widerrufen wurde.
Weitere Informationen zum Thema Inkasso können …hier nachgelesen werden
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Verbraucherschützer warnen vor Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso GmbH, die derzeit im Namen von unseriösen Abofallen-Anbietern nicht bestehende Forderungen einzutreiben versucht. Dabei wird auf die Verbraucher Druck ausgeübt.
My-Donwloads.de, Kochrezept-Sammlung.de, Routenplaner-Service.de, Gedichte-Download.de: Hinter all diesen Webseiten, die Verbraucherschützer als Abofallen kritisieren, steckt ein Mann: Michael Burat.
“Die Fälle mit den Inkassoschreiben häufen sich in unseren Beratungsstellen zurzeit”, sagt Verbraucherschützerin Meisel. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.
Die Firma Deutsche Zentral Inkasso verbreitet, dass ein junger Mann, der eine Rechnung der Abofalle My-Download.de nicht bezahlt hat, im Gefängnis sitzt. Verbraucherschützer vermuten eine geschickte Irreführung.
Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.
Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel