Schlagwort-Archive: Presse

Gratis-Apps können zur Kostenfalle werden

Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Wien raten zu Vorsicht bei Gratis-Apps: Werbebanner oder sogenannte In-App-Käufe – vor allem für Kinder verlockend bei Spielen – können teuer werden. Auch der Schutz persönlicher Daten kommt meist zu kurz. Apps greifen oft ohne berechtigten Grund auf Standortdaten oder Adressbücher zu und übertragen sie an die App-Entwickler. Überdies gibt es kein einheitliches Storno beim App-Kauf. Das ergab ein AK-Test mit Apps für Smartphones und Tablets, hieß es in einer Presseaussendung am Mittwoch.

 

Quelle: kleinezeitung.at /Zum Artikel

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Datenschützer verstärken Kritik an Facebook

Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert, haben die ab Donnerstag geltenden Geschäftsbedingungen von Facebook kritisiert. Diese brächte weniger Rechte, gleichzeitig aber mehr Pflichten für die Nutzer mit sich, betonen die beiden Datenschützer in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem würden weltweit bereits vorgebrachte Beschwerden immer noch nicht von dem Unternehmen aufgegriffen.

Quelle: Heise.de /Zum Artikel

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GEMA-Trojaner kassiert deutsche Internet-Nutzer ab

Deutsche Internetnutzer sind einer neuen Abzockmasche ausgesetzt: Seit einigen Tagen sorgt ein neuer Trojaner für Aufsehen, der sich als Meldung der GEMA ausgibt und seine Opfer schlichtweg erpresst. Dabei scheint es sich um eine Variante des hartnäckigen BKA-Ukash-Trojaners zu handeln. Denn der GEMA-Trojaners funktioniert ähnlich und kassiert via Ukash ab.

Aktuell ist ein neuer Erpresser-Trojaner im Umlauf. Dieser sperrt die Computer seiner Opfer, indem er mit einem Warnhinweis den Zugriff auf den Windows-Desktop und die Funktionen des Betriebssystems verhindert. Und dieser Warnhinweis hat es in sich: Auf den PC seien “illegal heruntergeladene Musikstücke (‘Raubkopien’)” gefunden worden. Das Opfer habe sich dadurch strafbar gemacht, was mit “Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren” geahndet würde. Wer allerdings eine Mahngebühr in Höhe von 50 Euro über den Zahldienst Ukash überweist, entsperrt dadurch seinen Computer.
GEMA kassiert nicht über Ukash

Bei diesem Warnhinweis handelt es sich um eine dreiste und vollkommen falsche Einschüchterung. Denn die GEMA verfolgt keine Raubkopierer, noch würde die Gesellschaft einen Zahldienst wie Ukash nutzen. Noch ist unklar, wo der GEMA-Trojaner verbreitet wird. Viele Opfer des BKA-Trojaners, der nach dem gleichen Schema funktionierte, vermuten illegale Filmseiten im Internet als Quelle der Schadsoftware. Möglicherweise ist dies auch bei dem GEMA-Trojaner der Fall. Fakt ist: Der neue GEMA-Trojaner lädt sich ebenfalls automatisch herunter und installiert sich selbstständig – wie auch sein Vorgänger. Der BKA-Trojaner erpresst bereits seit vielen Monaten deutsche Internetnutzer, indem er mit einem ähnlichen Warnhinweis den PC sperrt. Allerdings sollen die Opfer in diesem Fall Kinderpornografie verbreitet haben.

Quelle: t-online.de/Zum Artikel

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vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

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Chapso.de – Alles ein Missverständnis ?

Viele Benutzer bekamen vor Tagen eine Mail von Chapso.de mit einer Forderung fuer einen damaligen Kostenlosen dienst, dieser wurde in einen Kostenpflichten dienst umgewandelt und per Email wurden somit Forderungen versendet. ( Wir berichteten : “Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung” )

Jetzt versenden die Betreiber von Chapso.de erneut eine Email an seine Kunden und sprechen dort von einem Missverstaendnis in der Voreheriegen Email, wie Leser unseres Blog Berichteten, hier einmal die Email :

Hallo lieber Nutzer,

heute bekommst du schon wieder eine Email von uns, aber diesmal mit einem etwas anderem Hintergrund. Wie du dich vielleicht erinnerst, haben wir dir vor gut drei Wochen eine Email mit einer Ankündigung einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesendet. Auf diese möchten wir uns zunächst kurz beziehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen umgestellt werden, da die Kosten für das Betreiben des Homepage-Baukastens (Datenbankserver, Backupserver, Domains, Support, Techniker) enorm gestiegen sind und wir deswegen gezwungen sind, die kostenlose Variante auf die kostenpflichtige Variante (sprich eine monatliche Nutzungsgebühr in Höhe von fünf Euro) umzustellen. Die Art und Weise, wie die Umstellung erfolgen sollte, führte jedoch leider zu einigen Missverständnissen, weswegen wir heute abermals auf dich zukommen. Deshalb teilen wir dir hiermit mit, dass die dir gestellte und per Email übersendete Forderung bis zur aktiven Bestätigung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenstandslos ist. Wir hoffen auf dein Verständnis, dass wir deine Homepage jedoch nur bei aktiver Bestätigung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterführen können. Andernfalls wird die Homepage zum 17. Oktober 2011 deaktiviert.

Solltest du deinen Account in den letzten drei Wochen bereits postalisch gelöscht haben, so sei an dieser Stelle angemerkt, dass wir uns aktuell in der Löschungsphase befinden, welche sich jedoch noch ein paar Tage hinziehen kann. Bis spätestens zum 17. Oktober 2011 sind dann alle Löschungen bearbeitet und durchgeführt. Die Löschung der Nutzerdaten beendet das laufende (kostenlose) Vertragsverhältnis.

Beste Grüße,
das Chapso.de-Team

Da kann man unserer Meinung nach nur drueber Schmunzeln, den hier scheint der druck auf Chapso.de gestiegen zu sein auch durch die Verbraucherzentrale die sich damit befasst ( siehe dazu unseren Beitrag, link siehe oben im Artikel), da macht man dann gute Miene zum boesen spiel und Spricht schnell von einem Missverstaendnis und versucht mit der neuen Email das Ruder rumzureissen und doch etwas die Kritik im Zaum zu halten.

Vielen dank an die Leser hier fuer die Informationen und vielen Reaktionen.

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Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

16.09.2011
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!

Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung

Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:

“Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest.”

“So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande.” erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.

Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vz-berlin.de

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Flache Computer vor Gericht – Falsche Verträge im Internet – Fremde Polizisten in der Wohnung

Die Justiz nimmt keine Rücksicht auf die Funkausstellung. Erst wenn diese vorüber ist, will das Landgericht Düsseldorf den Rechtstreit zwischen Apple und Samsung über angeblich nachgemachte Tablet-Computer entscheiden. Außerdem in der heutigen Presseschau: Kritik am Gesetzentwurf gegen Abofallen, Hamburger Ermittlungen gegen Autoanzünder und vieles andere.

Quelle: Lto.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Facebook: “Bist du das?? ahahahaha” Virus ist zurueck

Der Chat Virus “Bist du das?? ahahahaha” ist erneut zurueck. ( wir berichteten Bereits : Facebook: Warnung vor “Bist du das?? ahahahaha” Virus ueber Facebook Chat) (oder auch Facebook: Warnung vor Chatvirus mit dem Titel: “omfg loloqp”)

Das letzte mal versteckte sich der sogenannte BKA Virus dahinter, was diesmal dahinter steckt ist noch nicht bekannt, aber man kann vermuten das es eine neue Variante des BKA Virus sein wird, wie auch schon das lka Niedersachsen Berichtete : Aggressiver Computervirus in immer neuen Varianten – BKA Virus, hier hilft leider nur noch die Wichtigsten Daten zu sichern und den PC dann neu aufzusetzten, dieses reicht aus um den Virus los zu werden ein sicheres Loeschen der Festplatte ist nicht von noeten.

Es gilt wie immer, erst denken dann klicken, unbekannte Inhalte laed man nicht herunter oder klickt diese an.

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IHK warnt vor gefälschten Rechnungen aus China

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) warnt vor einem neuen Betrugsmuster aus China, von dem auch ostwestfälische Unternehmen betroffen sein können: “Bei dieser Betrugsserie handelt es sich um Angriffe von Hackern, die per E-Mail gestellte Zahlungsanforderungen chinesischer Lieferanten an deren Kunden abfangen und diese dann abgeändert mit gefälschten Kontoinformationen an den Käufer weiterleiten”, erläutert IHK-Geschäftsführer Heiko Gellmann.

Quelle: Ihk.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via 2: abzocknews.de

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Mahnwelle der Deutschen Zentral Inkasso soll Zahlungsdruck erhöhen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.07.2011
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck

Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: “Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.” Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den “Zahlungswillen” der Betroffenen verstärken.

Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Wichtig zu wissen:

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hierheruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vzsa.de

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