Schlagwort-Archive: Rheinland-Pfalz

Gefahrenabwehr: Rheinland-Pfalz will Online-Durchsuchung erlauben

Rheinland-Pfalz geht voran: Die Landesregierung hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Polizei zum Einsatz der Online-Durchsuchung ermächtigt. Die Hürden zum Einsatz dieses Mittels werden allerdings hoch angelegt.

Das Bundesland Rheinland-Pfalz will im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität künftig Online-Durchsuchungen erlauben. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vor, den die Landesregierung am Donnerstag beschlossenen hat. Demnach soll die Polizei unter anderem verdeckt via Internet auf Computer Verdächtiger zugreifen dürfen, um personenbezogene Daten zu ermitteln.

Mit dem Beschluss wird Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, das nach Inkrafttreten des BKA-Gesetzes Anfang 2009 eine solche Online-Durchsuchung erlauben will.

quelle : spiegel.de

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Landeskriminalamt warnt vor «Rip Deal»-Abzocke

Vor betrügerischen Geldtausch-Geschäften mit hohen Summen hat das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz gewarnt. Bei den sogenannten «Rip Deal»-Abzocken werde den Opfern am Rande von Immobiliengeschäften der Wechsel von Devisen oder von kleinen in große Noten mit lukrativer Provision vorgeschlagen, teilte das LKA am Dienstag in Mainz mit.

quelle : rhein-zeitung.de

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Warnung vor dubiosem Download-Portal

Warnung vor dubiosem Download-PortalDie Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt wieder vor Abzocke im Internet: In den Beratungsstellen häufen sich derzeit Anfragen zu dubiosen Rechnungen des Internetportals “top-of-software.de” der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz.
Quelle: MaerkischeAllgemeine.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Verbraucher fallen auf dubiose Inkasso-Briefe rein

Eine neue Flut von falschen Mahnschreiben rollt in diesem Sommer auf die deutschen Verbraucher zu. Die Bürger sollen zahlen, obwohl sie nichts bestellt oder gekauft haben. Die Firmen versuchen, mit der Angst der Verbraucher Kasse zu machen. Experten raten: Wehren, nicht in Deckung gehen.

Wer aus heiterem Himmel die Mahnung einer Inkasso-Firma im Briefkasten findet, braucht kein schlechtes Gewissen haben. Und erst recht nicht zahlen, wenn er keine Ahnung hat, welche Rechnung er übersehen haben soll. Hinter den Mahnschreiben, die diesen Sommer massenhaft deutsche Konsumenten überrollen, steckt eine neue Kostenfalle, wie Verbraucherschützer warnen.

Die Masche ist immer die gleiche: Dubiose Firmen versuchen, kräftig mit der Furcht vor der Inkasso-Maschinerie Kasse zu machen. Bürger sollen zahlen, obwohl sie nichts bestellt, gekauft oder in Anspruch genommen haben. „Nicht einschüchtern lassen, gelassen bleiben und erst mal nachgucken, welche Rechnung da noch offen sein soll“, rät Birgit Fromme von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer in seinen Unterlagen krame, merke schnell: Die Beträge in Höhe von meist über 130 Euro für angebliche „Gewinnspieleintragungen“ seien einfach aus der Luft gegriffen. Wer mit der Firma, die Geld will, keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nichts bezahlen, betont Kollegin Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen.

quelle : finanzen.aol.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Teurer Schutz gegen lästige Telefonwerbung, Verbraucherzentrale warnt vor fragwürdigen Firmen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Vor fragwürdigen Angeboten der Firmen “Verbraucher Werbeschutzbund” und “raus da” warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Beide Firmen versuchen per unerwünschtem Anruf, gutgläubigen Menschen mit ihren dubiosen Angebo-ten Geld aus der Tasche zu ziehen. Der “Verbraucher Werbeschutzbund e.V.” mit Postfach in Rees an der holländischen Grenze, bietet für 89,95 Euro telefonisch ein “Datenschutz-Paket” an, das vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen soll. Etliche Menschen haben sich bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil der Betrag vom Konto abgebucht wurde, obwohl sie wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Firma “raus da” versucht mit einer ganz ähnlichen Masche an Geld zu kommen. “Um zukünftig unerwünschte Telefonwerbung einzuschränken” kann man sich von diesem Unternehmen auf Telefonwerbesperrlisten setzen lassen und erhält Musterbriefe, um Abonnements oder teure Handytarife zu widerrufen. Die Unterlagen werden für 49,95 Euro per Nachnahme zugestellt, d.h. man “kauft die Katze im Sack” bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde.

Schon mit ihren unerwünschten Werbeanrufen verstoßen diese Firmen gegen geltendes Recht, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Die vermeintlichen
“Verbraucherschützer” ziehen arglose Verbraucher mit der gleichen Masche über den Tisch, gegen die sie scheinbar vorgehen wollen.

Hilfe und Unterstützung erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr unter 09001 / 77 80 80 1 (für 1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Mit den Telefonkosten sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

quelle : Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Anwaltsschreiben fuer ExpressTipp und Super 12

Vor Anwaltsschreiben des Rechtsanwalts Michael Bohn aus Gießen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Laut seines Anwaltsschreiben ist er beauftragt, Forderungen von ExpressTipp und Super 12 aus dem Sommer 2008 einzutreiben. “Sie sind telefonisch hinsichtlich einer Gewinnspielteilnahme angesprochen worden und haben zugesagt, hieran unter Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrags von 55,00 € teilzunehmen” heisst es in dem Anwaltsbrief. Die Forderung belaeuft sich auf knapp über 100 Euro inklusive Anwaltsgebuehr und Auslagenpauschale. Besonders dreist: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits kurz nach dem unerwuenschten Telefonat den Vertrag widerrufen oder angefochten haben, erhalten Rechnungen.

Verbraucherzentrale raet betroffenen folgendes :

den Anwalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über den bereits erfolgten Widerruf bzw. die Anfechtung zu informieren und ihm Kopien der Unterlagen zu schicken. Wer noch nicht widerrufen hat, kann dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch jetzt noch tun, da die Auftragsbestätigungen der Firmen ExpressTipp und Super 12 keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Zu Unrecht erfolgte Kontoabbuchungen sollten bei der Bank zurückgerufen werden. Wer telefonisch einer Gewinnspielteilnahme nicht zugestimmt hat, sollte den Vertragsabschluss gegenüber dem Anwalt bestreiten. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de.

quelle : Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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