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Planet49 GmbH (eGentic) und die Gewinnspielmafia

Rechtsanwalt Stefan Richter weist aktuell auf ein Urteil gegen eine Callcenter-Betrügerbande und vorläufige Sicherungsmaßnahmen der StA Krefeld gegen die F-Two Marketing wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil von Kunden der DTD Dienstleistungs GmbH hin, welche wiederum, nach eigener Beschreibung, der Firmengruppe um die Planet49 GmbH (heute eGentic Systems GmbH) zuzuordnen ist, ebenso wie auch:

  • eGENTIC Asia Pacific Pte. Ltd.
  • eGENTIC Nordamerika GmbH
  • eGENTIC North America Corp.
  • Optimus Mobile GmbH
  • ORDANDUU GmbH
  • P49 Skill GmbH
  • Planet49 Australia Pty Ltd.
  • PLANET49 Brasil Ltda.
  • Planet49 Media GmbH
  • Talk2 GmbH

Der DTD Dienstleistungs GmbH (und einer Elite Service GmbH) schmeckte es schon im Jahre 2010 überhaupt nicht, dass sich Rechtsanwalt Stefan Richter kritisch mit deren Gebaren auseinandersetzte – die Planet49 GmbH wird auf Abzocknews.de seit dem 29.12.2008 geführt und ist seit dem 05.07.2012 in einem Special unter “Die Spam-Connection” gelistet.

Die Planet49 GmbH selbst ist Datenhändler, Datensammler, Massenspammer, Anbieter von Abofallen und Mitglied beim DDV e.V. (Deutscher Direktmarketing Verband) – ein Auszug aus “Aus Planet49 GmbH wird eGENTIC Systems GmbH

 

Quelle und vollstaendiger Bericht : Abzocknews.de /Zum Artikel

 

 

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Aus Planet49 GmbH wird eGENTIC Systems GmbH

Wie auf der Onlinepräsenz des Fachmagazins “Werben und Verkaufen” aktuell zu entnehmen ist, wurde aus der bisherigen Planet49 Technologies GmbH nun die eGENTIC Systems GmbH. W&V führt dazu aus: “Das scheint nötig, denn wer nach dem Namen “Planet 49″ im Netz recherchiert, stößt bald auf ungehaltene Blog- und Foreneinträge, die sich über teure Abo-Fallen und Gewinnspiel-Abzocke unter diesem Anbieter monieren”.

Rückblickend fallen mir zur Planet49 GmbH die folgenden aufschlussreichen Verbindungen, Schnittstellen und Kooperationen ein (alphabetisch):

Nun gut, mal schauen wie es künftig mit der eGENTIC Systems GmbH so weiter geht.

Quelle : Abzocknews.de

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Stellungnahme der SuperComm Data Marketing GmbH zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Spam

Herr Sven Nobereit, Geschäftsführer der SuperComm Data Marketing GmbH aus Bonn, eine Tochter der Schober-Group, bat mich um die Veröffentlichung einer Stellungnahme zum Teilzitat eines Beitrags vom 02.07.10 mit dem Titel “SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig” – nachfolgend die Stellungnahme: ( diese Mail ging an den Betreiber von abzocknews.de und meiner Wenigkeit )

Sehr geehrter Herr Fuchs,

gerne möchten wir erneut Stellung zu einer von Ihnen veröffentlichten Meldung beziehen und hoffen – ebenso wie seinerzeit bei unserem Feedback zu Ihrem Anpfiff.de Artikel – auf eine Publikation im Rahmen der von Ihnen gelobten freien Meinungsäußerung.

Herr Maier fiel erstmals im Jahre 2008 auf, als er SuperComm wegen angeblichen Spams abmahnte und Schadensersatz forderte. SuperComm sperrte somit die betroffene Adresse und gab im Rahmen dessen leider auch – voreilig – eine Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Maier ab, wies jedoch darauf hin, dass Herrn Maier kein Schaden entstanden sei und verweigerte die Zahlung des ebenfalls geforderten Schadensersatzes.

Die simple Betätigung des jeder Aussendung beigefügten Abmeldelinks hätte zur sofortigen Abmeldung geführt. Auch telefonisch, postalisch oder via Fax hätte sich Hr. Maier umgehend austragen können. All diese Optionen wurden nicht genutzt und bewusst direkt rechtliche Instanzen eingeschaltet. So gab sich Herr Maier auch nicht mit der reinen Unterlassungserklärung zufrieden und beharrte auf der Zahlung seiner Schadensersatzforderung. Folglich wurde durch SuperComm eine negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen ihn erhoben und diese durch ein Anerkenntnisurteil gewonnen. Vor dem Amtsgericht Stuttgart musste Herr Maier anerkennen, dass ihm der von ihm selbst behauptete Schadensersatzanspruch gegen SuperComm gar nicht zustand.

Über dieses Verurteilung des Herrn Maier selber wird dieser verständlicherweise nicht sehr erfreut gewesen sein. So kam es auch, dass er sich im Jahre 2009 auch unter Ausnutzung der im Rahmen des rechstkonformen DOI-Verfahrens verschickten Bestätigungsmails erneut zu Worte meldete.

Über verschiedene, von SuperComm betriebene Portale wurden im Jahre 2009 Anmeldungen durchgeführt, wodurch auch die geläufigen und der Schutz vor Falschanmeldungen dienenden Double-Opt-In-Mails zur Bestätigung der Anmeldung verschickt wurden. Allein für die Zustellung dieser – gerade zur Vermeidung ungewünschter Werbung dienender Mails – forderte er sodann die Vertragsstrafe ein, welche ihm das Amtsgericht Bonn (in unseren Augen unverständlicherweise) zusprach, weil SuperComm nicht beweisen konnte, dass er es war, der die Anmeldung im DOI-Verfahren durchgeführt hatte. Welchen Sinn machen vorm Hintergrund dieser Rechtsprechung überhaupt Double-Opt-In Prozesse?

SuperComm zahlte daraufhin in Erfüllung des Urteils die Vertragsstrafe und sperrte zum Selbstschutz vor weiteren bewussten (oder auch aufgrund des geläufigen Namens durch Dritte initiierten) Anmeldeversuchen die komplette Domain für jedwede Anmeldung und es ist technisch ausgeschlossen, dass irgendeine Anmeldung zum E-Mail-Empfang an auf …(a)maier.de lautende E-Mail-Adressen sowie ein Versand an solche Adressen erfolgen kann. Sie ahnen gar nicht, wie viele „Max Mustermann“, „Tina Tester“ und 123(a)test.de sowie auch irgendwas(a)maier.de von Usern zum Spaß eingegeben werden. Und hierfür wird man dann belangt?!

In unseren Augen am bedauerlichsten ist jedoch die nun nach abschließender Rechtssprechung erfolgte Verleumdungskampagne gegenüber unserem Haus. Wie uns zu Ohren gekommen ist, versucht Herr Maier aktuell dieselbe „Masche“ auch bei anderen Unternehmen, die ebenfalls im Direktmarketing tätig sind. Entsprechende Informationen betroffener Häuser liegen uns vor. Dies belegt in unseren Augen, dass der „Hüter von Recht und Ordnung“ selber sehr wohl auch monetäre Interessen mit seinen Aktivitäten verfolgt.

Es liegt nicht in unserem Interesse wegen einem Einzelfall eine große PR-Kampagne zu starten. Dennoch sehen wir uns inzwischen – durch das Agieren von Herrn Maier – gezwungen zumindest eine kurze Schilderung aus unserem Blickwinkel abzugeben.

Nur weil SuperComm nicht beweisen konnte, dass die zugestellten Mails nicht auf einer möglichen betrügerischen Anmeldung beruhten, ist SuperComm gewiss nicht als Spammer zu bezeichnen. Die Adressgenerierung bei SuperComm erfolgt ausschließlich via „vermeintlich“ rechtssicherem Double Opt In und es werden weder Adressen auf illegalem Wege generiert noch inhaltliche SPAM Nachrichten produziert. Selbstverständlich kennen auch wir andere und deutlich einfachere Handhaben in dieser Branche. Hiervon sowie dem von Ihnen ebenfalls weitergetragenen Vorwurf der bewussten SPAM-Aussendung distanzieren wir uns jedoch deutlich!

Mit freundlichem Gruß

Sven Nobereit

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Kurzer Nachtrag zum Bericht über die SuperComm Data Marketing GmbH und die Millionenquizshow

Artikel von abzocknews.de :

Zu meinem Bericht vom 05.10.2009 über die Zusendung des bekannten Abzockangebotes Millionenquizshow.de der DEUS Deutsche Unterhaltungsspiele GmbH des Herrn Wolfram Klinger über den Werbeverteiler der SuperComm Data Marketing GmbH möchte ich nach Durchsicht des Heise-Forums zu den FDP-Massenmails noch etwas ergänzen.

Ausschlaggebend dafür war ein Kommentar des Nutzers “Mordkopierer” vom 25.09.09:

Wer auch nur in irgendeiner Form mit Firmen wie SuperComm zusammenarbeitet….

…hat endgültig verschissen!

Die SuperComm ist nicht irgendein “Werbeangebotsversender” oder wie immer man das nennen soll, sondern offensichtlich eine Firma ohne jegliche Skrupel. Selbst “Angebote” der RS Web Services und ähnliche dieser Kategorie wurden beworben:

http://www.abzocknews.de/2008/10/31/rs-web-services-mit-neuen-domains-aktiv/

Gegen die Verantwortlichen dieser von SuperComm beworbenden Briefkastenfirma hat die StA ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Betruges eingeleitet:

Hier mehr über die SuperComm: http://www.abzocknews.de/tag/supercomm/

Meiner Ansicht nach, kann man diese seltsame Firma nicht nur zu den Spammern, sondern schlichtweg zur Abzockbranche rechnen, da sie durch ihre Werbemails unzähligen dieser Abzockern die “Kunden”, bzw. Opfer beschaffen.

Unabhängig davon, ob das Versenden dieser FDP-Mails eine gute Idee war….

Wenn wirklich nur die Schober GmbH mit dem Versenden von diesen Mails beauftragt wurde, die aber wiederum unerlaubt die Supercomm mit ins Boot geholt haben, sollte m.E. die FDP die Schober GmbH auf Schadensersatz verklagen. Denn den Anschein zu erwecken, mit der Supercomm zusammen zuarbeiten, ist wohl für ein seriöses Erscheinungsbild, welches die FDP aber ja gerne verkörpern würde, ein Supergau!

Mein Nachtrag beruht auf einer dazu publizierten Stellungnahme von Herrn Sven Nobereit (Geschäftsführer der SuperComm Data Marketing GmbH) vom 26.09.2009 wie folgt:

Sehr geehrter „Mordkopierer“,

zu den von Ihnen getätigten Aussagen möchten wir gerne Stellung nehmen.

1. Die SuperComm Data Marketing GmbH ist eine 100%ige Tochter der Schober Information Group. Somit erfolgte keine wie von Ihnendargestellte unerlaubte Beauftragung eines Dritten.

……………………

…….


Somit hat sich die Stellungnahme knapp 9 Tage gehalten – Glückwunsch Herr Nobereit.

quelle : abzocknews.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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