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Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs (09.11.2007)
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die heutige Entscheidung der Bundestagsmehrheit, eine verdachtslose Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens in Deutschland einzuführen, obwohl sie in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft abgelehnt wird und gegen die Verfassung verstößt.

SPD, CDU und CSU haben das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgepeitscht und nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet, die in wenigen Monaten ansteht. Werner Hülsmann, für das FIfF e.V. im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, erklärt hierzu: “Das Ergebnis der Abstimmung zeigt, dass auch in den Regierungsfraktionen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung umstritten ist. Allerdings wird das Gesetz, sofern es der Bundespräsident überhaupt unterzeichnet, vor dem Verfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben.”

quelle : http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de/

Und daher haben wir unser Webseite für jeden Besucher einmal Verhüllt , aus “Trauer um das Telekommunikationsgeheimnis” .

Also auf in eine gläserne Zukunft !

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