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Die Handlanger der Internet-Abzocker

Die Handlanger der Internet-Abzocker

Gerissene Geschäftemacher füllen sich mit zweifelhaften Internetangeboten die Taschen. Doch die Raffzähne können sich in dieser rechtlichen Grauzone sicher fühlen. Jetzt hat sich auch ein Osnabrücker Inkasso-Unternehmen in diese Halbwelt begeben, weist aber jeden Verdacht zurück, es könnten unseriöse Geschäfte sein.

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… Relativ neu auf dem Markt ist streamloads.de von der Leipziger Firma service & payment GmbH. Die Leipziger unterhalten zahlreiche Portale der gleichen Machart (zum Beispiel load-tipp, tattoo-tipp und streamarchiv).

Das Geld für streamloads.de treibt eine Osnabrücker Inkassofirma ein. Ein Unternehmen, dass auf Seriosität und guten Ruf großen Wert legt. Bevor das Büro ein Mandat annehme, prüften Juristen das Unternehmen sehr genau, teilte eine Sprecherin der Inkassofirma mit.  „Unsere Überprüfung hat ergeben, dass das Geschäftsfeld von streamloads.de sämtliche rechtlichen Ansprüche voll erfüllt. Daher sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich eine Forderungsbearbeitung für das Unternehmen als unproblematisch darstellt.“ Auch die Leistungen von streamloads.de seien „seriös“.

Die Fachzeitschrift Computer-Bild führt streamloads dagegen auf ihrer Liste der „Abzockerseiten“. Wer streamloads.de nutzen will, kauft übrigens die Katze im Sack. …

Quelle und vollständiger Bericht: neue-oz – Osnabücker Zeitung

[antiabzockenet]

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Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt

Net 24 Limited & Co. KG sind bei einigen sicher nicht unbekannt, mit Seiten wie Tattoo-Tipp.de, Load-Tipp.de, Tattoo-Freunde.de und so weiter.
Nun ist es vors Amtsgericht gelandet und sieht fuern Herrn Daniel Rosenke nicht ganz so Goldig aus.

Mit Urteil vom 12.02.2009 verurteilte das Amtsgericht Leipzig (Az.: 106 C 6778/08) die Leipziger Firma Net 24 Ltd. & Co. KG (vertr.d. Herrn Daniel Rosenke) zum Schadenersatz.

Net 24 betreibt u.a. die Internet-Seite www.tattoo-freunde.de. Der Kläger erhielt mehrere Mahnungen von Net 24, da er sich angeblich auf der genannten Seite kostenpflichtig für ein Abonnement registriert habe. Da dies nicht zutraf, beauftragte er unsere Kanzlei mit der Abwehr der Ansprüche und verlangte von Net 24 die dadurch entstandenen Anwaltskosten ersetzt. Das AG Leipzig gab der Klage statt. Net 24 gelang es auch vor Gericht nicht, einen Abo-Vertrag nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Kläger gegen die massive und unberechtigte Mahntätigkeit der Net 24 anwaltlich verteidigen und die hierfür aufgewandten Anwaltsgebühren ersetzt verlangen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

quelle : kanzlei-borchardt.de

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