Schlagwort-Archive: Sexhotline

TA-Phon: Rechnung einer Erotik-Hotline

Anita Grasse kümmert sich um Geld, das an ein Postfach geschickt werden soll: Ein Leser soll über 100 Euro für erotische Anrufe vom November 2008 zahlen, die er nie getätigt hat.

Lothar P. besitzt ein Handy, aber eines ohne Vertrag. Er hat sich für ein sogenanntes Pre-paid-Handy entschieden, das er jeden Monat mit 15 Euro auflädt. Umso erstaunter war er, als er vor Kurzem eine Rechnung von einem Unternehmen aus Pilsen in Tschechien erhielt. Darin werden ihm Gespräche über 90 Euro aus dem November 2008 in Rechnung gestellt. “Ich wüsste doch aber, wenn ich meine Karte so oft aufgeladen hätte”, sagt Herr P. und ignoriert diese erste Rechnung aus dem Juni. Zwei Wochen später flattert ein neues Schreiben ins Haus – diesmal eine Mahnung. Nun geht es bereits um 125 Euro und das Unternehmen wird konkreter: Für das Geld habe Herr P. eine Sexhotline angerufen. Das streitet Lothar P. allerdings vehement ab und glaubt nun, dass ihn eine dubiose Firma abzocken wolle. Dafür spricht auch, dass Herr P. das Geld an ein Postfach schicken soll. “Welche seriöse Firma fordert denn sowas?”, fragt er aufgebracht am TA-Phon.

“Keine”, lautet die knappe Antwort von Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Quelle: Thueringer-Allgemeine.de / Zum Artikel

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90 Euro für einen nicht geführten Sex-Anruf

Die Trierer Volksbank hat ein Firmenkonto gekündigt, auf das vorwiegend Senioren Geld für die angebliche Nutzung von Sexhotlines zahlen sollten. Ein Anwalt vermutet dahinter den Betrug einer bundesweit agierenden Firma.

Quelle: Volksfreund.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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NDR Markt – Abzocke am Telefon: TRC Telemedia / Allinkasso ( Video )

Geschäftemacherei mit heiklen Nummern ..

Die Methode: der sogenannte Ping-Anruf. Bei einem Ping-Anruf will der Anrufer gar keine Verbindung zum Angerufenen haben. Es reicht ihm, dass seine Nummer im Display des Angerufenen erscheint, damit der bei ihm zurückruft. Früher sind auf diese Weise sehr viele Menschen dazu animierit worden, teure 0137- oder 0900-Nummern anzurfen. Diese Masche gilt inzwischen in Deutschland als “Rufnummernmissbrauch” und ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsrecht, der von der Bundesnetzagentur entsprechend verfolgt wird. Betroffene können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese kann den Anbietern die Nummer entziehen und ein Verfahren einleiten.

Die neue Masche: Ping-Anrufe mit regulären Festnetz- oder auch Mobilfunknummern:

Doch inzwischen gibt es viele Fall-Schilderungen, bei denen die angezeigte Nummer des “Anrufs in Abwesenheit” unverdächtig ist, weil es sich um eine ganz normale Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt. Dort kostet der Anruf nur so viel, wie es laut gewähltem Tarif des Netzbetreibers kosten soll. Wer eine entsprechende Flatrate hat, darf sogar darauf vertrauen, dass das Anwählen der Nummer keine weiteren Kosten nach sich zieht. Trotzdem gibt es Firmen, die durch das Verschicken entsprechender Rechnungen und Mahnungen behaupten, durch den Anruf sei eine Dienstleistung bestellt worden, für die sie eine Vergütung verlangen. Sie schicken in kurzer Folge Mahnungen mit immer höheren Beträgen und verleihen ihren Forderungen Nachdruck, indem sie mit Geldeintreibern, Rechtsanwälten und gerichtlichem Mahnverfahren drohen. Die Adresse zur Rufnummer finden solche Firmen über Internet-Telefonbücher oder über Telefon-CD-Roms mit der sogenannten Rückwärtssuche mühelos heraus.

Verhaltenstipps für Betroffene:

Was können Verbraucher tun, wenn beispielsweise eine Rechnung für Telefonsex kommt, der niemals stattfand? Entspannt zurücklehnen und gegebenenfalls dem Absender per Einschreibebrief widersprechen. Vor Gericht müsste der Absender beweisen, dass der Telefonsex bestellt worden ist und stattgefunden hat, und das dürfte ihm schwer fallen. Auch eine Anzeige wegen Betrugsverdachts kann unter Umständen sinnvoll sein – doch um den Betrugsverdacht zu erhärten, wird es etwas komplizierter: Um den Ping-Anruf zu dokumentieren, müsste man tatsächlich das Telefon, das den fraglichen “Anruf in Abwesenheit” mit Uhrzeit und Datum in der Anrufliste vermerkt hat, der Polizei als Beweismittel vorlegen. Wer eine solche Anzeige erwägt, sollte daher die Anrufliste nicht löschen.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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