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FileSonic schaltet freiwillig ab:Kim Schmitz bleibt hinter Gittern

Der in Neuseeland verhaftete und wegen Internet-Piraterie und Geldwäsche angeklagte deutsche Gründer der Internet-Tauschbörse Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst hinter Gittern. Das Gericht will erst später über eine mögliche Freilassung auf Kaution entscheiden. Unterdessen zeigt die Aktion gegen Megaupload Wirkung bei anderen Filesharing-Unternehmen.

Der festgenommene Gründer der geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst weiter hinter neuseeländischen Gittern. Richter David McNaughton vertagte die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution. Wie auf der Webseite der Zeituntg “The New Zealand Herald” zu lesen ist, will McNaughton frühestens am 24. Januar seine Entscheidung verkünden.

Quelle: n-tv.de

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Datenschutz: Facebook spioniert nach dem Ausloggen weiter

Gerade erst hat Facebook viele Neuerungen vorgestellt, doch die Datenschutz-Debatte holt das soziale Netzwerk wieder ein. Der Blogger Nik Cubrilovic hat herausgefunden, dass Facebook Daten sammelt, selbst wenn man ausgeloggt ist.

Facebook ist nach der Vorstellung der neuen Features vergangene Woche wieder in den Blickpunkt der Medien gerückt, das Echo auf Timeline und Co. war durchwegs positiv. Das Thema Datenschutz wird das Netzwerk aber so schnell nicht los, in regelmäßigen Abständen wird der Umgang mit privaten Daten kritisiert.

Derzeit sorgt das kommende “Frictionless Sharing”, bei dem der Besuch von Webseiten auch ohne aktives Zutun erfasst und geteilt wird, für Unmut. Nutzer befürchten, dass ihr Leseverhalten dadurch zu durchsichtig wird. Diese Diskussion hat der Hacker und Blogger Nik Cubrilovic zum Anlass genommen, auf ein anderes, bereits länger bestehendes Problem aufmerksam zu machen.

 

Quelle : winfuture.de

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Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP – bei dem es sich wohl um Hansenet handelt – Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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