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Menschenrechtsgerichtshof: Sicherungsverwahrung in Deutschland ist rechtswidrig

Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt worden.

Die Straßburger Richter haben erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention gerügt.

Erstmals beanstandete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber nicht nur die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung, sondern auch deren nachträgliche Anordnung. Nur wenn die Unterbringung bereits im Urteil ausgesprochen oder angedroht ist, könne sie verhängt werden.

Quelle : welt.de

via abzocknews.de

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