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Justizministerium: Abo-Fallen im Internet nicht bezahlen

Zum ersten Mal überhaupt hat sich jetzt das Bundesjustizministerium zu Abo-Fallen im Internet geäußert. Die Aussage der Justizministerin lässt dabei an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie lautet schlicht: “Nicht zahlen”.

Seit über vier Jahren verdienen skrupellose Abzocker im Internet Geld mit sogenannten Abo-Fallen. Die Masche ist so einfach wie brutal. Die Täter stellen Internetseiten online, auf denen sie attraktive und scheinbar kostenlose Dienste anbieten. Um die Dienste nutzen zu können, soll man sich lediglich anmelden und die AGB akzeptieren.

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Betrugsanklage gegen Brandenburger, der mit einem Bundessterbeanzeiger abzocken wollte

BRANDENBURG/HAVEL – Die Hinterbliebenen trauerten noch um den Verstorbenen, als eine sonderliche Zahlungsaufforderung in den Briefkasten flatterte. 63,12 Euro sollten sie auf das Konto eines gewissen Gerd Mütlich überweisen – als Gegenleistung dafür, dass die persönlichen Daten des Toten in einem sogenannten Bundessterbeanzeiger im Internet veröffentlicht würden. Zu dieser Zahlung seien die Angeschriebenen auf der Grundlage eines neuen Gesetzes des EU-Parlaments verpflichtet, hieß es in dem Schreiben zur Begründung.

Aktiv war Händler M. nur in der Woche vom 22. bis 29. Juni dieses Jahres. Bereits am 26. Juni warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg vor „einer besonders skrupellosen Abzocke, die die emotionale Situation Trauernder ausnutzt“. Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte besonders schwere Betrug kann mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet werden.

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Mädchen-Falle Internet

München – Und plötzlich erfüllt sich dieser Traum. Dieser Traum vom Profi-Modeln. Arbeitsplatz: der Strand. Aufwand: gering. Bezahlung: astronomisch.

Auf dem Internetportal Lokalisten.de, einem sozialen Netzwerk, hat sich eine skrupellose Bande mit einer Modelmasche an junge Frauen herangemacht, sie in ein Mittelklasse-Hotel im türkischen Antalya gelockt, sie fertiggemacht und beinahe um Tausende Euro betrogen. Zwei Bayerinnen gelang die Flucht, bevor Schlimmeres passieren konnte. Wie viele Opfer es aber wirklich gibt, ist unklar.

Eine der Frauen ist Nadine M. (21) aus Landshut. Anfang September wird sie über Lokalisten.de per E-Mail geködert. „Es ging um ein Foto­shooting.“ Die junge Frau ist misstrauisch. Doch nachdem sich der Mail-Verkehr vertieft und es zu Telefonaten mit einer „Chefin“ namens Martina kommt, verflüchtigen sich die Vorbehalte. „Sie klang seriös, sprach fließend Deutsch.“ Vor zwei Wochen fliegt Nadine tatsächlich auf Kosten der angeblichen Model-Agentur in die Türkei. Alles funktioniert wie versprochen. Vor dem Airport wartet die Willkommens-Abordnung, im Taxi sitzen weitere Frauen, potentzielle Models, die auch in München losgeflogen sind. Darunter ist Canan Ö. (21) aus Dachau. Sie wurde auf dieselbe Art „engagiert“. „Es hieß, ich bekäme 1800 Dollar pro Shooting und 250?000 Euro pro Jahr. Klar war ich skeptisch, aber dann fängst du doch an zu träumen. So viel Geld!“

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Gauner zocken skrupellos ab

Die Betrüger schrecken nicht einmal vor Kindern und Jugendlichen zurück. Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte beispielsweise die Firma Content Service Ltd. mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Das Unternehmen betreibt unter anderem die Internetseite opendownload. de. Verbraucherschützerin Emmrich weiß: „Eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig.“ Sie verweist auf ein aktuelles, aber noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichtes Mannheim vom 12. Mai (Az. 2 O 268/08). Das Gericht stellte auch klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für derartige Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf.

Genau mit diesem Argument versuchen die Betreiber von opendownload.de Verbraucher zu täuschen. „Es wird behauptet, dass man nach der Anmeldung nicht mehr vom Vertrag zurücktreten dürfe und auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichten würde“, so Gabriele Emmrich. Die Verbraucherschützer raten den Betroffenen, diese unberechtigten Forderungen abzuwehren. Einen entsprechenden Musterbrief erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder im Internet unter www.vzsa.de zum Herunterladen.

Quelle : wochenspiegel-web.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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