Schlagwort-Archive: Sperren

Sicherheitslücke in TeamSpeak-Desktop-Client 3.0.18

Die besonders bei Gamern populäre Voice-Chat-Software TeamSpeak erlaubt Angreifern, Dateien auf Client-PCs hochzuladen. Server-Betreiber sollen alte Clients aussperren.

TeamSpeak Systems hat die Version 3.0.18.1 der Voice-Chat-Software Teamspeak freigegeben. Die neue Version schließt eine Sicherheitslücke, durch die Angreifer beliebige Dateien auf die Client-PCs hochladen und unter bestimmten Umständen auch ausführen konnten.

Quelle : Heise.de /zum Artikel

 
 

 
 

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OLG Köln: Provider nicht zu Netzsperren gegen widerrechtliche Angebote verpflichtet

Unternehmen der Musikindustrie wollten vor dem OLG Köln erreichen, dass ein Provider den Abruf von Musikalben über eine Website mit eDonkey-Links unterbindet. Das Gericht folgte ihnen nicht.

Quelle und vollstaendiger Bericht : Heise.de /Zum artikel

 

 

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Musikindustrie setzt weiter auf Websperren, Warnhinweise und Filter

Ein interner Bericht des Chef-Piratenjägers der weltweiten Musikindustrie-Lobby IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) war kurzzeitig übers Internet einsehbar und gelangte in die Hände von “TorrentFreak”. Dem Online-Dienst zufolge skizziert Mumith “Mo” Ali in dem 30-seitigen Papier vom April die globale Strategie der Plattenlabels, um Urheberrechtsverletzungen im Internet einzudämmen. Demnach setzt die IFPI weiter hauptsächlich auf Websperren, Warnhinweise und netzseitige Filter im Kampf gegen Copyright-Sünder und missliebige Online-Plattformen.

Quelle: Heise.de/Zum Artikel

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BKA-Trojaner zapft Webcam an

Das BSI warnt vor einer neuen Variante des BKA-Trojaners, die dem Besitzer nach dem Sperren des Rechners zur Einschüchterung das Livebild seiner Webcam anzeigt, sofern eine solche installiert ist. Wie die bereit bekannten Varianten behauptet die Malware, dass etwa die GVU oder das BSI zum Beispiel Raubkopien oder Kinderpornografie auf dem System gefunden haben. Gegen die Zahlung von 100 Euro in Form einer Ukash-Karte könne man sich freikaufen und einer Strafverfolgung entgehen – Geld, das geradewegs in die Hände der Betrüger fließt.

Quelle: heise.de /Zum Artikel

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Saarbrücken: Facebook-Party sorgte für Ärger

Ein 16-Jähriger aus dem saarländischen Heusweiler hat über Facebook eine Einladung zu einer Hausparty am Samstagabend veröffentlicht und dabei offenbar einen falschen Haken gesetzt und die ganze Netzgemeinde eingeladen.

Den Angaben der zuständigen Polizei sind diesem Aufruf den aktuellen Einschätzungen zufolge zwischen 1000 und 2000 Leute gefolgt. Die Partygäste trafen den Jugendlichen am Samstag allerdings gar nicht an, da dieser die Party wieder abgesagt hatte und mit seinen Eltern verreiste, berichtet ‘Focus Online’.

Eine Party auf der Straße ohne den Gastgeber hat die ersten eintreffenden Gäste gegen 21 Uhr scheinbar nicht gestört. Als die Polizei auf die Feier aufmerksam wurde, hat man sich kurzerhand dazu entschlossen, die Zufahrtstraße zum Wohngebiet im Ortsteil Numborn zu sperren.

Quelle : winfuture.de

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IP-Sperren: Mit dubiosen Tricks zu legalen TV-Streams

Kino.to existiert nicht mehr, nun fragen sich viele Nutzer: Wo bekommt man legale Video-Streams? Die Sache ist nicht ganz einfach, denn viele Angebote sind gegen Zugriffe aus dem Ausland gesperrt. Es gibt eine Möglichkeit, die Hürde zu umgehen – doch man landet in einer rechtlichen Grauzone.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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Bundesregierung streicht Websperren-Gesetz

Die Bundesregierung hat sich endgültig von den umstrittenen Sperren für kinderpornografische Inhalte im Internet verabschiedet. Das Kabinett brachte am Mittwoch ein vom Justizministerium ausgearbeitetes Gesetz auf den Weg, mit dem das im Juni 2009 vom Bundestag beschlossene, derzeit schon ausgesetzte “Zugangserschwerungsgesetz” aufgehoben werden soll.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Kino.to-Sperre: Website offenbar über andere Adresse wieder erreichbar

Nur wenige Tage, nachdem der “Verein für Anti-Piraterie” (VAP) den österreichischen Provider UPC gerichtlich dazu verpflichten konnte, den Zugang zu der Website Kino.to zu sperren, ist die Seite für die Kunden des Providers offenbar wieder erreichbar: Über das Forum cinecommunity.to wird eine neue Adresse kommuniziert. Die Betreiber weisen ausdrücklich daraufhin, selbst keine Filme zum Download anzubieten, sondern lediglich Links bereitzustellen.

Quelle : heise.de

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