Ein Urteil des Landgerichts Berlin entlastet die WLAN-Betreiber. Sie sind zwar haftbar, weil ihre Netze nicht geschützt wurden, doch bei Missbrauch des Zugangs durch Dritte sind sie trotzdem nicht zu Schadensersatz verpflichtet.
Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht verpflichtet, Personen zu überwachen, denen er die Nutzung seines PCs gestattet hat. Ausnahme: Der Nutzer liefert Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahr einer Rechtsverletzung besteht.