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Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Aus Böhmen kommt die Musik und dubiose Inkassopost –
Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Czech Media Factoring benannte sich vielmehr kurzerhand erneut um und nennt sich jetzt Bohemia Factoring. Denn zu viele Verbraucher brachten mit dem alten Namen die bereits bekannte Masche in Verbindung und ignorierten die unberechtigten Zahlungsaufforderungen. Die dubiose Firma gibt eine Postfachadresse in Fulda und eine Postanschrift im tschechischen Plzen an. Dies ist nicht die erste Namensänderung: TRC Telemedia, MB Direct Phone, Roxborough Management, Pepper United hieß das “Unternehmen” in den letzten zwei Jahren.

Das Vorgehen hat sich mit dem neuen Namen allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält eine Rechnung, die ihm unterstellt, er habe eine sogenannte Sex-Hotline angerufen. Als Beleg dafür dient die dort verzeichnete Rufnummer des Verbrauchers. Diese erlangt Bohemia Factoring durch einen einfachen Trick. Man ruft bei Abwesenheit an in der Hoffnung, der Angerufene sieht die Nummer und ruft zurück. Tut er dies, hat die Firma die Rufnummer des Verbrauchers und kann darüber die Postadresse ermitteln. Wenige Tage später findet sich die erste Rechnung über die Inanspruchnahme einer Sex-Hotline in Höhe von € 90,- im Briefkasten.

Wir raten nach wie vor jedem Verbraucher dazu, diese Fälle zur Strafanzeige bei der Polizei zu bringen und die Forderung nicht zu begleichen. In keinem der uns vorliegenden Fälle ist es zu einem Vertragsschluss gekommen. Das einzig spannende an diesen Fällen ist also nur, wie diese Firma wohl als nächstes heißen mag.”

Hierzu stehen den Verbrauchern die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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Payment Networx MV: Abzocker drohen mit Anzeige

Verbraucherschützer warnen wieder mal vor dreisten Abzockern, die mit Internet-Abo-Fallen abkassieren wollen. Sie raten betroffenen, auf keinen Fall zu bezahlen, sondern Anzeige zu erstatten.

“Strafanzeige wegen Betrug” – wem Post mit dieser Angst ein­flößenden Betreffzeile von Payment Networx MV ins Haus flattert, “sollte keinen Schrecken bekommen, sondern der darin erhobenen Geldforde­rung widersprechen.” Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor der “verbalradikalen Attacke” eines Standardschreibens, mit dem das Unternehmen mit Sitz in Rostock derzeit unverhohlen versucht, sich 98,68 Euro für ein vermeintliches Internet-Abo von eingeschüchterten Empfängern zu ergaunern.

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen die dubiose Firma, die sich in ihrem Schreiben den Anstrich eines im Auftrag handelnden Treuhänders gibt, behauptet, es bestünden “berechtigte Forderungen” für ein Zwölf-Monats-Abo vom Internetanbieter www.softwarerapid.de, die bis dato nicht beglichen seien.

quelle : n-tv.de

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Abzocker der Payment Networx MV drohen mit Strafanzeige wegen Betrugs

Payment Networx MV Abzocke: Auch wenn nach den letzten Verhaftungen in den Reihen der Nutzlosbranche die Luft immer dünner wird, scheuen die Abzocker der iConnect Entertainment bzw. UltContent Solutions weiterhin nicht davor zurück, unsinnige Rechnungen und fragwürdige Mahnungen zu verschicken.

Quelle :
via abzocknews.de

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Straelen: Gewinnversprechen per Nachnahme

Die erste Zeile verhieß den Abschied von allen finanziellen Sorgen. “Das große Gewinnen kann beginnen”, leitete die Firma EB-Marketing aus Dortmund den Brief an Hans-Gerd Louven ein. Der müsse sich nur noch “bei unserer Community” anmelden und die “vorab Recherchen, für die passend auf Sie zugeschnittenen Gewinnspiele” für nur 67 Euro sichern. Von Supergewinnspielen war – oft in fehlerhaftem Deutsch – zu lesen, von der “einmaligen Chance” auf ein Traumauto, eine Reise, Geld- und Sachpreise.

Hans-Gerd Louven zahlte den Nachnahme-Betrag von 69 Euro. Die in dem Schreiben genannte 0900er-Nummer, die ihn “so schnell wie möglich auf die Gewinnerstraße” führen sollte, wählte er nicht. “Die kostet ja richtig Geld.” Dafür stellte der Straelener per E-Mail an die Polizei Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug.

Ein Blick auf Google verrät, dass EB-Marketing nicht nur in Straelen tätig ist. “Habe auch heute einen Brief von dieser Firma erhalten. Habe bei der Verbraucherzentrale angerufen. Dem Rechtsanwalt war diese Methode bekannt, aber sagte gleichzeitig, dass ich nichts dagegen tun kann und mein Geld auch nicht zurück bekomme”, berichtet ein Frankfurter. Ein Coburger rät, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund zu stellen.

Quelle : rp-online.de

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Fünf Jahre Haft für Internet-Betrüger

Online-Händler wegen Betrugs in 2031 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat am Freitag einen Internet-Händler wegen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Im November 2009 begann der Verkäufer mit dem Betrug seiner Kunden, um Umsatzsteuerschulden in Millionenhöhe zu begleichen.

Das Bonner Landgericht verurteilte am Freitag einen 39-jährigen Online-Händler wegen Betrugs in 2031 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft. Ab November 2009 lieferte der Händler Waren, die seine Kunden per Vorkasse bezahlten, nicht mehr aus. So verursachte der Betreiber eines Online-Shops in nur drei Monaten einen Schaden von etwa 610.000 Euro. Als sich Strafanzeigen gegen den Geschäftsmann häuften, flog der Betrug auf.

quelle :t-online.de

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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Warnung vor Gewinnspielbetrügern von Mad Max Win

Warnung vor Gewinnspielbetrügern von Mad Max Win

Von der Gewinnspielmafia sind viele Betroffene ja schon so einiges gewohnt. In letzter Zeit wurden die Betreiber von vermeintlichen Gewinnspielseiten immer dreister. Da macht die Firma Mad Max Win keine Ausnahme. Im Gegnteil. Schon Mitte März hatten die Verbraucherzentrale Saarland und die Bundesnetzagentur vor der Mad Max Win gewarnt.

Ende Februar und Anfang März meldeten sich bei der Verbraucherzentrale Saarland etliche Verbraucher, die zunächst von einer Firma MAD MAX WIN ein Schreiben bekamen. In diesem Schreiben bedankt sich die Firma für die gute Entscheidung, bei Mad Max Win dabei zu sein. Die Angeschriebenen würden jetzt zu den auserwählten Kunden gehören, die von Monat zu Monat an einer Vielzahl von Gewinnspielen teilnehmen. Des weiteren wird u.a. die Kontoverbindung des Verbrauchers angegeben und ein Mitspielbeitrag von monatlich 59,00 Euro aufgeführt.
Soweit so gut. Nur, konnten sich die Verbraucher nicht daran erinnern, mit dieser Firma einen Vertrag geschlossen oder gar ihre Kontodaten mitgeteilt zu haben. …

… sollte die Firma aufgefordert werden, mitzuteilen, woher sie die persönlichen Daten und hier insbesondere die Kontoverbindung bezogen hat.

Am Mittwoch, 10.03.10 meldete sich nun der erste Verbraucher, dem, obwohl er der behaupteten Forderung widersprochen und den Vertrag widerrufen hatte, am 02.03.10 über seine Bankverbindung ein Betrag in Höhe von 59,00 Euro eingezogen
wurde. Der Betroffene ließ den Betrag bei der Bank zurückbuchen.

In Absprache mit der Polizei, empfiehlt die Verbraucherzentrale Saarland in den Fällen, in denen nachweislich widerrufen und/oder der behaupteten Forderung widersprochen wurde und die sich nun trotzdem einer Abbuchung gegenübersehen, Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle wegen Anfangsverdacht des Betruges zu stellen.
Außerdem sollten auf alle Fälle die Kontoauszüge unter die Lupe genommen und unberechtigte Abbuchungen zurückgeordert werden.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

Wie dreist diese Gauner vorgehen, zeigt sich auch daran, dass die Verantwortlichen der Mad Max Win sich durch die Angabe falscher Kontaktdaten wohl dem Zugriff der Behörden zu entziehen versuchen. Die angegebene Faxnummer gehörte der Bundesnetzagentur. Aus diesem Grund hatte sich auch die Bundesnetzagentur mit einer entsprechenden Meldung an die Öffentlichkeit gewandt und sich von dem offensichtlich betrügerischen Geschäftsgebaren der Mad Max Win distanziert.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Firma Mad Max Win, Postfach 282, Hofstraße 1, 40723 Hilden, in ihrer Korrespondenz mit Verbrauchern zur telefonischen Kontaktaufnahme eine Hotline-Rufnummer nennt, unter der sie jedoch nicht erreichbar ist. Bei der genannten Rufnummer handelt es sich vielmehr um die von der Bundesnetzagentur als Telefaxanschluss genutzte, kostenpflichtige Rufnummer (0)180-3110900 (Festnetzpreis 9 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min).

Bitte beachten Sie, dass die Mad Max Win nicht berechtigt ist, diese Rufnummer zur Kontaktaufnahme zu nennen oder auf sonstige Weise zu nutzen. Die an diese Rufnummern gesendete Korrespondenz geht der Mad Max Win nicht zu.

Quelle: Bundesnetzagentur

Ein weiterer Hinweis auf die Unseriosität des Unternehmens wird bei einem Blick auf die Whois-Daten der Gewinnspielseite madmaxwin.com offenbar.

domain: madmaxwin.com
status: ACTIVE
owner-c: LULU-10173916
admin-c: LULU-10173916
tech-c: LULU-10173916
zone-c: LULU-10173916
nserver: ns1.ip69.de
nserver: ns2.ip69.de
created: 2009-02-11 07:55:09
expire: 2011-02-11 07:55:09 (registry time)
changed: 2010-02-13 06:00:12
  
[owner-c] handle: 10173916
[owner-c] type: PERSON
[owner-c] title: 
[owner-c] fname: Victor
[owner-c] lname: Vitti
[owner-c] org: 
[owner-c] address: Nezhukhiv 1212
[owner-c] city: Stryj / Lviv
[owner-c] pcode: 82431
[owner-c] country: UA
[owner-c] state: UA
[owner-c] phone: +38-03245-77340
[owner-c] fax: +38-03245-77340

Quelle: whois.de/madmaxwin.com

Bisher sind Victor Vitti und ip69 nur negativ aufgefallen. Viele, der mehr als dubiosen, Aktionen der IP69 kennt google ebenso wie den zweifelhaften Herrn Spammer Victor Vitti.

[antiabzockenet]

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StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

Die Staatsanwaltschaft Essen und die Gelsenkirchener Kripo ermitteln seit Monaten in einem umfangreichen Betrugsverfahren. Im Visier: Alphascout, ein Gewinnspiel-Anbieter aus der Altstadt. …..

Im zuständigen Kriminalkommissariat 12 geht man davon aus, dass von Alphascout in 18 190 Fällen von Konten Geld abgebucht wurde. „Wir haben eine ganze Reihe Strafanzeigen von Geschädigten vorliegen“, sagt die Essener Oberstaatsanwältin …

Die Recherche der Ermittler ist schwierig: Wechselnde Firmennamen und -sitze gehören zum Gewinnspiel-Geschäft. Gelsenkirchener Kriminalbeamte fahndeten – auch mit Aufrufen zur Kontaktaufnahme – in Internet-Foren nach Insider-Informationen und Zeugen, spürten auch dort Opfern nach. …

Andernorts läuft offensichtlich auch das Geschäft weiter. Alphascout24 wirbt nun im Internet für Gewinnspiele. Teilnahmegebühr: 48 Euro pro Monat. Die vermutlichen Macher: siehe oben

Quelle: der Westen

[antiabzockenet]

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Ulrich Dost zeigt Mitarbeiter der VZnet-Netzwerke an

Der Verteidiger des mutmaßlichen schülerVZ-Erpressers hat gegen mehrere Mitarbeiter von VZnet Anzeige erstattet. Unter anderem wurde der Technikchef von VZnet wegen falscher uneidlicher Aussage von Ulrich Dost angezeigt.

Nach einer Auswertung der entsprechenden Akten teilte der Verteidiger von Matthias L. mit, dass sich der Verdacht einer falschen uneidlichen Aussage ergebe. Ein finanzielles Angebot habe es laut dem VZnet-Technikchef Jodok Batlogg nicht gegeben.

In diesem Zusammenhang verweist Dost auf das sichergestellte Chat-Protokoll.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: SMS-Abzocke der Mobile Gateway Poland

Verbraucherzentrale empfiehlt: Auf keinen Fall zahlen!
Die Masche ist relativ simpel: Man bekommt zuerst eine SMS, der Text lautet: “Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. Die Bildmitteilung, die Sie erhalten haben, können Sie jetzt auf Ihr Mobiltelefon laden. Antworten Sie mit MMS, um diese abzurufen! Vielen Dank.” Natürlich sind betroffene Verbraucher in dem Glauben, ihr Netzbetreiber gebe hier eine offizielle Nachricht und antworten bedenkenlos.
Wer jedoch darauf vertraut und tatsächlich antwortet, bekommt eine weitete SMS mit dem Hinweis, dass man ein Abo für eine SMS-Sexflatrate abgeschlossen habe. “Willkommen bei der geilen Adult Flatrate für Ihr Handy. 1 Monat Videos, Pic, T6 und GRATIS simsen mit 250.000 Singles zum Festpreis von 149 Euro…”
Egal ob man auf diese SMS antwortet oder nicht – es folgt kurz darauf eine weitere Kurzmitteilung, in der Name und die Postleitzahl des Verbrauchers zwecks des Downloads der angeblichen MMS abgefragt werden.

Diese Abzockermasche ist nicht neu. Leider findet Mobile Gateway aber immer noch Opfer. Nach Versand der eigenen Adressdaten erhalten die Verbraucher natürlich in der Folge eine Rechnung. 79 Euro soll für die Teilnahme am Chat innerhalb von 7 Tagen gezahlt werden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt Betroffenen, keinesfalls auf derartige SMS unbekannter Versender zu antworten. Rechnung der Mobile Gateway Poland nicht bezahlen. Auch nachfolgende Mahnungen einer Inkasso-Firma “Euroliquid oHG” sollten Betroffene nicht zur Zahlung bewegen. Auf die geschilderte Art und Weise ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der die Gegenseite berechtigen könnte, hier eine Forderung mit Erfolg beizutreiben. Empfehlenswert ist auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes des versuchten Betruges. Dieser Firma muss endlich das Handwerk gelegt werden.

quelle : vzsa.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen .

gefunden bei : forum.boocompany.com

Video zu Mobile Gateway Poland gibt es HIER

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