Schlagwort-Archive: Strafanzeige

Mit Polizeischutz zum DSL-Dienstleister ( Video )

Nein, er hat nichts falsch gemacht, da ist sich Olaf S. aus Flensburg sicher. Er hat es sich sogar schwarz auf weiß geben lassen, dass sein DSL-Anschluss noch schneller sein kann. Also bestellt Olaf genau diesen schnellen Anschluss. Doch das hätte er besser nicht getan, denn von nun an geht alles schief, sogar das Telefon wird abgeschaltet. Und dann erfährt Olaf, dass sein Anschluss nun leider doch nicht so schnell arbeiten kann, wie ursprünglich versprochen.

Allerdings: Aus dem abgeschlossenen Vertrag will ihn der DSL-Anbieter nicht heraus lassen auch wenn dieser die schriftlich gegebenen Zusicherungen gar nicht einhalten kann. Olaf bittet die Verbraucherzentrale um Hilfe, dort rät man ihm, zur Polizei zu gehen und Strafanzeige zu erstatten. Genau das tut Olaf und erlebt sein blaues Wunder. Aber sehen sie selbst was dann geschah .

quelle : youtube von Verbraucherinfotv

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Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
08.09.2009
Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone
Warnung vor fragwürdigen Zahlungsaufforderungen aus Petersberg
Ständig beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Verbraucher über dubiose Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene telefonische Dienstleistungen. Über diverse Festnetzrufnummern soll eine kostenpflichtige Servicedienstleistung (z.B. Erotik) in Anspruch genommen worden sein. Für die Dienstleistung werden z.B. je Anruf 75,00 Euro in Rechnung gestellt. Quasi als Beweis für einen Vertragsschluss werden dann oftmals die “registrierte Telefonnummer” des Rechnungsempfängers sowie Datum und Uhrzeit des vermeintlichen Anrufs angegeben. Die bundesweite Versendung dieser Rechnungen lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung aufkommen. So berichten Verbraucher ihr Telefon oder Handy habe eine deutsche Festnetznummer als Anruf in Abwesenheit angezeigt, beim Rückruf hörte man ein paar Stimmen, eine Bandansage oder auch gar nichts, man legte auf – und erhielt ein paar Tage später eine Rechnung für eine angeblich in Anspruch genommene Servicedienstleistung.

Sorgten erst die Rechnungen unter den Firmennamen MC Multimedia und TRC-Telemedia für Unmut, werden nun die Rechnungen unter dem neuen Namen MB Direct Phone Ltd. versandt. Außer einer Postfachadresse in Petersberg und einer Adresse in Belize werden keine weiteren Absenderdaten genannt.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Berechnung einer Leistung und damit verbunden für eine Zahlungsverpflichtung immer eine Bestellung oder vereinbarte bzw. gewollte Nutzung einer Leistung ist. Der Rechnungsaussteller muss nachweisen, dass der Verbraucher tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen und einen wirksamen Vertrag zu dem geforderten Entgelt am Telefon abgeschlossen hat. Allein die Tatsache, dass vom Apparat des Anschlussinhabers eine Telefonverbindung aufgebaut wurde, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass ein Vertrag mit dem Anschlussinhaber vorliegt.

Die Verbraucherschützer raten: Nicht zahlen! Von Mahnungen oder Inkassoforderungen nicht einschüchtern lassen! Eine Strafanzeige sollte erfolgen, wenn sicher ist, dass keinerlei Berechtigung für die Forderung gegeben ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : vzsa.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

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Erneute Mahnwelle von Proinkasso, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

19.08.2009
Erneute Mahnwelle von Proinkasso
Vermeintliche Tondatei dient Inkassobüro als Druckmittel, Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen!
Auch in diesen Tagen beschweren sich wieder zahlreiche Verbraucher über Mahnschreiben der Firma Proinkasso GmbH aus Hanau bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wie schon vor einem Monat gibt das Inkassobüro vor, für einen Gewinnspieleintragung im Auftrag von CC Profi eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 130,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage auf ein angegebenes Konto einer Kanzlei Straßburg zu überweisen sind. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Das unseriöse Treiben der Firma beschäftigt mittlerweile auch die Hanauer Staatsanwaltschaft, bei der täglich Strafanzeigen gegen den Geschäftsführer eingehen. Auch das städtische Technologie- und Existenzgründerzentrum in Hanau, in dessen Räumen das Inkassobüro sitzt, hat das Mietverhältnis inzwischen fristlos gekündigt.

Mit den derzeitigen Mahnschreiben will das Inkassobüro Verbraucher erneut unter Druck setzen, in dem sie vorgeben, dass mit einer aufgezeichneten Tondatei der Nachweis eines telefonischen Vertragsabschlusses belegt werden könnte.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht, kein echter Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann!

Auch sollten die Verbraucher auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung “abzustottern”.

quelle : Verbraucherzentrale Saschsen-Anhalt, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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ZDF WISO – Die dreiste SMS-Abzocke der Mobile Gateway Poland

Vorsicht vor unbekannten SMS auf dem Handy. Betrüger versuchen teure Abos unter zuschieben ..

Die Masche:
Man bekommt zuerst eine SMS, der Text lautet:

“Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. Die Bildmitteilung, die Sie erhalten haben können Sie jetzt auf Ihr Mobiltelefon laden. Antworten Sie mit MMS, um diese abzurufen! Vielen Dank.”

.. wer darauf antwortet, bekommt eine weitete SMS, mit dem Hinweis das man ein Abo für eine SMS-Sexflatrate abgeschlossen hat:

“Willkommen bei der geilen Adult Flatrate für Ihr Handy. 1 Monat Videos, Pic, T6 und GRATIS simsen mit 250.000 Singles zum Festpreis von 149 € usw. ”

.. egal ob man auf diese SMS antwortet oder nicht – es folgt kurz darauf eine weitere Kurzmitteilung, in der Name und die Postleitzahl zwecks des Downloads der angeblichen MMS abgefragt werden:

“Antworten Sie zum direkten Download des
Fotos/Videos jetzt mit Ihren NAMEN + PLZ .
Nach Antwort startet der Download automatisch. ”

Betroffene sollten auf garkeinen Fall bezahlen, auch nicht wenn Sie Mahnungen von der Inkasso-Firma “Euroliquid oHG” bekommen, sondern erstatten Sie Strafanzeige und informieren Sie dringend die Bundesnetzagentur, damit diese die Rufnummern abschalten kann! Die Adresse dafür lautet:

Bundesnetzagentur
Schütt 13
D- 67433 Neustadt
Telefon : 0291 – 9955-206
Telefax : 06321 – 934-111
Rufnummernmissbrauch@bnetza.de

quelle : AntiAbzockTV, Hier klicken um den Channel aufzurufen.

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Hagener soll 150 Euro für zwei Anrufe bezahlen

Vom 15.07.2009

Ein Hagener staunte nicht schlecht, als er in dieser Woche eine Handy-Rechnung präsentiert bekam. Zwei Anrufe innerhalb von einer Stunde sollten jeweils 75 Euro kosten, also zusammen 150 Euro.

Absender des Schreibens ist die dubiose Firma TRC-Telemedia AG IBC aus dem hessischen Petersberg bei Fulda.

Am 17. Januar diesen Jahres hatte die 14-jährige Stieftochter des Hageners angeblich zweimal kostenpflichtige Serviceleistungen per Handy in Anspruch genommen, die 150 Euro kosten sollen. Die Schülerin war wochenlang mit Anrufen drangsaliert worden. An besagtem 17. Januar ist sie dann ans Telefon gegangen. Es meldete sich ein angeblich privater Briefzusteller, der einen Brief für sie bekommen habe, Name und Anschrift seien aber nicht korrekt lesbar. Die Schülerin gab zwar keine Auskunft, dennoch kam knapp ein halbes Jahr später die saftige Rechnung. Über die Handynummer ist die fragliche Firma TRC irgendwie an die Adressse des Stiefvaters aus Hagen gekommen.

„Ich werde Anzeige bei der Polizei erstatten, dazu hat man mir geraten. Das Internet ist voll von Anschuldigungen gegen die TRC-Telemedia, die keinen Cent von mir sehen wird”, berichtete der Hagener.

……

Die TRC ist ein einzelner Kaufmann (e. K.), der als Anton H. beim Handelsregister eingetragen ist. Bei der Staatsanwaltschaft Fulda liegen nach Angaben des zuständigen Amtsgerichtes 371 Strafanzeigen gegen die TRC vor, die am 20. März 2007 gegründet worden ist. Die Fuldaer Staatsanwaltschaft gibt allen angeschriebenen Personen den Rat, die Sache auszusitzen und nicht zu zahlen. Wer sich bei TRC oder dem Inkassobüro meldet, hat dort noch niemals einen Ansprechpartner erreicht. Es kommt immer die Meldung, dass die Mailbox überfüllt sei.

Als Firmensitz gibt die TRC übrigens die Hafenstadt Belize City im mittelamerikanischen Kleinstaat Belize (südlich von Mexiko) an.

quelle : derwesten.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

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Falsches Geburtsdatum: Gericht verbietet Drohung mit Betrugsanzeige

Betreiber von Webseiten dürfen in ihren Rechnungen nicht behaupten, dass die Angabe eines falschen Geburtsdatums bei der Anmeldung ein Betrugsdelikt darstelle. Das hat das Landgericht Mannheim entschieden.

Das Landgericht Mannheim bestätigte diese Auffassung jetzt. “Die Belehrung der Klägerin darüber, dass eine falsche Altersangabe ein Betrugsdelikt darstelle und sie sich eine Strafanzeige vorbehalte, ist geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen, die wegen der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages gar nicht besteht”, heißt es in seinem Urteil (Landgericht Mannheim, Urt. v. 12. Mai 2009 – Az. 2 O 268/08)

Quelle: computerbetrug.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen

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BKA-Mails mahnen Bussgeld an. ! Warnung!

Nicht die neuste Methode, das gab es schon mal vor laengerer Zeit, scheint aber wieder Modern zu werden , damals war es nur so , das man angeblich noch einmal die Akte im Anhang pruefen sollte und dazu die zip datei offnen sollte, was natuerlich ein unschoener Virus war.

Das Bundeskriminalamt warnt vor gefälschten E-Mails mit dem Behördenabsender. Darin geht um eine angebliche Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen.

Das BKA warnt vor E-Mail-Betrug
Wie die Behörde am Samstag mitteilte, sind derzeit betrügerische Mails mit dem Betreff „Bundeskriminalamt“ im Umlauf, der angebliche Absender ist das BKA. „Diese E-Mails stammen nicht vom BKA“, erklärte die Behörde in Wiesbaden.

Der Inhalt der gefälschten Mails besagt demnach, dass gegen den Empfänger angeblich eine Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen, Software und MP3-Musikdateien erstellt wurde. Der Empfänger wird aufgefordert, ein „Bußgeld“ auf ein in der Mail angegebenes Konto zu überweisen. Die geforderte Überweisung sollte keinesfalls vorgenommen werden, warnte das BKA.

Wer aufgrund dieser E-Mail bereits eine Zahlung geleistet hat, soll sich an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden und sich möglichst umgehend mit seiner Bank in Verbindung setzen. Das BKA wies ausdrücklich daraufhin, dass die Behörde Strafanzeigen im Zusammenhang mit polizeilichen Vorgängen nicht per E-Mail verschickt.

Quelle : focus.de zum Artikel hier klicken.

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