Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist in der öffentlichen Kampagne von Innenpolitikern von CDU und CSU für eine Neueinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zum Kontern übergegangen. Zur Kriminalitätsbekämpfung seien auch ohne die “pauschale und anlasslose” Protokollierung “jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar”, heißt es in einem Strategiepapier aus dem Hause der FDP-Politikerin, das heise online vorliegt. Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) könnten Verbindungs- und Standortinformationen bei Bedarf bis zu sechs Monate aufbewahrt werden. Ein Rückgriff auf diese sogenannten Verkehrsdaten sei nach § 100g Strafprozessordnung auch heute ohne Vorratsdatenspeicherung “ohne Weiteres möglich”.
quelle : heise.de