Schlagwort-Archive: Strafprozessordnung

Justizministerin kontert Kampagne zur Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist in der öffentlichen Kampagne von Innenpolitikern von CDU und CSU für eine Neueinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zum Kontern übergegangen. Zur Kriminalitätsbekämpfung seien auch ohne die “pauschale und anlasslose” Protokollierung “jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar”, heißt es in einem Strategiepapier aus dem Hause der FDP-Politikerin, das heise online vorliegt. Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) könnten Verbindungs- und Standortinformationen bei Bedarf bis zu sechs Monate aufbewahrt werden. Ein Rückgriff auf diese sogenannten Verkehrsdaten sei nach § 100g Strafprozessordnung auch heute ­ ohne Vorratsdatenspeicherung ­ “ohne Weiteres möglich”.

quelle : heise.de

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Polizei darf E-Mails auf Servern beschlagnahmen

Die Polizei darf mit einer richterlichen Verfügung zur Hausdurchsuchung auch E-Mails beschlagnahmen, wenn der Beschuldigte diese nicht auf seinem PC, sondern auf dem Server des Providers lagert.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen wurde zurückgewiesen. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Untreue geführt. Das zuständige Amtsgericht hatte eine Hausdurchsuchung angeordnet, um Unterlagen und Datenträger zu finden, die als Beweismittel in Betracht kommen.

Das Gericht entschied, dass die Entscheidungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, so dass der Beschwerdeführer durch die Sicherstellung der E-Mails auf dem Server des Providers nicht in seinen Grundrechten verletzt ist. Eine entsprechende Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses durch die Strafprozessordnung sei im Zuge der Verbrechensbekämpfung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren legitim.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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