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ct-tv Vorsicht Kunde : Das Bermudadreieck Immer der andere ist schuld ( Video )

Vorsicht Kunde!
Das Bermudadreieck Immer der andere ist schuld

Kerstin G. aus Nürnberg ist Studentin. Weil sie neben ihrem Studium auch noch jobben muss , verpasst sie regelmäßig ihre Lieblingsserie im Fernsehen. Mühsam spart sie sich also das Geld für einen Videorekorder zusammen.

Umso größer ist die Enttäuschung, als das Gerät der Marke LG schon nach wenigen Monaten den Geist aufgibt. Kerstin reklamiert und schickt das Gerät ein. Nun beginnt ein trauriges Spiel. Der Hersteller verweist die Studentin zwecks Umtauschs an den Online-Händler. Der allerdings kann angeblich gar nichts für die Studentin tun und verweist die Kundin wieder zurück an den Hersteller. So geht das monatelang. Kerstin G. ist verzweifelt.

hr fernsehen * 5.12.09, 12:30 Uhr * 9.12.09, 0:50 Uhr * 10.12.09, 4:50 Uhr * 10.12.09, 11:00 Uhr

Hintergrund Bericht : http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Vorsicht-Kunde-873187.html

Quelle : youtube von arcadeweltenDOTeu

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Anfechtung wegen Täuschung bei Adressbuch-betrug auch bei eigener Mitschuld noch möglich

LG Fulda, Beschluss vom 20.02.2009, Az. 1 S 177/08
§§ 142, 123, 124 BGB

Das LG Fulda hat entschieden, dass bei einem so genannten Adressbuchschwindel auch dann eine Anfechtung wegen Täuschung möglich ist, wenn der “Angeschwindelte” selbst mitverantwortlich für seinen Reinfall ist. Nach Angaben des Beklagten, der zur Zahlung einer Jahresgebühr von ca. 1.500,00 EUR für einen Anzeigenvertrag aufgefordert worden war, habe ein Mitarbeiter der Klägerin ihn angerufen und ihm vorgegaukelt, es würde sich um eine Anzeige im Gemeindeblatt für 210,00 EUR handeln. Ein Vertreter der Klägerin, der den Beklagten persönlich aufsuchte, habe dasselbe behauptet. Inhaltlich wurde jedoch ein Vertrag für eine Anzeige in einer anderen, überregional erscheinenden Broschüre abgeschlossen, an der der Beklagte in dieser Form kein Interesse hatte und die zudem einen vielfach höheren Preis als angenommen verursachte. Das mit “Widerspruch” betitelte Schreiben des Beklagten akzeptierte das Gericht als Anfechtung. Zwar bestritt die Klägerin die angeblich telefonisch und vor Ort gemachten Aussagen der Mitarbeiter. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass ein einfaches Bestreiten nicht ausreichend war und seitens der Klägerin nähere Angaben zur Sachverhaltsaufklärung hätten getätigt werden müssen. Aus diesem Grund ging das Gericht von einer Täuschung aus. Die Sorglosigkeit der Beklagten selbst, die den Hinweis auf der Vertragsurkunde, dass die Broschüre nicht in Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen oder Behörden herausgegeben werde, nicht beachtet habe, hebe das Anfechtungsrecht wegen Täuschung nicht auf. Die Usächlichkeit der arglisitigen Täuschung für eine Entscheidung werde nicht negiert, wenn die andere Partei die Täuschung erleichtere.

quelle: damm-legal.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Deutsche Gewerbeverwaltung DGV (Video) von Christian Müller, Akte 09 Bericht vom 05.05.09

Ein altbekannter Abzocker wurde bei Akte 09 am 05.05.09 wieder erwaehnt es handelt sich wieder um Christian Müller ( 22 j) der sich nach Abofallen im Namen der InfoService Ltd., Taeuschung im Namen der Conexx Services und jetzt auch im klassischen Adressbuchschwindel mit der DGV, Deutsche Gewerbeverwaltung versucht.

Die vorwuehrfe ueber Beschwerden gegen Deutsche Gewerbeverwaltung DGV weisst Herr Mueller zurueck, den man koennte jederzeit sich an deren Support wenden, wie man sieht im Video eine endlose Warteschleife wo noch mal glatt mit abkassiert wird, – Eine glatte Luege. Tatsache ist es, dass Herr Christian Mueller sogar diverse Betreiber von Foren- und Blogs schriftlich unter Androhung von rechtlichen Schritten dazu aufgefordert hat, “kritische Berichterstattungen sofort zu loeschen“.

quelle : abzocknews.de

Zum Video “HIER”

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