Schlagwort-Archive: thomas meier

Die neue Button-Falle der Tropmi Payment

Während in der Politik die sogenannte Buttonlösung als das Nonplusultra im Kampf gegen Abofallen im Internet bejubelt wird, haben die Abzocker schon längst neue Möglichkeiten gefunden, um potentielle Opfer in die Falle zu locken.

Quelle: kanzlei-thomas-meier.de / Zum Artikel

Via: antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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192 Euro für „kostenlose“ Computerprogramme

Erneut überrollt eine Welle von offensichtlich betrügerischen Rechnungen für angeblich genutzte Internet-Dienste die Verbraucher. Auch in Göttingen: Tageblatt-Leser Lothar Lunk erhielt jetzt eines dieser konfektionierten Schreiben, in dem eine „Antassia GmbH“ aus Mainz für einen „12-Monatszugang für www.top-of-software.de“ satte 96 Euro fordert.

Am 15. Mai soll er sich dort angemeldet haben.

Wie viele andere Empfänger des dubiosen Schreibens beteuert auch Lunk, diese Internet-Seite zum Herunterladen von Computerprogrammen weder benutzt noch überhaupt aufgesucht zu haben auch an dem angeblichen Anmeldungstag nicht. Woher die Antassia GmbH seine Adresse hat, kann er sich ebenfalls nicht erklären.

Damit geht es ihm ebenso wie hunderten anderer Rechnungsempfänger und Fachanwälte, die sich im Internet über die dreiste Masche von „Top of Software“ austauschen. „Egal auf welchen Link Sie klicken“, sagt Thomas Meier, auf Medien-, Internet- und Telekommunikationsrechtsfragen spezialisierter Anwalt aus Berlin, „Sie landen bei einer Abo-Falle.“ Die „Top-of-software“-Masche laufe bereits seit Dezember vergangenen Jahres. Meier weiß auch, dass die dubiose Software-Plattform von einschlägig bekannten Personen und Vorgängerfirmen betrieben wird.

quelle und voller Bericht : goettinger-tageblatt.de

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Urteil vollstreckt: Content Services Ltd. musste 979,44 Euro zurück zahlen

Kurz nach dem Auftaktspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !

RA Tank wurde nämlich als so genannter Drittschuldner in Anspruch genommen. Er wurde vom Gericht dazu verpflichtet, eingezogene Gelder nicht an die Content Services Ltd. auszuzahlen, sondern erst einmal an RA Meier die zurück geklagten Beträge nebst Zinsen zu zahlen. Warum?

quelle und vollstaendiger Artikel : kanzlei-thomas-meier.de

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