Schlagwort-Archive: Torrent

Rekord: Google erhält inzwischen 1 Mio. URL-Löschanfragen pro Tag

Die Zahl der Löschanfragen, die täglich beim Suchmaschinenkonzern Google eingehen, hat einen neuen Rekord erreicht. Im Durchschnitt werden inzwischen pro 24 Stunden immerhin eine Million Links im Suchindex beanstandet, berichtet das Magazin TorrentFreak.

 

Quelle und vollstaendiger Artikel :  winfuture.de/Zum Artikel

 

 

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Musikindustrie setzt weiter auf Websperren, Warnhinweise und Filter

Ein interner Bericht des Chef-Piratenjägers der weltweiten Musikindustrie-Lobby IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) war kurzzeitig übers Internet einsehbar und gelangte in die Hände von “TorrentFreak”. Dem Online-Dienst zufolge skizziert Mumith “Mo” Ali in dem 30-seitigen Papier vom April die globale Strategie der Plattenlabels, um Urheberrechtsverletzungen im Internet einzudämmen. Demnach setzt die IFPI weiter hauptsächlich auf Websperren, Warnhinweise und netzseitige Filter im Kampf gegen Copyright-Sünder und missliebige Online-Plattformen.

Quelle: Heise.de/Zum Artikel

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The Pirate Bay: 4 Millionen Nutzerdatensätze abgegriffen

Ein argentinischer Hacker hat vier Millionen Datensätze des umstrittenen Torrent-Trackers The Pirate Bay abgegriffen. Laut dem renommierten Security-Journalisten Brian Krebs enthalten die Daten Login-Namen, E-Mail-Adressen, Passwort-Hashes, IP-Adressen und hochgeladene Torrents von registrierten Nutzern. Der 23-jährige Argentinier “Ch Russo” konnte gegenüber Krebs glaubhaft belegen, dass er tatsächlich im Besitz von Login-Daten ist.

An die Nutzerdatenbank sei Russo durch eine Reihe von SQL-Sicherheitslücken gelangt. Auf dem Weg verschaffte er sich offenbar auch Zugriff auf das Admin-Interface von The Pirate Bay.

quelle und voller Bericht : heise.de

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Warnung vor berufe-tipps.de und berufe-welt.net der Go Web Ltd. und weitere Webseiten.

Die Go Web Ltd. mit der Adresse :

Go Web Ltd.
Quirinsstr. 8
60599 Frankfurt am Main

ist mit einigen Seiten wieder einmal auf Opfer fang wie z.b. mit den Seiten berufe-tipps.de und berufe-welt.net, wo man auf Arbeitssuchende Zielt angeblich bietet man hier :

* Berufe und Berufswahl
* Erfolgreich bewerben
* Ausbildungsplätze und Lehrstellen
* Arbeit, Jobs & Stellenanzeigen

Auf der Startseite sucht man den Preis vergeblich, auch von irgend welchen Kostet wird hier gar nichts erwaehnt,

Beim Aurufen des Impressum und der AGB aendert sich der Graue Banner in diesen :

In den AGB findet man auch den Absatz 7 :

7. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 59,95 Euro verpflichtet (Endgeld).
Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.

Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich der Ausübung eines eventuellen Widerrufsrechts des Nutzers
und unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig.

Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und damit für die persönlichen Informationen,
die er über sich bereitstellt, verantwortlich. Der Nutzer hat die Registrierungsbestätigung auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Anmeldung und Bestätigung zu überprüfen. Fehler oder Ergänzungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

Er versichert, dass die angegebenen Daten richtig sind undes sich um seine persönlichen Daten handelt. Dies gilt insbesondere für die Mitteilung des Namens, der Adresse und der Bankverbindung.

Im Impressum steht als Verantwortlicher natuerlich niemand unbekannter :

Director: Villiam Adamca

Auf dem Selben Server neben berufe-tipps.de liegen auch folgende Webseiten :

berufe-tipps.de

berufe-welt.net

connects-2-content.de

gifs-cliparts.net

kochrezepte-datenbank.net

meine-kochrezepte.net

online-test.de

tattoos-paradies.net

torrent.de

vorlagen-archiv.net

vorlagen-datenbank.net

www.berufe-tipps.de

www.cocktails-welten.de

www.geburtstags-welten.de

www.gedichte-datenbank.de

www.gehaltsberater.de

www.gehaltsrechner-24.de

www.icontent.de

www.namens-bedeutung.de

www.namens-bedeutungen.de

www.online-mitfahrzentrale.de

www.premium-content.de

www.tattoo-gallery.de

www.tattoos-paradies.net

www.torrent.de

www.vorlagen-download.de

www.vornamen-online.de

Diese Seiten sind wiederum keine unbekannten der Firma Go Web Ltd. und Ihrem Director Villiam Adamca.

Einen Grossen bogen also auch um die Seiten :

* berufe-tipps.de
* berufe-welt.net
* gedichte-datenbank.de
* gehaltsrechner-24.de
* kochrezepte-archiv.net
* meine-kochrezepte.net
* tattoos-paradies.net
* tattoos-vorlagen.net
* vorlagen-downloaden.net

Diese und mehre Domains finden sie auch hier : [download id=”1″]

Die Webseiten sind auch in unserem Maleware und abzock Filter fuer Adblock plus gelistet den sie hier Finden : Malware_dialerdomains bzw. hier direkt Abonieren koennen : Filterliste abonnieren

Interessant vielleicht auch, bei abzocknews.de war dieser Beitrag “DZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH fordert für die Go Web Ltd. des Herrn Villiam Adamca” der meist gelesene im Februar 2010

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Filmindustrie kann The Pirate Bay nicht stoppen

Nur einen Tag nach der erzwungenen Abschaltung durch den deutschen Provider CB3Rob ist die Torrent-Suchmaschine wieder online. Der Traffic läuft jetzt über einen ukrainischen ISP. Hilfe kam von der schwedischen Piratenpartei.

Die Motion Picture Association of America (MPAA) ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay dauerhaft vom Netz zu nehmen. Nachdem die Interessenvertretung der US-Filmindustrie beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Provider CB3Rob erwirkt hatte, musste dieser die Torrent-Suchmaschine am gestrigen Montag abschalten. Seit heute ist The Pirate Bay aber schon wieder online – dank Unterstützung der schwedischen Piratenpartei.

quelle :  zdnet.de

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3sat neues – Über „P2P-Tauschbörsen” und die aktuelle Rechtslage ( Video )

Tatort Tauschbörse: Die Motive, etwas illegales in Internet-Tauschbörsen zu tauschen sind vielfältig. Sie reichen von fehlenden attraktiven Angeboten seitens der Software-, Film- und Musikindustrie; bis hin zum Argument, freie Informationen für alle ..

In „P2P-Tauschbörsen ist die Auswahl auf einschlägigen Seiten im Internet riesengroß, nur ein Klick führt zum Download. Doch genau dieser Klick kann zum Verhängnis werden. Die Rechteinhaber wie Software-, Film- oder Musikindustrie setzen sich seit einigen Jahren verstärkt zur Wehr. Denn sie erleiden nach eigenen Angaben Milliarden Verluste durch illegales Tauschen. Seit einigen Jahren häufen sich die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften. Diese sind von den Rechteinhabern oft detailliert vorbereitet. Die Geschädigten übermitteln den Behörden IP-Adressen, Zeitpunkt und Angaben zum Tausch bereitgestellter Dateien von Verdächtigen. Werden Ermittlungen aufgenommen, sind die Provider gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Userdaten wie Name und Anschrift herauszugeben.

Doch längst nicht jede Anzeige führt zu Ermittlungen. Bei kleinen „Fischen, also zum Beispiel denjenigen, die mit dem Tauschen kein Geld verdienen oder keine topaktuellen Titel zum Download anbieten, stellen viele Staatsanwaltschaften in Deutschland mittlerweile die Verfahren sofort ein. Begründet wird das von der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker so: „Das Filesharing ist ja ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber so lange es nicht gewerbsmäßig passiert oder sonstige besondere Umstände dazu kommen, sagen wir, es handelt sich um ein Privatklagedelikt. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Das heißt, der Staat verfolgt nur in Ausnahmefällen dieses Delikt, nur wenn öffentliches Interesse besteht und das sehen wir einfach nicht. Dafür ist die Verfehlung zu gering, solange es nicht gewerbsmäßig ist. Auch ergebe die einfache Ermittlung der Nutzerdaten hinter einer IP-Adresse nicht zwangsläufig den Schuldigen,” erklärt Oberstaatsanwältin Vera Junker.

Im September 2008 wurde dann das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums geändert. Seitdem können die Geschädigten per richterlichen Beschluss direkt Nutzerdaten bei den Providern abfragen. Vorher ging dies nur über die Staatsanwaltschaften. Allerdings dürfen die Richter nur dann einen Auskunftsanspruch feststellen, wenn das Filesharing in einem “gewerblichem Ausmaß” stattfand, ansonsten nicht. Nur die Frage aller Frage ist nun: Ab wann handelt es sich um ein “gewerbliches Ausmaß”? Der Gesetzgeber hat das nicht definiert. Die bisherigen Urteile fallen dazu sehr unterschiedlich aus; – hier 2 Extrem-Beispiele:

– Das Landgericht Köln hat entschieden: Das bei einer einzigen Datei, wenn es im großem Umfang ein nagelneues Musikalbum betrifft, dass es dann schon ein “gewerbliches Ausmaß” ist.

– Und das Landgericht Frankenthal hat entschieden: Das erstmal mindestens 3000 Musikdateien und 200 Filmdateien vorliegen müssen, damit es ein “gewerbliches Ausmaß” ist, erklärt Rechtsanwalt Michael Plüschke aus Berlin.

[3sat.neues – Sonntags, 16.30 Uhr © 3sat]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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