Nach dem die KVR Handelsgesellschaft mbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt hatte (wir berichteten), habe ich nun in einem ersten Fall für eine Mandantin Klage gegen die Rechtsanwaltsgesellschaft U + C mbH beim Amtsgericht in Regensburg (Az. 4 C 3780/12) eingereicht.
Damit wird die unseriöse, nach meiner Auffassung auch strafrechtlich relavante Tätigkeit der KVR, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drescher, offenkundig. Nur gut drei Monate nach den massenweise versandten Abmahnungen wird…
Nach Erkenntnissen der Rechtsanwaltskanzlei Felling scheint Frank Dreschers Firma KVR Handelsgesellschaft mbH nicht in der Lage zu sein, ausstehende Forderungen zu begleichen, wie aktuell auf ihrer Webseite der Kanzlei zu lesen ist.
Es handelt sich dabei um ein sog. Versäumnisurteil; d.h. offenkundig hat die Fa. KVR keine Möglichkeiten gesehen, gegen die Klage rechtserhebliche Einwendungen zu erheben. Damit ist zunächst auch festgestellt, dass es sich bei den Abmahnungen der Fa. KVR um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen gehandelt haben muss.
Kommt eine Abmahnwelle auf die Profi-Abmahner zu? Gegen den „Porno-Pranger“ der Kanzlei U+C wurde am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung erlassen. Sie darf den Namen einer Abgemahnten nicht veröffentlichen.
Derzeit scheint sich eine neue “Abmahnwelle” durch das Land zu bewegen. Ausgesprochen werden die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (etwa wegen fehlerhafter AGB-Klauseln) durch die aus dem Filesharing-Bereich (Pornofilme) bekannte Kanzlei Urmann & Collegen, auch unter dem Kürzel U+C bekannt. Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird.
Eine Regensburger Rechtsanwaltskanzlei hat angekündigt, ab 1. September die Liste ihrer gerichtlichen Gegner zu veröffentlichen. Das wäre eigentlich keine Nachricht, handelte es sich nicht um eine der größten Abmahn-Kanzleien in ganz Deutschland, spezialisiert auf Abmahnungen von Filmen, die es in sich haben: Pornos nämlich.
Die Debcon GmbH macht derzeit in zahlreichen Briefen (vermeintliche) Filesharer darauf aufmerksam, dass sie “bislang auf die berechtigte Anforderung durch die Rechtsanwälte Urmann und Collegen” nicht reagiert hätten. Es wird dann letztmalig außergerichtlich aufgefordert, die “Schulden” aus dem Erstattungsanspruch binnen kurzer Frist zu tilgen – sprich, endlich die Abmahnkosten zu zahlen.
Die Regensburger Kanzlei U+C (Urmann+Collegen) hatte offene Forderungen ihrer Mandanten aus Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro verkauft. Nachdem diese Forderungen im Wege der Onlineauktion versteigert wurden, wollen dies die Abmahnanwälte angeblich im Jahre 2012 fortsetzen.