In-App-Käufe bringen am meisten
Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de /zum Artikel
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Wer der Werbung glaubt, ist selbst schuld. Aber wer lässt sich nicht von Bildern leiten? Und wer vergleicht schon die Bilder auf den Packungen von Fertiggerichten mit der Realität? Der Fotograf Samuel Müller hat es getan – und ein unterhaltsames und lehrreiches Bilderbuch veröffentlicht.
Quelle: spiegel.de /Zum Artikel
Beim Wort kostenlos werden viele Verbraucher unvorsichtig. Im Internet scheint die Fülle an Software, Unterhaltungsangeboten, Tipps oder Rezepten, die gratis zu haben sind, unerschöpflich zu sein. Doch oft verstecken windige Geschäftemacher Zahlungsverpflichtungen im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Quelle: suedkurier.de /Zum Artikel
Quelle : mimikama.at
Ryanair-Chef Michael O’Leary ist immer für kontroverse Aussagen zu haben. Gegenüber der britischen Boulevard-Zeitung ‘The Sun‘ kündigte er nun Pläne für ein Unterhaltungsprogramm an Bord nach Vorbild von Hotels an – Sexfilme inklusive.
Laut O’Leary soll der angedachte Service unterschiedlichste Dienste ins Flugzeug bringen, etwa Glücks- und Videospiele sowie Filme – dabei soll es auch welche geben, bei denen die “Schauspieler” nicht ganz so viele Klamotten anhaben. “Hotels auf der ganzen Welt haben so etwas, warum also nicht auch wir?” so O’Leary.
Quelle : winfuture.de
Es ist bereits seit geraumer Zeit bekannt, was die Betreiber des vor einigen Wochen vorgestellten Social Networks Google+ von Pseudonym-Profilen halten. Nun hat sich das Unternehmen näher dazu geäußert.
Vic Gundotra von Google hat sich über dieses Thema mit Robert Scoble unterhalten. Die Kernaussagen wurden anschließend auf ‘Google+’ veröffentlicht. Seinen getroffenen Angaben zufolge gibt es die Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die Verwendung des Namens aus gutem Grund.
Es soll sich ferner ein positiver Effekt abzeichnen, wenn keine Pseudonyme bei Google+ verwendet werden. Hierbei wird der Vergleich mit einem Gast gezogen, der ein Restaurant ohne T-Shirt betreten möchte und daran gehindert wird.
Dem Anschein nach wird Google an dieser Regelung auch in Zukunft nichts ändern. Möglicherweise wird sich aber etwas an der Art und Weise ändern, wie der US-amerikanische Internetkonzern dies mit seinen Nutzern kommuniziert, heißt es.
Quelle : winfuture.de
Ein Mann erfüllte mit seinem Samen den Babywunsch eines lesbischen Paares. Nun soll er Unterhalt zahlen. Eine Gesetzeslücke kommt der Mutter zugute.
Quelle : spiegel.de