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Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,

wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann.

Quelle und vollständiger Beitrag: www.maier.de

Zu Proinkasso ist festzuhalten:

  • Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
  • Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
  • Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
  • Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
  • Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).

Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:

  • Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
  • Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
  • …stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
  • Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
  • …die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
  • Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.

Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de

[antiabzockenet]

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Die lustigste Abmahnung des Jahres

Blogs, Netzwerke, Webseiten – überall im Netz prangt das Pfeilchen-Logo der sächsischen Komsa AG. Aber nur, wenn man aus dem Firmennetz der Komsa surft. Das fand die Komsa-Rechtsabteilung erst nach einigen Abmahnungen heraus.

Die Komsa AG hat ein schönes Logo: Neun grüne Pfeile weisen optimistisch nach oben rechts. Toll! Deshalb war eine Komsa-Mitarbeiterin wohl so schockiert, als sie das Pfeilchen-Logo der Firma überall im Web sah, auf wildfremden Seiten. Sie verschickte dann zur Sicherheit drei Abmahnungen, wegen unerlaubter Nutzung des Komsa-Logos.

Die Pfeilchen-Logo-Diebe sollten eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die Logos von ihren Seiten entfernen und Auskunft über die Verwendung der neun grünen Aufwärts-Pfeilchen geben

Das Problem: Keiner der Betroffenen hatte je von der Komsa AG gehört, keiner konnte sich erinnern, das Logo irgendwo genutzt zu haben.

Ein Telefonat klärte den Sachverhalt: Im Komsa-Firmennetz blendet ein Ad-Blocker die Werbung auf Web-Seiten aus und ersetzt die Banner durch das Firmenlogo. Deshalb sahen Mitarbeiter überall im Web ihr eigens Signet. Firmensprecherin Katja Förster erklärt SPIEGEL ONLINE: “Es handelt sich dabei um einen bedauerlichen unternehmensinternen Fehler

quelle : spiegel.de, Hier klicken um den ganzen Bericht zu lesen

gefunden bei : antiabzockenet.blogspot.com

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StudiVZ, Xing & Co. unterschreiben Abmahnungen

Datenschutz- und Vertragsregeln Sozialer Netzwerke werden verbraucherfreundlicher. Die Anbieter Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ verpflichteten sich in Unterlassungserklärungen, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden.

So verzichten Anbieter etwa künftig darauf, von Nutzern eingestellte Inhalte nach ihrem Belieben zu verwenden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die sechs führenden Betreiber wegen zahlreicher Klauseln abgemahnt. “Wir werden den Anbietern auf die Finger schauen, wie sie ihre Verpflichtungen umsetzen”, so Vorstand Gerd Billen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Inkasso Anwältin Katja Günther lässt Kritiker abmahnen

Die “arme” Katja Günther, eher bekannt als die Inkasso Anwältin, die sehr Kamera scheu ist, lässt nun über einen Düsseldorfer Anwalt Blogs und Webseiten abmahnen, welche kritisch über sie berichten. Dazu flatterte mir ein Fax in die gute Stube. Ich sollte es doch bitte unterlassen, folgendes zu schreiben.

Quelle: konsumer.info, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden ueber : abzocknews.de

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Abzocker in Wien verurteilt

Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Bitte keine Werbung! Spam-Klage erfolgreich

Wer ein Unternehmen auffordert, auf Werbemails zu verzichten, muss nicht hinnehmen, dass danach weitere Mails im Postfach landen. Nach einem nun veröffentlichten und inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München sind unverlangt zugesandte Werbemails eine “unzumutbare Belästigung”, deren Unterlassung verlangt werden kann. (AZ: 161 C 6412/09)

Im verhandelten Fall hatte ein Arzt auf eine Werbemail einer Firma geantwortet, die ihm anbot, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. In seiner Mail forderte der Mediziner umgehend Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie eine Unterlassungserklärung.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gelesen bei : abzocknews.de

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