Schlagwort-Archive: Urheberrechtsverletzungen

USA: Provider blockieren Webzugang für illegale Filesharer

Die Musik- und Filmindustrie hat mit den großen Internet Providern des Landes ein Abkommen ausgehandelt, das Strafen für Urheberrechtsverletzungen vorsieht. Wer mehrmals beim illegalen Filesharing erwischt wird, wird mit einer Drosselung der Datenrate oder einer Blockade des Webzugangs bestraft. Digitale Bürgerrechtler protestieren.

Quelle: Golem.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Das Geschäft mit der Abmahnung

Ab sofort gibt es ein neues Beratungsangebot in der Langenfelder Verbraucherzentrale. Rechtsanwältin Nicole Liedtke hilft, wenn Bürger Abmahnungen von Anwaltskanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen. „Das ist eine richtige Maschinerie“, sagt Liedtke. Eine Hand voll Kanzleien habe sich sogar auf Urheberrechtsverletzungen wie illegale Downloads von Musikdateien aus dem Internet spezialisiert. Ein lukratives Geschäft.

Quelle: Wz-newsline.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Abmahnungen: Keine Zahlungspflicht bei zu hohen Forderungen

Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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MegaUpload: Blockiert uns nicht, verklagt uns!

Die Betreiber des Filehosters MegaUpload haben eine Stellungnahme zu den aktuellen Verhandlungen zwischen Rechteinhabern und dem Finanzdienstleister Mastercard veröffentlicht.

Sie kritisieren dabei das Vorhaben, die Überweisung von Mitgliedsgebühren zu blockieren und so die Finanzierung des Angebots zu erschweren, weil MegaUpload zu Urheberrechtsverletzungen beitragen soll. Das geht aus einem Bericht des US-Magazins ‘ZeroPaid’ hervor.

“Sollen die Bezahl-Dienstleister zur Legislative des nächsten Jahrzehnts werden?”, so Bonnie Lam von MegaUpload. Lam verwies darauf, dass MasterCard schon Transfers an WikiLeaks blockiert, obwohl es bisher weder eine offizielle Anklage noch ein Urteil gegen die Organisation gebe.

“Was kommt als nächstes? Wo soll das enden? Wird man zukünftig nicht mehr in der Lage sein, die Rechnung seines Providers über MasterCard zu bezahlen, weil dieser möglicherweise von Urheberrechtsverletzungen profitiert?”, so Lam weiter.

Quelle : winfuture.de

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Urheberrecht: Filmbranche hilflos gegen Piratenseiten wie Kino.to

Neue Zahlen belegen: Das Angebot an illegalen Filmen steigt sprunghaft. Die Branche findet kein Mittel gegen Plattformen wie Kino.to.

Gegensätzlicher könnte die Entwicklung kaum sein. Während die Zahl der illegalen Musikdownloads seit 2005 um mehr als ein Drittel zurückgegangen ist, explodiert die der angebotenen Filme. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat im vergangenen Jahr rund 526.000 deutschsprachige Filmdateien ausgemacht, die im Internet feilgeboten wurden. Ein Plus von 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

quelle : welt.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Anti-Piraterieabkommen: PC-Kontrollen an der Grenze?

Noch in diesem Jahr soll das internationale Anti-Piraterieabkommen ACTA verabschiedet werden. Der Branchenverband Bitkom warnt vor weitreichenden Folgen. So könnten sich Grenzbeamte in Zukunft auch für MP3-Player interessieren und Provider müssten bei Urheberrechtsverletzungen Anschlüsse kappen.

Quelle : n-tv.de

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Filehoster: Hehler oder Helfer

Sie heißen Rapidshare, Hotfile oder Megaupload und sind der Alptraum der Film- und Musikindustrie. Die Anbieter preisen die legalen Vorteile ihrer Dienste, die Rechteinhaber prangern die zahlreichen Urheberrechtsverletzungen an.

quelle : spiegel.de

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“Digitale Sicherheit” – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

Die Verbraucherzentrale warnt vor gefläschten Abmahnungen, die zurzeit ein Claas Schaefer unter dem Stichwort „Digitale Sicherheit“ wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet verschickt. Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Betroffene sollten keinesfalls die geforderten 150 Euro zahlen und das Vorgehen bei der Polizei anzeigen!“

Derzeit bekommen Verbraucher vorgebliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen per Brief zugesandt, mit denen die Angeschriebenen zu Zahlungen aufgefordert werden. Jurist Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: „Offensichtlich sollen Verbraucher hier wieder einmal auf leichte Art abkassiert werden – Betroffene sollten keinesfalls zahlen!“

quelle :  verivox.de

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