Schlagwort-Archive: Urteil

Bayerntrojaner: Datenschützer sieht gravierende Mängel bei TK-Überwachung

Der bayerische Datenschützer Thomas Petri hat seinen Prüfbericht zur Nutzung der Quellen-TKÜ durch bayerische Behörden veröffentlicht. Da das Land Bayern ausschließlich Software der Firma Digitask benutzt, liegt somit eine weitere Beurteilung neben der des Bundesdatenschützers vor. Auch darin heißt es, dass gravierende Fehler gemacht wurden und die Quellen-TKÜ mangelhaft ist.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Share

Hartz IV Bezieher lässt Jobcenter pfänden

In Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem Hartz IV-Bezieher eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Die Behörde ignorierte das Urteil und verweigerte dem ALG II-Empfänger die Auszahlung des zustehenden Geldes. Dieser beauftragte daraufhin einen Gerichtsvollzieher.

 

Quelle: gegen-hartz.de /Zum Artikel

 

 

Share

Facebook: Heineken gibt ein Statement zu dem Vorwurf „trinkt kein Heineken mehr“ ab

Diesmal kein Fake in diesem Sinne aber eine falsche Aussage. Betroffen ist die Firma Heineken, die hier fälschlicherweise “verurteilt” wird. Ein Facebook-Nutzer hat ein Bild veröffentlicht und zur “Hetze” aufgerufen, dass man kein Heineken Bier mehr trinken soll denn angeblich unterstützt Heineken Hunde-Kämpfe. So etwas passiert, wenn man voreilig auf Facebook einfach mal so ein Bild teilt, nur weil man selbst nicht recherchiert hat. Auf dem Bild erkennt man eine kleine Arena, in der ein Hundekampf zu sehen ist.

Quelle: mimikama.at /Zum Artikel

Share

Gerichtsurteil: Zwei Wochen Arrest für Lynchaufruf auf Facebook

Weil er auf Facebook zur Lynchjustiz aufgerufen hat, muss ein 18-Jähriger aus Emden zwei Wochen in den Jugendarrest. Nach der Inhaftierung eines Verdächtigen im Fall der ermordeten Lena in Emden hatte er auf seinem Profil dazu aufgerufen, die Polizeiwache zu stürmen, um den Inhaftierten zu töten. Vor der Dienststelle versammelten sich später auch wirklich Dutzende Personen, die Polizei hat aber Berichten widersprochen, die die Menge einen Lynchmob nannten. Es konnte auch nicht festgestellt werden, ob sie dem Aufruf gefolgt oder aus Neugier gekommen waren. Einen Tag später hatte sich die Unschuld des Inhaftierten herausgestellt.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht: heise.de / Zum Artikel

Share

Urteil: Forenbetreiber muss Ärztebewertung auf den Zahn fühlen

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).

Quelle: Heise.de /Zum Artikel

Share

BGH weist Klage von Sedlmayr-Mörder gegen Internet-Artikel ab

Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
Quelle: Heise.de /zum Artikel

Share

Pulver verschossen: Erfolglosigkeit einer Privatabmahnung rechtfertigt keine weitere, kostenpflichtige Abmahnung!

“Neue” Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).

 

Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel

 

Share

Kind fährt Rentner an: Eltern haften nicht zwangsweise

Eltern haften nicht zwangsläufig für ein minderjähriges und noch schuldunfähiges Kind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach müssen beispielsweise die Eltern eines fünfjährigen Kindes dieses trotz ihrer Aufsichtspflicht nicht derart streng überwachen, dass sie jederzeit eingreifen können (Az.: 5 U 433/11).

Quelle: n-tv.de

Share

Auch Mieter müssen aufpassen:Kündigung wegen übler Nachrede

Auch wenn der Ärger noch so groß ist – Mieter sollten sich nicht zu übler Nachrede gegenüber ihrem Vermieter hinreisen lassen. Eine fristlose Kündigung kann folgen. Und das zu Recht, wie ein Gericht urteilt.

Mieter riskieren eine Kündigung, wenn sie wiederholt über ihren Vermieter herziehen. Üble Nachrede könne für den Vermieter ein Grund sein, das Mietverhältnis fristlos zu beenden, befand das Landgericht Potsdam.

In dem Fall hatte sich die Mieterin eines Einfamilienhauses mit ihrem Vermieter über die Nutzbarkeit des Gartens gestritten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung äußerte sie sich unangemessen über ihren Vermieter, der sie daraufhin abmahnte. Nachdem die Frau ihren Vermieter dann noch bei dessen Bank angeschwärzt hatte, kündigte er den Mietvertrag fristlos.

 

Quelle : n-tv.de

Share

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

Share