Schlagwort-Archive: Urteile

Hasimaus-Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net

Man merkt dass es allmählich auf Weihnachten zu geht und auf der Wunschliste der Abzocker wohl der Zweit-Ferrari steht. Mit einer groß angelegten Kampagne zur Verunsicherung von Internetnutzern wird massiv versucht das Abzockangebot Nachbarschaft24.net als seriös zu verkaufen – Ob man sich gerade mit RA Frank Michalak die richtige Personen als Schirmherrn des Forderungseinzugs ausgesucht hat wage nicht nur ich zu bezweifeln.

Um dem Abzockprojekt Nachbarschaft24.net zu neuem Glanz zu verhelfen wurden massig Pressemitteilungen veröffentlicht, welche sich auf ein Urteil zur “Rechtmäßigkeit” der Forderungen beziehen. Dabei hat die Nutzlosbranche wohl vergessen, dass es bereits ein vernichtendes Urteil gegen Nachbarschaft24.net gibt.

Dazu ein Auszug aus einer Publikation vom 07.02.09 auf Abzocknews.de mit dem Titel: “Abzocke-Reloaded: Nachbarschaft24.net der Netsolutions Trading FZE“, in welcher Sie auch weitere Hintergründe, Informationen und Linkverweise um Nachbarschaft24.net finden

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Auch Katzenjens findet die richtigen Worte zur ”Auferstehung” von Nachbarschaft24.net:

quelle : abzochnews.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Warnung vor Fabrikverkauf-Abzocke der Content Services Ltd. auf Outlet-Sparen.de

Wie RA Sebastian Dosch auf seinem Blog kLawtext berichtet, ist die Content Services Ltd. (Opendownload.de, Softwaresammler.de) jetzt auch mit einem eigenen Abzockangebot zum Thema Outlets und Fabrikverkauf unter Outlet-Sparen.de aktiv.

Der Seitenaufbau von Outlet-Sparen.de selbst ist absolut klassisch für Abzocker, denn einen entsprechenden Hinweis auf die entstehenden Kosten sucht man hier vergeblich:

Wer die “clevere Schnäppchen-Community” nun näher kennen lernen möchte, der soll sich natürlich anmelden – Dies wird man Ihnen später als ”Vertragsabschluss” verkaufen:

Man darf vorstellen: Outlet-Sparen.de – Die ”teuere Schnäppchen-Community”:

Das Impressum von Outlet-Sparen.de:

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim

Umsatzsteuer-ID: DE258263766

Kontakt: www.support-online-center.com

Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) *
Telefax: +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min) *
(Montag bis Freitag / 09.00 – 18.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz

selbstständige Zweigniederlassung der

Content Services Ltd.
5 Jupiter House, Calleva Park
Aldermaston
Reading Berkshire RG7 8NN
Company No. 06326552 (Cardiff)
Director: Alexander Varin

Die Hessen schwenken also wieder mal um – Ob die Download-Abzocken wohl nicht mehr so gut funktionieren? Auch die Premium Content GmbH des Villiam Adamca (Go Web Ltd.) versucht sich seit Ende Juli mit der Uralt-MascheFabrikverkauf“.

quelle : abzocknews.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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Urteil zur GEZ-Gebühr auf internet-fähige PCs

In den letzten Jahren gab es eine ganze Reihe widersprüchlicher Urteile zum Thema GEZ-Gebühr für Arbeitsplatzrechner. Ein Teil der Gerichte war der Meinung, für diese sei wie für andere internet-fähige PCs zu zahlen, andere verneinten die Gebührenpflicht. So sah es jetzt auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das der Klage eines selbständigen Informatikers stattgab.

Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer, für die die GEZ Gebühren erheben wollte.

quelle : pc-professionell, Hier klicken fuer den vollen Artikel.

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Abzocker in Wien verurteilt

Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Verbraucherschutz: Internetbetrüger verklagt angeblichen Blog-Betreiber

Der ehemalige Anbieter der Abzock-Seite “fabrik-einkauf.com” verklagt einen angeblichen Blog-Betreiber. Der Betroffene soll Bilder des Klägers auf den Internetseiten “antiabzocke.net” und “antiabzocke.info” veröffentlicht haben. Der Beklagte bestreitet jegliche Kenntnis der Blog-Domains, sein Verteidiger spricht von einer “Unverschämtheit”.

Beklagter bestreitet Verbindung zu Blog-Seiten

Am Mittwoch fand am Hamburger Landgericht eine Anhörung zur Klage statt. Die klagende Partei, vertreten durch einen Göttinger Rechtsanwalt, reichte Bilder des Klägers als Beweismittel ein. Die Privatfotos zeigen den Jurastudenten aus Göttingen unbekleidet unter der Dusche und wurden nach Angaben der Anklage auf den Domains “antiabzocke.net” und “antiabzocke.info” veröffentlicht.

Der Beklagte bestreitet jedoch, Besitzer der Domains zu sein oder in Verbindung zu den beiden Internetauftritten zu stehen. Die Webadressen wurden nach Aussagen seines Göttinger Verteidigers, Rechtsanwalt Alexander Schneehain, von Unbekannten auf seinen Namen registriert. Das Gericht sieht es als gegeben an, dass bei einer Domainregistrierung immer die Möglichkeit des Missbrauchs durch Dritte besteht. Grund sei die teils fehlende Kontrolle durch Hosting-Unternehmen.

quelle : netzwelt.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen .

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Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz verurteilt

Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz.

Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.

Die Münchner Anwältin Katja Günther ist zivilrechtlich zu einem Schadensersatz verurteilt worden. Das erkennende Zivilgericht sah den Tatbestand der “Beihilfe zum Betrug” als gegeben an, hat jedoch hinsichtlich einer Strafbarkeit nichts zu entscheiden.

Quelle: Verbraucherzentrale-Sh.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei : abzocknews.de

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Bitte keine Werbung! Spam-Klage erfolgreich

Wer ein Unternehmen auffordert, auf Werbemails zu verzichten, muss nicht hinnehmen, dass danach weitere Mails im Postfach landen. Nach einem nun veröffentlichten und inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München sind unverlangt zugesandte Werbemails eine “unzumutbare Belästigung”, deren Unterlassung verlangt werden kann. (AZ: 161 C 6412/09)

Im verhandelten Fall hatte ein Arzt auf eine Werbemail einer Firma geantwortet, die ihm anbot, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. In seiner Mail forderte der Mediziner umgehend Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie eine Unterlassungserklärung.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gelesen bei : abzocknews.de

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Abofallen-Betreiber zu Haftstrafen verurteilt

Erstmalig hat ein deutsches Gericht Abofallen-Betreiber strafrechtlich belangt. Am heutigen Montag Nachmittag verurteilte das Landgericht Göttingen eine Gruppe von Abzockern wegen vollendeten gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Die drei Jurastudenten hatten im Jahre 2007 unter der Domain fabrik-einkauf.com ihre Abofalle ins Leben gerufen. Per Spam bewarben sie die Seite sowie ein angebliches Gewinnspiel.

Quelle: Heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Landgericht Berlin dreht Abmahner den Geldhahn zu

Wir wollen Ihnen nicht die Entscheidung des Landgerichts Berlin vorenthalten, welches scharfe Worte für einen Abmahner gefunden hat, der äußerst dreist gegen Mitbewerber vorging. Die Entscheidung freut alle, die gegen den Rechtsmissbrauch von Abmahnungen kämpfen, ärgert aber all jene, die mit massenhaften Abmahnungen ihre schlecht laufenden Kanzleien und Shops finanzieren müssen.
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 30. April 2009 (Az: 96 O 60/09) einen Antrag auf einstweilige Verfügung mit der Begründung abgewiesen, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches rechtsmissbräuchlich geltend gemacht wurde.

Quelle : shopbetreiber-blog.de , Hier klicken zum Vollen Artikel

gefunden bei Abzocknews.de

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Ein Dutzend gleichartiger Abmahnungen kann rechtsmissbräuchlich sein

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil vom 24. März 2009 (Az. 4 U 211/08) entschieden, dass schon der Versand von 12 Standardabmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rechtsmissbräuchlich sein kann. Das sei zumindest dann der Fall, wenn verschiedene weitere für die Annahme einer Rechtsmissbräuchlichkeit sprechende Indizien hinzuträten.

Die Berufungsklägerin, selbst Betreiberin eines eBay-Shops, mahnte die Beklagte sowie elf weitere Betreiber von eBay-Shops wegen der Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen nach demselben Muster ab. Ihre Klage richtet sich gegen die Empfängerin der 12. Abmahnung, welche die Kosten hierfür nicht erstatten wollte.

quelle : heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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