Schlagwort-Archive: Verbot

Netzagentur: Erste Strafen wegen Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat sechs Untersuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen. Sie verhängte dabei und in drei schon im Dezember beendeten Fällen gegen die Täter Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro.

Erstmals habe man somit Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Basis dafür sind Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Seit deren Inkrafttreten am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten.

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Test warnt vor Produkttests der Forschungsgruppe Profana

Test warnt vor Produkttests der Forschungsgruppe Profana

Ein neues Handy umsonst? Und ein paar Wochen später ein neuer MP3-Player, eine Kamera, eine Mikrowelle? Wer als Produkttester „arbeitet“, kann das ganze Jahr über Weihnachten feiern – zumindest erwecken selbsternannte Testfirmen diesen Eindruck. Besonders dreist treibt es die „Forschungsgruppe Profana“. Sie ruft Verbraucher zuhause an – schon das ist verboten – und wirbt um Mitgliedschaften. Die ersten zwei Wochen seien als Testphase gratis. Aber oh je: Im Kleingedruckten steht, dass es das erste Produkt erst nach Ablauf dieser Frist gibt. Stattdessen flattert prompt eine Rechnung ins Haus: 84 Euro pro Quartal, saftige 336 Euro im Jahr.

„Ähnliche Angebote schießen wie Pilze aus dem Boden“, berichtet Susanna Nowarra, Juristin der Verbraucherzentrale Berlin (VZ). Dort hagelt es Beschwerden geleimter Tester. Keiner hat je ein „Forschungsprodukt“ bekommen. Hinter Profana steckt die Ascor Media Ltd. Sie betreibt auch eine Internetseite mit angeblichen Gratis-SMS. Die VZ hat bereits eine Abmahnung verschickt.

Tipp: Lassen Sie sich nicht auf Gratis­tests ein. Falls Sie von Profana belästigt werden, zahlen Sie nicht, auch nicht, wenn ein Inkassodienst droht.

Quelle: Stiftung Warentest

[antiabzockenet]

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Im Zweifel für den Gesetzesbrecher

Die Frage ist schon fast philosophisch: Darf ein Kunde von einem Vertrag zurücktreten, den das Gesetz gar nicht erlaubt? Ja, sagt der Bundesgerichtshof – allerdings gibt es Einschränkungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückabwicklung von sittenwidrigen Geschäften im Versandhandel erlaubt. Dies gilt etwa für den Kauf von Radarwarngeräten, deren Benutzung in Deutschland verboten ist, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Dem Urteil zufolge haben Kunden beim Versandhandel ein Widerrufsrecht, das unabhängig davon gilt, ob der Vertrag wirksam zustande kam (BGH Az.: VIII ZR 318/08).

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gefunden ueber : abzocknews.de

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Verbot von “Killerspielen” ist offenbar vom Tisch

Ein Verbot von gewaltbeherrschten Computer-Spielen ist für die neue Bundesregierung offenbar kein Thema. Eine entsprechende Aussage ist zumindest im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP nicht zu finden.

Insbesondere von Unionspolitikern war ein Verbot der Herstellung und des Vertriebs so genannter Killerspiele in Deutschland mehrfach ins Gespräch gebracht worden. Allerdings hatte die FDP dies mehrfach als Aktionismus bezeichnet und statt dessen auf eine Stärkung der Sozialarbeit und der Pädagogik gesetzt.

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Dubiose Schreiben: Abzocker mit neuen Maschen

Zehn-Jahres-Rente oder verspätete Auszahlung des versprochenen Gewinns: Alles Lüge

Seit das Telefonwerbeverbot in Kraft getreten ist, ist die Zahl unerwünschter Anrufe zwar rückläufig, doch die Abzocker sind findig und haben längst neue Maschen für sich entdeckt. Sie nutzen wieder den Postweg und haben bereits viele Verbraucher erreicht. Die einen sind genervt, wenden sich empört an Verbraucherzentrale oder Zeitung, mit der Bitte, die Leute zu warnen. Andere, sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen, “fallen leider nach wie vor auf diese dubiosen Geschichten herein”. In der Region sind zurzeit massenhaft zwei Schreiben in Umlauf, in denen den Adressaten etwas vorgegaukelt wird, was nicht der Tatsache entspricht.

Ein “Ziehungsbüro Hamburg” verschickt mit dem Stempel “vertraulich” versehene Unterlagen, aus denen die Empfänger entnehmen können, dass sie eine “Gewinnchance auf die Rente in Höhe von 2000 Euro jeden Monat für 10 Jahre” haben.

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