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Warnung vor betrügerischen Mahnungen der angeblichen Rechtsanwältin Davoutaki

Post von Rechtsanwältin Davoutaki aus Athen

Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht einschüchtern lassen von offensichtlich unberechtigten Forderungsschreiben

Gegenwärtig erhalten sachsenweit Verbraucher Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Postanschrift in Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17-19. Die Firma Lotto-Tip GmbH, so heißt es darin, hätte die in Athen zugelassene Rechtsanwältin beauftragt, Forderungen aus der kostenpflichtigen Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft einzuziehen.

“Wir raten Verbrauchern, die ohne Rechtsgrund mit derartigen Forderungen behelligt werden, schriftlich zu widersprechen und trotz der angedrohten Rechtsfolgen bei nicht fristgerechter Zahlung keinesfalls übereilt die Rechnung von regelmäßig 127,50 € zu begleichen”, so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin berichten uns Verbraucher, dass sie mit der Firma Lotto-Tip GmbH keinen Vertrag geschlossen hatten. Wer sich bezüglich eines Vertragsschlusses nicht sicher ist, sollte prüfen, ob tatsächlich wie behauptet eine Rücklastschrift erfolgte und Lotto-Tip daraufhin die Mitgliedschaft gekündigt hat.

“Wir vermuten schlicht und einfach eine neue groß angelegte Abzockwelle”, so Bettina Dittrich, “denn der Kopfbogen der Kanzlei weist auf eine Zulassung der Rechtsanwältin in Athen hin, jedoch ist unter der genannten Postanschrift in Frankfurt keine Anwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner zu finden.” Die Frankfurter Telefonnummer auf dem Kopfbogen ist nicht erreichbar. “Wir wissen aus leidvoller Erfahrung, dass mit dem massenhaften Versenden von unberechtigten Forderungsschreiben an Verbraucher schnell das große Geld gemacht werden kann – zu Lasten gutgläubiger Verbraucher”, so Dittrich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Die Einschüchterungsmethoden der Deutschen Zentral Inkasso

Derzeit kämpft z.B. die Deutsche Zentral Inkasso GmbH (DZI) mit Sitz in Berlin verzweifelt darum, im Spiel zu bleiben. Die angeblichen Forderungen, die betroffenen Verbrauchern zugeschickt wurden, sollen für die Bereitstellung der Dienstleistung my-downloads.de bestehen. Um den Leidensdruck der Betroffenen zu erhöhen, wird den Inkassoschreiben auch ein Urteil eines Amtsgerichts in Hessen beigefügt.

Quelle: Verbraucherzentrale-Sachsen.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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Unbekannte Firma lädt zur Kaffeefahrt ein

Mit einem Telefongewinnspiel, bei dem jedem Angeschriebenen ein Gewinn von 400 Euro versprochen wurde, verschickte bereits im Jahr 2009 eine Firma Einladungen, um Verbraucher zu einer Kaffeefahrt zu ködern. Nun erhielten sächsische Verbraucher erneut Briefe in ganz ähnlicher Aufmachung.

Quelle: Verbraucherzentrale-Sachsen.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Benachrichtigungskarten irritieren Verbraucher

Gegenwärtig erhalten Verbraucher in Sachsen ominöse Benachrichtigungskarten, genannt Infopost, die aussehen, als sind sie von der Deutschen Post bzw. DHL. Diese Karten gaukeln vor, dass ein Paket nicht zugestellt werden konnte, da niemand zu Hause war. Die angebliche Zustellungsmitteilung informiert weiter über die Größe des Pakets und dass man sich für eine gewünschte Zustellung telefonisch melden soll.

Quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale Sachsen: Schnelles Geld mit Angst vor Peinlichkeiten

Ging es in dem bekannten Schlager noch um eine Liebesgeschichte, geht es in den momentan kursierenden Rechnungen für eine angebliche Online-Mitgliedschaft unter www.rotelaterne24.de eher um schnöden Mammon. Wird die Seite im Internet aufgerufen, kann man erfahren, dass es sich um einen Erotik-Guide für Bordelle und Nachtclubs handeln soll.

Quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de

via abzocknews.de

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Fragwürdige Kreditkartenabrechnungen: Unberechtigte Forderungen zurückwiesen

In den letzten Monaten häufen sich auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen Beschwerden im Zusammenhang mit Kreditkarten. Dabei geht es nicht nur um nervende Werbung. “Auch sächsische Verbraucher erhalten Rechnungen von Anbietern, zu denen bisher kein Kontakt bestand”, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. “Spätestens wenn Mahnungen folgen und sich auch noch ein Inkassobüro meldet, sind die Betroffenen stark verunsichert.”

Verwundert las ein Mittfünfziger aus Klingenthal den Brief der Quadriga & Mar GmbH (Hannover), in dem ihm mitgeteilt wurde, dass auf seiner “Young Card” das Kreditlimit auf 3.500 € erhöht worden sei. In dem auch als Rechnung bezeichneten Schreiben wird er aufgefordert, innerhalb von 7 Tagen 107,60 € auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Der Sachse hat jedoch überhaupt keine solche Kreditkarte und will diese auch zukünftig nicht besitzen. Wie ihm geht es derzeit offensichtlich vielen Verbrauchern. Im Internet häufen sich die Beschwerden über die Masche dieses Anbieters. Betroffene haben sich deswegen auch schon an die Polizei gewandt.

Quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de

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Polizei und Verbraucherberatung warnen vor Gewinn-Benachrichtigungen

Polizei und Verbraucherberatung warnen vor Gewinn-Benachrichtigungen

Knapp 1000 Euro, eine Kaffeemaschine und einen Ausflug hat ein Mann aus Biberach gewonnen – zumindest steht dies in einem laut Polizeibericht seriös aussehenden Schreiben eines angeblichen Finanzdienstleisters aus dem Kreis Coesfeld.

Das Schreiben wies laut Polizeibericht eine Vorgangsnummer, Datum und Aktenzeichen sowie einen Sachbearbeiter aus. Inhaltlich wurde dem Empfänger die Festsetzung eines nachträglichen Gewinnübergabetermins im März mitgeteilt.

Konkret ging es dabei um die Auszahlung eines Restguthabens …

Bei der Polizei im Kreis Coesfeld wird gegen diese Firma bereits in mehreren Fällen ermittelt. Die Vorgehensweise dieser Leute zielt dem Anschein nach auf eine Art „Kaffeefahrt“ ab, …

Quelle und vollständiger Bericht: Südkurier

Achtung Kaffeefahrt! Die Verbraucherberatung Ulm warnt vor unseriösen Machenschaften von Dr. Schmidt & Partner.

Mal heißen sie Dr. Becker und Partner, mal Dr. Müller und Partner, mal Dr. Wolf, Dr. Hoffmann, Dr. Wagner oder Dr. Böhm und Partner. Und auch Dr. Schneider und Dr. Fischer mit ihren jeweiligen Partnern sind auf ähnlichen Briefbögen zu finden. Verbunden mit dem Zusatz "Finanzdienstleistungen" suggerieren die Schreiben eines: Seriosität. Aber sie sind das genaue Gegenteil, wie das jüngste Schreiben zeigt, das derzeit in Ulm im Umlauf ist: Dr. Schmidt und Partner wollen ein paar Leichtgläubige auf eine Kaffeefahrt locken – und zwar mit einem bar ausgezahlten Gewinn in Höhe von knapp 1000 Euro. "Sie können sich auch selbst davon überzeugen, dass alles mit rechten Dingen zugeht."

Eines ist sicher: Nichts geht hier mit rechten Dingen zu. Dr. Schmidt, Dr. Becker, Dr. Wolf und Konsorten sind abgefeimte Betrüger, das Ganze ist Abzocke pur, vor der Karin Thomas-Martin von der Verbraucherberatung Ulm warnt. …

…..

… Und das Rahmenprogramm ende damit, dass überteuerte Heizdecken, Nahrungsergänzungsmittel oder Reisen verscherbelt werden. Der Rat lautet: Finger weg von Dr. Schmidt & Partner!

Quelle und vollständiger Bericht: Südwest Presse

Wie gewonnen, so zerronnen

Die Benachrichtigungen hören sich fantastisch an: Von einer monatlichen Rente über 1.000 Euro bis zum Sofortgewinn wird momentan das Blaue vom Himmel versprochen. Die Liste der Gewinnmöglichkeiten wird meist gleich beigelegt, nur abholen müssen die glücklichen Gewinner ihre Preise selbst. "Hinter diesen Gewinnübergabe-Veranstaltungen verbergen sich dann umfangreiche Verkaufsveranstaltungen – die so genannten Kaffeefahrten", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Firmen wie Dr. Böhm & Schneider aus Bremen, die Ziehungszentrale Ost mit dem Veranstalter Gesund & Vital aus Stettin oder K.-Travel aus Holthausen versuchen gegenwärtig, mit zuckersüßen Einladungen ihre Gewinne an den Mann und die Frau zu bringen. So verspricht K.-Travel neben dem Gewinn von 3 x 3.000 Euro und der kostenlosen Bus-Abholung, Sektempfang, Werksmesse und reichhaltigem Mittagsmenü auch eine Führung mit Showeinlagen. "Während der Veranstaltung selbst wird dann vermutlich von einer Gewinnübergabe weit und breit nichts mehr zu sehen sein", so Schmidt.

"Wer an einer Kaffeefahrt teilnimmt und tatsächlich einen Kaufvertrag abschließt, hat oftmals schlechte Karten. Die Firmen verlegen ihren Sitz gern auf die Schnelle ins Ausland oder sind aufgrund unkorrekter Anschriften nicht erreichbar, wenn der Widerruf des Kaufvertrags zugestellt werden soll", sagt Marion Schmidt. Zur Vorsicht mahnt sie auch bei Anzahlungen, denn die sind oft verloren, wenn man den Kauf bereut.

Vor derartigen Überraschungen kann man sich nur wirksam schützen, wenn alle noch so attraktiven Einladungen ignoriert und gleich im Papierkorb entsorgt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

[antiabzockenet]

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VERBRAUCHERINFORMATION => Haustürgeschäfte

VERBRAUCHERINFORMATION von der verbraucherzentrale-sachsen :

Der Kauf im beschaulichen Rahmen des heimischen Wohnzimmers oder gar di-rekt an der Tür ist nach wie vor ein Aktionsfeld der Vertreter. Als Haustürgeschäf-te bezeichnet man auch Verträge, die anlässlich von Freizeitveranstaltungen ge-schlossen werden, hierzu zählen die so genannten Kaffeefahrten.

Haustürgeschäfte
Die Tricks der Vertreter und die Rechte der Verbraucher
Haustürgeschäfte
sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher anlässlich einer Freizeitveranstaltung, im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmit-teln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen sowie Vertragsabschlüsse am Arbeitsplatz oder im Bereich der Wohnung nach mündlichen Verhandlungen. Teil-weise werden Verbraucher beim Vertragsabschluss regelrecht überrumpelt.
Tipp 1
Unterschreiben Sie nicht voreilig!
Misstrauen ist in Haustürsituationen häufig angebracht. Versuchen Sie die Frage zu beantworten, welche Konsequenzen die verlangte Unterschrift mit sich bringen kann.
Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Wenn Sie an dem Angebot interes-siert sind, bitten Sie um Unterlagen, damit Sie dies prüfen und Preise vergleichen kön-nen. Seriöse Anbieter kommen wieder.
Die Teilnahme an Werbeveranstaltungen ist freiwillig und verpflichtet nicht zum Kauf, auch dann nicht, wenn Sie Werbegeschenke angenommen haben.
Passiert es dennoch einmal, dass eine vorschnell geleistete Unterschrift kurz danach schon bereut wird, sollten Sie sich möglichst umgehend mit der nächstgelegenen Verbraucherberatungsstelle in Verbindung setzen, denn es besteht in der Regel ein Wi-derrufsrecht.
Widerrufsrecht
Haustürgeschäfte können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen wi-derrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Verbraucher über sein Widerrufs-recht ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Das heißt:
Dem Verbraucher muss eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung in Textform mitge-teilt werden.

quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen. ( PDF Datei )

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