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Vorratsdatenspeicherung: Hohe Gefahr des Missbrauchs

Sachverständige schätzen die Gefahr des Missbrauchs der von Providern verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telekommunikations-Verbindungsdaten als hoch ein. So sind sich alle neun vom Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren gegen die flächendeckende Protokollierung von Nutzerspuren befragten Experten und Verbände einig, dass ein ungerechtfertigter Zugriff auf die sechs Monate aufzubewahrenden Verbindungs- und Standortdaten nicht zu verhindern ist. Selbst das Bundesjustizministerium räumt in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) ein, dass eine “vollständige Verhinderung” einer Zweckentfremdung der Datenhalden nicht möglich sei. Ein missbräuchlicher Zugriff an sich Berechtigter könne allenfalls durch Protokollierungen erkennbar und somit für die Zukunft erschwert werden.

Auch der Branchenverband Bitkom beklagt (PDF-Datei) einen nicht optimalen Schutz vor missbräuchlichen Abfragen der sogenannten Verkehrsdaten. Die verpflichteten Telekommunikations-Anbieter müssten ausführliche Sicherheitskonzepte vorlegen. Zudem erfolge bei ihnen regelmäßig eine “technische und organisatorische Trennung der Datenbanken sowie der zuständigen Fachabteilungen”. Die eingesetzte Systemarchitektur sehe für die interne und externe Kommunikation den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor. Allerdings sei es in der Praxis oftmals kaum möglich, die Berechtigung eines Auskunftsersuchens der Sicherheitsbehörden “abschließend zu prüfen”. Dies läge auch daran, dass die “Bedarfsträgern” unterschiedliche Formulare verwendeten. Verbesserungen könnte der Lobbyvereinigung zufolge der Einsatz elektronischer Signaturen bringen.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die “Massenbeschwerde” in Karlsruhe gegen die umfassende Aufzeichnung der Nutzerspuren initiiert hat, rief im Rahmen der Veröffentlichung der Expertenmeinungen alle Bürger noch einmal zur Teilnahme an der für den 12. September geplanten Großdemonstration in Berlin gegen den Überwachungswahn auf. Die Kundgebung unter dem Motto “Freiheit statt Angst” finde dieses Jahr zwei Wochen vor der Bundestagswahl statt. Es sei wichtig, ein Signal gegen die von Schwarz-Rot beschlossenen Sicherheitsgesetze abzugeben.

quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Akte 09-Über SoftwareSammler und eingefrorene Konten bei Mega-Downloads [UPDATE]

Die Seite “Mega-Downloads.net” bietet Nutzern das herunterladen von Gratis-Software an und steht im Verdacht, ihnen dabei teure Abo-Verträge unterzuschieben – genauso wie bei Win-Loads.net, Abcload.de, Opendownload.de, My-Downloads.de, 99downloads.de und ähnlichen Abzockportalen ..

Doch die meisten Nutzer bemerken die verdeckten Kosten erst, wenn sie plötzlich Rechnungen und Mahnungen zugeschickt bekommen.

“Mega-Downloads.net” ist seit einigen Jahren aktiv im Internet und fällt immer wieder durch seine Mahnungen auf, die in den letzten Monaten von der Inkassofirma “L&H GmbH” versendet wurden.

Doch jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover.
Der Vorwurf lautet Betrug. Der Verdacht: Betroffene könnten gar nicht auf der Webseite gewesen sein und haben nun trotzdem Rechnungen erhalten. Nutzer könnten etwa über Gewinnspiele oder Popup-Werbung zu einer unbeabsichtigten Anmeldung gekommen sein.

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In diesem Zusammenhang sucht die Kripo und die Staatsanwaltschaft Hannover noch Betroffene. Bitte stellen Sie sich dann als Zeuge zur Verfügung und schreiben unter Hinweis auf das Aktenzeichen an:

Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover

Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

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Ausserdem sollten sich die Betroffenen dieser Abzocke schon mal darauf einstellen, dass sie demnächst erneut Mahnungen bekommen.
Dann aber wahrscheinlich von einer anderen Inkassofirma wie zum Beispiel die ‘Collector GmbH’ oder auch die ‘VWL Verwaltungs GmbH’.

“Kostenfallen wie ‘Opendownload.de’ breiten sich im Internet wie eine Seuche aus”, hieß es dazu seitens der Verbraucherzentrale im Mai 2009, die zu dem Zeitpunkt mit einer Klage gegen die Firma “Content Services Ltd.” erfolgreich war; doch das Urteil vom 12.05.2009 vom Landgericht Mannheim scheint dem Betreiber irgendwie nicht zu stören, denn nur knapp fünf Wochen später tauchte von dem selben Betreiber eine neue Abzockseite auf:

“Softwaresammler.de” so nennt sich jetzt ist die neue Abzockseite der Firma “Content Services Ltd”.

Auch hier werden die Nutzer bewusst getäuscht, das es sich dabei um ein kostenloses Angebot handelt, da nur einmal kurz vor der vermeindlich kostenlosen Anmeldeseite im kleingedruckten auf dem Preis am rechten Rand hingewiesen wird. Weiterhin wird die Angabe des Gesamtpreises einfach mal wieder so weggelassen und genauso soll man hier auch auf sein Widerrufsrecht verzichten, was übrigens laut dem oben genannten Mannheimer Urteil absolut wettbewerbswidrig ist!

quelle : youtube von SaschaNRW

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Kripo fordert Melde-Knopf für verdächtige Websites

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter will die wachsende Kriminalität im Internet mit einem Notrufknopf eindämmen, der in Browser wie Explorer oder Firefox eingebaut wird. Jeder Bürger kann dann verdächtige Webseiten an die Behörden melden. Datenschützer finden das Projekt gar nicht gut.

Quelle: Welt.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei abzocknews.de

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Piratenpartei tritt für digitale Freiheit ein

Die Piratenpartei will mit ihrem am Sonntag auf dem Bundesparteitag verabschiedeten Programm den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung sowie die Informationsfreiheit stärken. Nur auf Basis dieser Grundpfeiler könne eine demokratische und sozial gerechte globale Ordnung entstehen, schreibt die knapp drei Jahre alte politische Vereinigung in ihrem 17-seitigen Fahrplan für Bundestagswahl im Herbst. Man wolle sich auf diese Kernthemen konzentrieren, da im Zuge der digitalen Revolution andernfalls die Würde und die Freiheit des Menschen “in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet” seien.

Falsche Weichenstellungen könnten einer “totalen und totalitären” Überwachungsgesellschaft Vorschub leisten, der die Piraten “entschieden” den Kampf ansagen wollen. “Die pauschale Verdächtigung und anlasslose Überwachung aller Bürger hat generell zu unterbleiben”, stemmen sie sich gegen eine als “präventive Strafverfolgung” verschleierte Abschaffung der Unschuldsvermutung. Sie lehnen die flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums genauso ab wie die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung. Jedem Bürger müsse das Recht auf Anonymität garantiert werden. Zudem sei das “Briefgeheimnis” zu erweitern zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Ermittler dürften nur bei begründetem und konkreten Tatverdacht auf die Kommunikationsmittel eines Bürgers zugreifen. “Fragwürdige Rasterfahndungen und zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen” wie die Anti-Terror-Datei lehnt die um den Einzug in den Bundestag kämpfende Gruppierung ab.

quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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