Schlagwort-Archive: Verfassung

Internet Society: Freies Internet in Gefahr

Auf der INET-Konferenz der Nonprofit-Organisation Internet Society (ISOC) in Frankfurt am Main haben Redner wie Rick Falkevinge, Andi Müller-Maguhn und Jean-Jacques Sahel vor staatlichen und privatwirtschaftlichen Bestrebungen gewarnt, die das freie Internet bedrohen. So forderte etwa der Gründer der schwedischen Piratenpartei Rick Falkevinge, dass sich die Freiheit des Internets nur bewahren lasse, wenn jeder Bürger statt fünf oder fünfzig wenigsten 50.000 Auffahrten ins Internet habe und es einen Verfassungsgrundsatz gebe, der Mittler verpflichte, alle, also auch illegale Daten zu transportieren.

Sobald es lokal nur eine Handvoll Uplinks zum Netz gebe, könnten Rechteinhaber und deren Verbände mit einer einzigen Klage gegen den schwächsten Provider auch alle anderen an die Kandare nehmen, sagte Falkevinge: “Man knallt ihnen einfach das fünfhundert Seiten starke Präzedenzurteil auf den Tisch.” Den stetigen Versuchen, die Mittler, also die Datentransporteure verstärkt für Missetaten ihrer Kunden in die Pflicht zu nehmen, gelte es mit einem radikalen Verfassungsgebot zu begegnen: Transporteure sollen immer transportieren – auch wenn ein Inhalt illegal sei.

Quelle : heise.de

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Buchvorstellung: “Brieffreundschaft mit einem Abzocker – was alles Recht ist…”

Uns erreichte die Tage eine Email mit einem sehr interessanten buch Tip mit der Frage ob wir das hier doch einmal veroeffentlichen koennten, sicher koennen wir das 🙂

Brieffreundschaft mit einem Abzocker– zum Einklang nachfolgend das Vorwort des bekannten Experten für Wirtschaftskriminalität Herrn Professor Dr. Hans See:

Vorwort

Es mag irritieren, dass einem Roman, der nicht einmal ein Wirtschaftskrimi ist, das Vorwort eines Wirtschaftskriminologen vorangestellt wird. Ich selbst habe gezögert, bin aber, nachdem ich wenige Seiten des Manuskripts gelesen hatte, gern dem Wunsch des Verlegers nachgekommen. Denn der Roman setzt sich auf eine ganz besonders kluge, nämlich unterhaltsame, Weise mit einem Phänomen auseinander, das aus wirtschaftskriminologischer und gesellschaftspolitischer Sicht von größter Bedeutung, aber – obgleich Experten lange bekannt – noch immer wissenschaftlich und gesetzgeberisch weitgehend unerforschtes Neuland ist: Mit der so genannten Internetkriminalität.

Selbstverständlich kann es nicht um die ganze Bandbreite dieser Kriminalität gehen. Ein solches Projekt würde Autor, Leserinnen und Leser überfordern. Nein, es geht um eine, allerdings besonders schwierige (weil die Masse der naiven Internetnutzer betreffende) Abzocker-Masche, um die Abo-Fallen. Das Geschäftsmodell ist einfach: Die Betrüger wissen, dass immer mehr Menschen jede freie Minute nutzen, durchs Internet zu spazieren. Sie sehen sich diese oder jene Webseite an, vielleicht, um ein „Schnäppchen“ zu erhaschen, und schon kurze Zeit später erhalten sie von einer ominösen Firma die freundliche und dankbare Mitteilung per E-Mail und per Post, dass sie einen Vertrag für eine Dienstleistung abgeschlossen hätten. Dazu die Rechnung für ein ein- oder zweijähriges Nutzer-Abonnement, 9,80 Euro pro Monat.

Das Problem, das diesem Roman einen hohen aufklärerischen Rang verleiht: Der Gesetzgeber tut sich, wenn die Geschädigten nicht Großunternehmen oder Banken, sondern Durchschnittsverbraucher ohne besondere Kenntnisse sind, besonders schwer, klare und harte Regeln zum Schutz der Nutzer einzuführen. Die liberale Justizministerin hat zwar ein Gesetz, das schon 2011 greifen soll, versprochen. Doch bekanntlich sind es die Liberalen, auch die in den übrigen Parteien und in der nicht zu vergessenden Europäischen Union, die sich am meisten dagegen wehren, die für sie selbst höchsten Rechtsgüter, die „Eigentums- und unternehmerische Betätigungsfreiheit“, auch nur geringfügig einzuschränken. Sie rangieren für sie oft weit über der von der Verfassung garantierten Menschenwürde und dem untrennbar dazugehörenden Sozialstaatsgebot. Wenn also wirklich ein Gesetz zustande kommen sollte, wird es sehr wahrscheinlich – wie die meisten Gesetze, die dazu schon existieren – ein Papiertiger sein. Und falls ein neues Gesetz doch an einer Stelle greifen sollte, werden die allzu gesetzestreuen Staatsanwälte zurückgepfiffen und gemaßregelt.

Wer also in eine der vielen Abo-Fallen tappt, steht vor der unausweichlich zu beantwortenden Frage: Zahlen oder nicht zahlen? Die meisten Internetnutzer, denen so etwas passiert, ignorieren die Forderungen. Auch dann, wenn bei der dritten Mahnung mit Inkasso-Eintreibung oder – noch schlimmer – mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird. Richtig so! Doch viele zahlen, sogar die, denen klar ist, dass sie betrogen werden. Denn sie wissen, dass eine Anzeige wegen versuchten Betrugs zu erstatten nahezu sinnlos ist. Um sich der Betrügereien dieser „Nutzlosbranche“, wie sie von Ihren Kritikern genannt wird, erfolgreich erwehren zu können, wäre eine klare Rechtslage erforderlich, und zu dieser ein klarer politischer Wille. Beides aber gibt es nicht in unserer kapitalistischen Demokratie. Hier steht der Schutz heimtückischer oder räuberischer Ausbeuter und Zocker, der Täterschutz, über dem Verbraucher-, deutlicher, über dem Opferschutz.

Der Roman könnte auch den Titel: Wie wird man ohne Mühe Millionär? tragen. Der Autor schildert unter dem Pseudonym Andreas Sterntal in diesem Roman seinen tatsächlich geführten privaten Kampf gegen einem Abofallen-Zocker, und er zeigt, haarklein protokolliert, wie er das gemacht hat und dass hinter solchen vermeintlichen Einzeltätern oft Banden stecken, die juristisch alle Kriterien der organisierten Kriminalität erfüllen. Verpackt in eine spannende Story, beweist er, wie leicht es für die Staatsanwaltschaften wäre, die Täter aufzuspüren und ihrer Betrügereien zu überführen, aber auch, wie gering die Erfolgsaussichten sind, unter den herrschenden Verhältnissen „Unternehmern“ Betrugsabsichten oder gar Betrug nachzuweisen. Was große Gewinne abwirft, muss gut sein.

Hans See

Herausgeber : EWK-Verlag

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Internetüberwachung: Das kommende Vorratsdatendrama

An diesem Donnerstagabend wird im Koalitionsausschuss über die Vorratsdatenspeicherung beraten. Der Politik sollte klar sein, dass Grundrechte auf dem Spiel stehen: Bald kann jede unserer Lebensregungen im Internet dauerhaft gespeichert werden.

Vom Bundestag erst abgelehnt, dann über den europäischen Umweg durchgedrückt, nach massiven Protesten der Öffentlichkeit und einer bis dato ungekannten Massenbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht ausgesetzt und schließlich für grundgesetzwidrig befunden – kaum ein zweites deutsches Gesetz hat eine so dramatische Geschichte hinter sich wie die Vorratsdatenspeicherung.

Quelle : faz.net

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Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Scanning in Hessen

Ein hessischer Autofahrer hat beim Bundesverfassungsgericht gegen den Massenabgleich von Fahrzeugkennzeichen geklagt. Der Datenschützer Patrick Breyer hat nun die im Dezember eingereichte Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 3187/10, PDF-Datei) auf seiner Website veröffentlicht. Der Autofahrer meint demnach, dass das dem Abgleich zugrundeliegende Landesgesetz unverhältnismäßig weit in die Grundrechte von Millionen unbescholtener Autofahrer eingreife. Das Gesetz ermögliche einen “dauerhaften, systematischen und großflächigen Abgleich aller Kraftfahrzeuge an einer unbestimmten Vielzahl von Orten und Straßen” in Hessen. Selbst zum Schutz beliebiger “privater Rechte” werde ein Kfz-Massenabgleich zugelassen. Das hessische Gesetz umgehe die Strafprozessordnung, welche Kontrollstellen etwa zum Stellen von Autodieben nur in sehr engen Grenzen zulasse.

Quelle : heise.de

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BfV: Cyberspionage-Attacken nehmen weiter zu

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Verfassungsschutzbericht darauf hingewiesen, dass elektronische Spionage-Attacken aus China und Russland auf Deutschland seit Jahren immer mehr zunehmen.

Im Zeitraum von Januar bis September dieses Jahres sollen rund 1.600 Angriffe auf PCs und Großrechner von Ministerien und anderen Behörden stattgefunden haben, heißt es von offizieller Seite. Das Ziel der Angriffe sei es, Informationen aus Politik, Wirtschaft, Technik und Militär zu gewinnen.

Quelle : winfuture.de

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Vorratsdatenspeicherung: Kompromisse möglich

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Vorratsdatenspeicherung schnell wieder einführen. Dafür ist er auch zu Kompromissen bereit.

“Mir ist sehr daran gelegen, dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen”, sagte der Minister gegenüber der ‘Neuen Osnabrücker Zeitung’.

Den Kritikern will er dabei zumindest ein wenig entgegenkommen. So ist es seiner Ansicht nach möglich, sowohl den Zeitraum für die Speicherung von Verbindungsdaten als auch den Umfang des Zugriffes für die Strafverfolgungsbehörden einzuschränken.

Quelle : winfuture.de

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WikiLeaks-Sperrungen: Im Zweifel für die Meinungsfeigheit

Schützt die US-Verfassung WikiLeaks? Nur Gerichte könnten entscheiden, wie weit die Plattform gehen darf – doch Amazon & Co. sperren die Aktivisten einfach aus, statt es auf eine Klärung ankommen zu lassen. Die Feigheit der Konzerne bedroht die Freiheit im Netz.

Die Enttäuschung ist groß – die Wut noch größer.

Warum entscheiden Internetunternehmen wie Amazon und PayPal, dass sie WikiLeaks nicht als Kunden wollen? Verärgerte Bürger rufen in Online-Foren, auf Facebook und Twitter zum Boykott auf. Oft fällt der harte Vorwurf der Zensur.

Im Moment führt dieser Begriff in die Irre. Zumindest von staatlicher Zensur kann keine Rede sein. Dafür müsste ein Gericht im konkreten Fall gegen die Pressefreiheit entscheiden. Das ist nicht geschehen – auch weil es die Internetfirmen gar nicht erst darauf ankommen lassen.

Trotz allen politischen Drucks, gegen WikiLeaks vorzugehen – in den USA ist es nicht verboten, Spenden für die Plattform abzuwickeln oder ihre Dokumente zu verbreiten. Nur haben sich die beiden Internetunternehmen entschlossen, dies nicht mehr zu tun.

Quelle : spiegel.de

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Klagen gegen Volkszählung wurden abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat erste Verfassungsbeschwerden gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung abgewiesen. Hintergrund dessen sind eher formale Gründe.

Wie das Gericht ausführte, hätten die Kläger pauschal das gesamte Gesetz zur Volkszählung als unvereinbar mit den Grundrechten bezeichnet. Dies sei in dieser Form aber nicht zulässig. Stattdessen müsste konkret aufgezeigt werden, welche Regelungen als unzulässige Eingriffe in die Grundrechte angenommen werden.

“Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen”, heißt es in der Begründung des Gerichts.

quelle : winfuture.de

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Rechtsberatung für Hartz-IV-Bezieher:Gericht begrenzt Beihilfe

Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben bei der Konsultation eines Rechtsanwalts nicht automatisch Anspruch auf staatliche Finanzhilfen. Hartz-IV-Empfänger bekämen einen Anwalt nur dann bezahlt, wenn sie etwa mangels ausreichender Rechtskenntnisse wirklich einen benötigten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die Richter des Ersten Senats wiesen damit die Verfassungsbeschwerde einer Frau ab, die sich 2008 gegen die Kürzung ihres ALG II wehren wollte und dafür einen Anwalt beauftragt hatte. Die Richter sahen keinen Finanzierungsbedarf, weil die Klägerin sich zuvor bereits allein erfolgreich gegen eine Kürzung ihres Arbeitslosengeldes gewehrt hatte. (1 BvR 1974/08)

quelle : n-tv.de

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Netz-Überwachung: Bosbach drängt auf Vorratsdatenspeicherung

Das Thema mobilisiert Tausende Demonstranten, auf EU-Ebene wachsen die Zweifel am Sinn des Ganzen, das Verfassungsgericht hat sie in Deutschland auf Eis gelegt – und die Unions-parteien wünschen sie sich zurück, die Vorratsdatenspeicherung: Zoff mit dem Koalitions-partner ist damit programmiert.

quelle : Spiegel.de

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