Schlagwort-Archive: Verletzung

Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP – bei dem es sich wohl um Hansenet handelt – Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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Medienverbände fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer

Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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USA: Provider blockieren Webzugang für illegale Filesharer

Die Musik- und Filmindustrie hat mit den großen Internet Providern des Landes ein Abkommen ausgehandelt, das Strafen für Urheberrechtsverletzungen vorsieht. Wer mehrmals beim illegalen Filesharing erwischt wird, wird mit einer Drosselung der Datenrate oder einer Blockade des Webzugangs bestraft. Digitale Bürgerrechtler protestieren.

Quelle: Golem.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Urheberrechtsverletzung: “Hochladen” kann für Facebook-Nutzer teuer werden

Millionen Menschen kopieren Bilder, Musik und Videos auf ihre Pinnwand in dem Kontaktnetzwerk. Damit verstoßen sie gegen das Urheberrecht.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Facebook-Party endet mit Krawallen

Seitdem Thessa aus Hamburg über Facebook öffentlich zu ihrem 16. Geburtstag eingeladen hatte, gibt es zahlreiche Nachahmer. In Wuppertal artete eine Straßenparty aus: 14 Personen wurden verletzt, die Polizei nahm 41 junge Menschen vorübergehend in Gewahrsam.

Eine Facebook-Straßenparty mit rund 800 Teilnehmern hat in Wuppertal einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. 41 junge Leute kamen vorübergehend in Polizeigewahrsam, gegen drei von ihnen erging Strafanzeige wegen Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Widerstands gegen die Staatsgewalt, wie ein Polizeisprecher am Samstag berichtete. Alle kamen wieder auf freien Fuß.

Die Polizei hatte die Feier am Freitagabend aufgelöst, nachdem aus der Menge Flaschen und Feuerwerkskörper geflogen waren. Sie setzte dabei rund 100 Beamte ein. Auch Polizisten seien angegriffen worden, sagte der Sprecher. 14 Menschen wurden leicht verletzt, darunter auch ein Polizist. Die Party hatte gegen 19.30 Uhr begonnen, der Einsatz der Polizei dauerte bis 4 Uhr am Samstag morgen.

Quelle : stern.de

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Das Geschäft mit der Abmahnung

Ab sofort gibt es ein neues Beratungsangebot in der Langenfelder Verbraucherzentrale. Rechtsanwältin Nicole Liedtke hilft, wenn Bürger Abmahnungen von Anwaltskanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen. „Das ist eine richtige Maschinerie“, sagt Liedtke. Eine Hand voll Kanzleien habe sich sogar auf Urheberrechtsverletzungen wie illegale Downloads von Musikdateien aus dem Internet spezialisiert. Ein lukratives Geschäft.

Quelle: Wz-newsline.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Abmahnungen: Keine Zahlungspflicht bei zu hohen Forderungen

Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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Kino.to von der Kripo beschlagnahmt, internationale Durchsuchungen und 13 Festnahmen

Tja, was soll man da noch Großartiges schreiben – ist ja das ”Thema des Tages“. Eine gute Übersicht relevanter Meldungen und Hinweise findet man bspw. auf dem lawblog und im Blog von Claus Frickemeier. Nun, jedenfalls camman hierbei wieder einmal sehen, wie schnell es manchmal, quasi Schlag auf Schlag, gehen kann – ich bin jedenfalls sehr gespannt, wo die Abzockangebote (wie Firstload von Valentin Fritzmann) künftig beworben werden.

Quelle : abzocknews.de

 

Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite

Es ist ein Großschlag gegen Urheberrechtsverletzer: Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite kino.to. Bei Razzien in mehreren europäischen Ländern wurden 13 Personen verhaftet. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Hamburg – Die Polizei hat zum Schlag gegen kino.to ausgeholt: In Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden haben Ermittler am Dienstag zahlreiche Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, um die Betreiber des Verzeichnisses und angeschlossener Streaming-Dienste dingfest zu machen. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) mit. Demnach haben in Deutschland zeitgleich 20 Razzien stattgefunden, mehr als 250 Polizisten und Steuerfahnder waren im Einsatz, unterstützt von 17 Computerexperten.

 

Wie die Staatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage mitteilte, seien 13 Personen verhaftet worden, zwölf in Deutschland und eine in Spanien. Insgesamt seien 14 Haftbefehle ausgestellt worden, nach einer Person werde derzeit gefahndet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Website, auf der widerrechtlich ins Netz gestellte Kinofilme und Serien verlinkt waren, rund vier Millionen Besucher täglich. Die Hauptbeschuldigten sollen siebenstellige Gewinne damit erzielt haben.

Quelle : spiegel.de

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Datenschutz-Tool prüft Rechtsverstöße im Web

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat am Freitag in Berlin das Werkzeug Prividor vorgestellt, das Datenschutzverletzungen auf Websites aufspüren kann. Prividor soll automatisiert das Tracking erkennen, also das heimliche Ausspähen des Surfverhaltens durch Cookies, Flash-Cookies oder DOM Storage. Außerdem versucht Prividor, das Auslesen der Liste besuchter Webseiten mittels JavaScript oder CSS History Stealing aufzuspüren. Darüber hinaus schlägt das Tool mittels einer Blacklist bei problematischen Online-Diensten Alarm auch die Verwendung unverschlüsselter Formulare wird aufgezeichnet. Die Ergebnisse bereitet Prividor in Übersichten auf, die Basis für ein Einschreiten von Aufsichtsbehörden sein können.

Entwickelt hat den “Privacy Violation Detector” das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) in Garching. Über eine Webschnittstelle legen die Nutzer Listen zu beobachtender Seiten und Webdienst-Blacklists an. Die Websites surft ein auf dem Server installierter modifizierter Firefox an, der das Prividor-Add-on enthält. Dieser arbeitet die Liste der Websites ab und kann dabei auch unterschiedliche User-Agents simulieren.

Quelle : heise.de

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