Schlagwort-Archive: Verstoß

Gewinnspielmafia: LG Berlin verhängt Ordnungsgeld gegen GTS GmbH & Co KG wegen anhaltender Telefonbelästigung

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Kanzlei Richter Berlin gegen die GTS GmbH & Co KG aus Neuss ein Ordnungsgeld von EUR 1.500,00 wegen fortwährender unerbetener Telefonwerbung für ihren Gewinnspieldienst verhängt.

Zugrunde lag dem Beschluss eine wiederholt vorgenommene, identitätsverschleierte Telefonwerbung (Ende 2009 und wieder 12.04.2010) der vorgenannten Gesellschaft. Im Ordnungsmittelverfahren hatte sie dann eingewandt, man habe die Daten nach dem ersten Verstoß in eine Robinsonliste, die – so wurde es hier verstanden – bei der Clarity AG geführt wurde.

Quelle und voller Bericht : kanzlei-richter.com

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Inkassounternehmen: Selbst das schwärzeste Schaf kommt ungeschoren davon

Mangels verbindlicher Vorschriften bewegt sich die Inkassotätigkeit in einem nahezu unge-klärten Raum. Dies führt dazu, dass Inkassounternehmen keiner effektiven Aufsicht unter-liegen, d.h. selbst bei eklatanten Verstößen gegen die Zulassungskriterien (wie z.B. Fach-kenntnisse, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) wird die Zulassung nicht entzogen.

quelle : verbraucherzentrale-sh.de

via abzocknews.de

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Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Das Schwarze Schaf im September 2010

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Anbieter: melango.de

Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist. Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Studie: Copyright-Verstoß bei 89 Prozent von BitTorrent-Inhalten

Studie: Copyright-Verstoß bei 89 Prozent von BitTorrent-InhaltenEine australische Analyse von Filesharing-Dateien im BitTorrent-Netzwerk will herausge-funden haben, dass es sich bei den getauschten Inhalten zum Großteil um urheberrechtlich geschütztes und nicht zum Download freigegebenes Material handele.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Ausgeliehen und abgezockt, Zeitarbeitsfirmen öfter unseriös

Zeitarbeitsfirmen haben nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums in den vergangenen Jahren häufig die gesetzlichen Vorschriften missachtet. Die Zahl der Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Leiharbeits-Regelungen habe sich von 510 im Jahr 2005 auf 2139 im Jahr 2008 erhöht. Dies geht aus einer Antwort des Arbeitsministeriums hervor, die der “Süddeutschen Zeitung” vorliegt. Die Zahl der Beschäftigten in der Leiharbeiter-Branche stieg seit 2004 (300.000) auf nun etwa 750.000.

Als besonders gravierende Verfehlungen nennt das Ministerium unter anderem die falsche Anwendung von Tarifverträgen. Außerdem zahlten Zeitarbeitsunternehmen bei Krankheit den Lohn teilweise nicht weiter, gäben Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern unzureichend oder verspätet ab oder gewährten Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld nicht vollständig.

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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