Schlagwort-Archive: Vertragsfalle

Aus der Collector Dienstleistungen GmbH wird die Aequatio Dienstleistungen GmbH

Auch das Konglomerat um Frank Babenhauserheide beteiligt sich am aktuellen Trend der Inkasso-Neugründungen bzw. der Umbenennung von einschlägig bekannten Dienstleistern im Rahmen des Inkassounwesens zum Einzug von unberechtigten Forderungen aus Abo- und Vertragsfallen. So wurde aus der bisherigen Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG nun die Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG:

 

Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 6588

Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG

Historie
1.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG 1.) Herford
2.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG 2.) Herford
3.) Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG 3.) Herford

Man darf gespannt sein, für wen man jetzt aktiv wird…

quelle : abzocknews.de

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Keine Vorkasse bei Partnervermittlung: Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsfalle

Zwar ist nicht jede Partnervermittlung unseriös, aber wer auf eine scheinbar private Partnersuchanzeige reagiert, der landet häufig bei einem Abzock-Unternehmen, das die Anzeige lediglich als Lockmittel einsetzt und schließlich einen Vertreterbesuch aufdrängt. Dann werden munter Verträge untergeschoben. “Ein solcher Vertrag erfordert ein besonders Vertrauensverhältnis und darf deshalb auch jederzeit ohne Begründung gekündigt werden”, stellt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg klar und warnt: “Keinesfalls sollte man sich auf Anzahlungen oder das Ausfüllen von Überweisungsträgern einlassen, denn dieses Geld ist bei einer Kündigung oft verloren!”

Das musste auch Frau B. aus Perleberg erfahren, die auf das persönlich gehaltene Inserat eines sympathischen “verwitweten Jörg” reagierte. Sie hinterließ eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter im Ortsnetz. Als am nächsten Tag eine Partneragentur aus Kleinmachnow den Hausbesuch seiner Mitarbeiterin ankündigte, wehrte Frau B. ab. Dennoch nötigte ihr die Mitarbeiterin wenig später unangemeldet einen Hausbesuch und schließlich einen Partnervermittlungsvertrag auf: Für sechs Partnervorschläge zahlte Frau B. per Überweisung sofort 900 Euro. Weder erfolgte eine Belehrung zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, noch akzeptierte die Agentur den späteren Widerruf von Frau B., denn angeblich habe diese die Agentur-Vertreterin zum Vertragsabschluss bestellt.

quelle : vzb.de

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Software-Vertragsfallen: Willkür im AGB-Dschungel

Die Nutzungsbedingungen von Anbietern wie Microsoft, Google oder Facebook sind gespickt mit Fallen. Doch ohne Zustimmung lassen sich Software und Webdienste nicht nutzen. Worauf man achten muss.

Kunden, die am 1. April dieses Jahres beim Onlineshop Gamestation etwas bestellt hatten, willigten ein, dem Shop ihre Seele zu überlassen – denn so stand es in dessen Nutzungsbedingungen. Zugegeben, das war nur ein Aprilscherz, aber den hatten die Kunden übersehen, wenn sie den AGB-Text nicht genau durchgelesen hatten. Ob bei Software-Installationen oder auf Websites, viele User klicken oft blind auf „Akzeptieren“, um das Programm oder die Website endlich nutzen zu können. Aber auf was lassen sie sich da eigentlich ein?

Die Computerzeitschrift CHIP hat den großen AGB-Test gemacht und Dutzende Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen großer Anbieter wie Microsoft, Google und Co. analysiert. Die Rechtsanwälte Hagen Hild (AGB-Recht) und Martin Bachmann (Datenschutz) von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen überprüften im Auftrag, ob die Texte dem deutschen Recht entsprechen.

quelle und vollstaendiger Bericht : focus.de

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LG Koblenz verbietet Vertragsfalle von 1&1 Internet AG

LG Koblenz verbietet Vertragsfalle von 1&1 Internet AGDas LG Koblenz verbietet dem Internetdienstleister 1&1 Internet AG, Angebote als Gratis-leistung anzupreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenlose Abonnements übergehen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Im konkreten Fall hatte 1&1 seinen Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm angeboten. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen […] [abzocknews.de]

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