Schlagwort-Archive: Vertragslaufzeit

Das neue Telekommunikationsgesetz: Vorteile für die Telefonkunden

Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.

Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel

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Falsche Shops – Outlets.de

Moebel, Notebooks, Playmobil-Spielzeug und vieles mehr: Derzeit geistern zig vermeintliche Online Shops durchs Netz, die beliebte Produkte angeblich besonders guenstig anbieten.
Tatsaechlich haben sie nur einen Zweck: Nutzer auf die Abofalle outlets.de zu leiten. Wer sich dort fuer die ” groesste Outlets- & Fabrikenverkauf Datenbank” anmeldet, soll da fuer 8 Euro / Monat zahlen. Vertragslaufzeit : 2 Jahre.
Vor solchen Onlinefallen schuetzt der Computerbild-Abzockschutz, oder WOT und auch unser Filter fuer Adblock plus den sie hier finden : http://blog.arcadewelten.eu/produkte-aus-dem-hause-vampirboard/

Quelle : Computerbild/ Ausgabe 21/2011

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vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

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Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf den ersten Blick macht die Startseite von download-service.de keinen besonders verdächtigen Eindruck. Zudem befindet sich rechts oben auf der Startseite der Hinweis, dass für die Nutzung des Angebots ein Abonnement über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit monatlichen Gebühren von acht Euro abgeschlossen wird. Wie jedoch Verbrauchermeldungen, die OpSec erhalten hat, und Erfahrungsberichten in Online-Foren zu entnehmen ist, landen viele Nutzer nicht auf der Startseite, sondern gelangen über Werbeanzeigen auf Lockvogelseiten, die dann wiederum auf die Seite von download-service.de verlinken, auf der sie das gesuchte Software-Programm downloaden können. Dort muss man sich zwar mit seinen persönlichen Daten registrieren, jedoch befindet sich auf dieser Seite der Kostenhinweis nur ganz klein und versteckt, so dass er vermutlich von vielen Usern übersehen wird. Dass sie mit dem Downloaden einer eigentlich kostenfreien Software direkt ein Abo abgeschlossen haben, erfuhren die betroffenen Nutzer erst durch den Erhalt der Rechnung. Ein Widerrufsrecht wird Nutzern, die bereits einen Download getätigt haben, verwehrt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Vorsicht Kunde! “Warum antworten Sie nicht, Herr D’Avis?“ – Besuch beim Internetdienstleister 1&1 (Video)

“Warum antworten Sie nicht, Herr D’Avis?“
Besuch beim Internetdienstleister 1&1

“Vertrag kommt von Vertragen!“, teilt uns der Leiter der Abteilung Kundenzufriedenheit beim Internetdienstleister 1&1, Herr Marcell D’Avis, mit. Und preist in einem Werbespot die Vorzüge der neuen Verträge von 1&1 an. Keine Vertragslaufzeit, besonders günstige Konditionen und außerdem würde er sich selbst um die Kunden kümmern, wenn mal was schief läuft. Keine Vertragslaufzeit? Günstige Konditionen? Meldet sich Herr D’Avis wirklich persönlich auf Kundenanfragen? Das c’t magazin probiert es aus: Wie lange bindet man sich mindestens an 1&1, sind die Angebote wirklich günstig? Und als Herr D‘Avis eine c’t magazin-Kunden-Anfrage unbeantwortet lässt, besucht ein Kamerateam Herrn D‘Avis an seinem Arbeitsplatz.

Video quelle : youtube von arcadeweltenDOTeu

Hintergrundbericht lesen :
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Warum-antworten-Sie-nicht-Herr-D-Avis-1003529.html

Sendetermine

hr fernsehen
• 29.5.10, 12:35 Uhr
• 2.6.10, 1:00 Uhr
• 3.6.10, 4:25 Uhr

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Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund

Das Amtsgericht Fürth hat jetzt mit einem Urteil festgelegt, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Provider die versprochene Bandbreite nicht bereitstellen kann. Auch die AGBs schützen das Unternehmen nicht.

Der Kläger hatte bei seinem Internet-Provider einen DSL-Zugang inklusive Flatrate bestellt, der eine Download-Bandbreite von 6.000 KBit/s beinhalten sollte, berichtet ‘Tom’s Hardware‘. Allerdings kamen beim Kunden nur 3.000 KBit/s an. Eine Nachfrage beim Provider blieb erfolglos. Er gab lediglich an, dass eine höhere Bandbreite in diesem Wohnort auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird.

Der Kunde hat den Vertrag daraufhin gekündigt, obwohl die Vertragslaufzeit 24 Monate betrug. Das Landgericht Fürth hat nun mit einem Urteil (Az.: 340 C 3088/08) bestätigt, dass dies rechtens war.

quelle : winfuture.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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