Drei Wochen später kommt ein Brief ins Haus. Die VSR Verlagsservice GmbH aus München bedankt sich für den Auftrag, den „Spiegel“ zu liefern – für den „Aktionszeitraum von mindestens vierzehn Monaten“. Habe er noch Fragen, könne Sörnewitz die Servicehotline anrufen. Doch wer die Nummer wählt, hört nur eine elektronische Ansage: „Leider können wir uns im Moment nicht persönlich um sie kümmern.“
Quelle: Faz.net / Zum Artikel
Via Abzocknews.de
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Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).
Quelle: VzHH.de / Zum Artikel
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Via abzocknews.de
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