Ob Adapter oder Digicam, ob Kaffepads, Putzmittel, Dessous, Staubsauger, Farben oder Massagegürtel: Die Teleshop Versandhandels AG präsentiert sich als Internet- und Fernseh-Warenhaus. Gleich auf mehreren TV-Kanälen, etwa dsf, kabel 1, 9Live, tele5, nrw.tv, versucht die Firma aus Liechtenstein, ihr Kunterbunt-Sortiment abzusetzen. Wer bestellt, der erlebt häufig, dass die Wirklichkeit jenseits des Bildschirms von tiefem Grau ist. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Beschwerden. Und in Internetforen fühlen sich Kunden “betrogen” und raten: “Finger weg!”
Geldschneiderische Vorschläge
Die harsche Kritik geht auf die Geschäftspraktiken der Schaanwalder zurück: auf vielfältige unerwartete Kosten und auf geldschneiderische Vorschläge zur Rücksendung von Waren. Auch erstattet die Teleshop Versandhandels AG für Produkte, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt werden, häufig kein Geld, sondern stellt – wider das Gesetz – lediglich eine Gutschrift für die nächste Bestellung aus.
Deutlich höhere Rechnungen
Viele Kunden klagen insbesondere über deutlich höhere Rechnungen als angenommen. Der Trick aus dem Fürstentum: Die Teleshop-Gesellschaft lockt mit Gratis-Versand, genehmigt sich aber – hintenherum über ihr Kleingedrucktes – allerlei Aufschläge. Die Kunden staunen etwa über eine “Handlingsgebühr” für Bestellannahme, Auftragsabwicklung und Buchhaltung bei telefonischer Bestellung in Höhe von bis zu 3,95 Euro, über eine Transportversicherung von bis zu fünf Prozent des Nettowarenverkaufswertes und über ein weiteres Entgelt von bis zu 5,35 Euro, je nachdem wie bezahlt wird (Überweisung, Nachnahme, Kreditkarte). So kann ein Artikel, im Fernsehen für 50,38 Euro vorgestellt, tatsächlich 84,54 Euro kosten.
“Dreistes Abkassieren durch die Hintertür”
Auf die häufige Frage in Internetforen “Wer kann helfen?” hat Thomas Bradler eine Antwort. Der Jurist der Verbraucherzentrale hat das “dreiste Abkassieren durch die Hintertür” abgemahnt. Dazu zählt für Bradler auch die Empfehlung der Firma, bei einer Rücksendung eine Rücksendenummer anzugeben. Das Foul dabei: Die Kunden müssen die Ziffern erst telefonisch erfragen – zum Beispiel über eine teure Auskunftsnummer mit Kosten von 1,99 Euro je Minute. Dass es zur Rücksendung überhaupt keine Nummer braucht, der Anruf deshalb “freiwillig” erfolgt, können die Kunden nur schwerlich erkennen. Zumal die Firma mit dem Wort “reibungslos” den Eindruck erweckt, wer ohne Nummer retourniere, habe mit Komplikationen zu rechnen. Jurist Bradler rät: “Unerwünschte Artikel ohne Nummer, aber mit Einschreiben/Rückschein zurückschicken. Rechtliche Nachteile entstehen dadurch nicht.”
Gutschriften oft unterhalb des Kaufpreises
Abseits des Zulässigen bewegen sich die Teleshop-Trickser auch mit dem Dreh, Kunden beim Widerruf einer Bestellung auf Gutschriften für künftige Order zu verweisen, statt das Geld auszuzahlen. Hinzu kommt, dass die Gutschriften oft deutlich unterhalb des ursprünglichen Kaufpreises liegen. Zwar kann der Kunde unter bestimmten Umständen eine so genannte Wertersatzpflicht haben, eine klare Begründung für den Abzug bleibt die Firma jedoch schuldig. Für Verbraucherschützer Bradler steckt dahinter “der Versuch, dem Kunden zu suggerieren, er habe gar kein Widerrufsrecht und solle sich deshalb über die Kulanz freuen”. Der Konter des Juristen: eine weitere Abmahnung und der Rat an die Kunden, “auf Auszahlung des vollen Betrages zu beharren”. |